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   VG Regensburg, 07.09.2011 - RN 9 E 11.30436   

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VG Regensburg, 07.09.2011 - RN 9 E 11.30436 (https://dejure.org/2011,33492)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07.09.2011 - RN 9 E 11.30436 (https://dejure.org/2011,33492)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07. September 2011 - RN 9 E 11.30436 (https://dejure.org/2011,33492)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VG Regensburg, 07.09.2011 - RN 9 E 11.30436
    In verfassungs- und konventionskonformer Auslegung ist aber eine Ausnahme von dieser Vorschrift dann veranlasst, wenn erhebliche Zweifel bestehen, ob die aktuelle Situation der Asylbewerber in dem betreffenden Staat den Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention genügt (vgl. BVerfG, B. v. 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 und EGMR, U. v. 21.01.2011 - 30696/09 - jeweils zu Griechenland).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Regensburg, 07.09.2011 - RN 9 E 11.30436
    In verfassungs- und konventionskonformer Auslegung ist aber eine Ausnahme von dieser Vorschrift dann veranlasst, wenn erhebliche Zweifel bestehen, ob die aktuelle Situation der Asylbewerber in dem betreffenden Staat den Verpflichtungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention genügt (vgl. BVerfG, B. v. 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 und EGMR, U. v. 21.01.2011 - 30696/09 - jeweils zu Griechenland).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

    Auf Antrag des Klägers erließ das Verwaltungsgericht Regensburg (RN 9 E 11.30436) am 7. September 2011 nach § 123 VwGO folgenden Beschluss:.
  • VG Regensburg, 26.02.2013 - RN 9 K 11.30445

    Dublin-II-Verfahren

    Der mit einstweiliger Anordnung vom 7. September 2011 (RN 9 E 11.30436) ausgesprochenen Verpflichtung, die Überstellung des Klägers nach Italien vorläufig auszusetzen, kam die Beklagte nach, händigte den Bescheid aber laut Aktenvermerk vom 8. September 2011 (Bl. 109) dem Kläger aus.
  • VG Augsburg, 02.05.2012 - Au 6 K 12.30015

    Asylbewerber aus Afghanistan; Rücküberstellung nach Italien; psychische

    Der vom VG Regensburg (RN 9 E 11.30436) behandelte Fall stellte insoweit eine Ausnahme dar, da dort bereits nach Durchführung eines Flüchtlingsschutzverfahrens die Rückführung des Antragstellers nach Griechenland verfügt worden war und der Antragsteller dies auch glaubhaft machen konnte.
  • VG Augsburg, 20.01.2012 - Au 6 E 12.30016

    Rücküberstellung nach Italien; psychische Erkrankung; Gefahr der Rückabschiebung

    Der vom VG Regensburg (RN 9 E 11.30436) behandelte Fall stellte insoweit eine Ausnahme dar, da es dort bereits nach Durchführung eines Flüchtlingsschutzverfahrens die Rückführung des Antragstellers nach Griechenland verfügt worden war.
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