Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 30.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2003 - 19 U 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6937
OLG Köln, 21.11.2003 - 19 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6937)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2003 - 19 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6937)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2003 - 19 U 23/03 (https://dejure.org/2003,6937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses der Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft durch notariellen Kaufvertrag; Auslegung einer Vertragsklausel durch das Gericht; Ausschluss der Ausseinandersetzung durch stillschweigende Vereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 749 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 749; ZVG § 180
    Vereinbarter Ausschluss der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 267
  • RNotZ 2004, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1994 - II ZR 268/93

    Vorzeitige Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 19 U 23/03
    Zwischen den Miteigentümern aufgetretene Meinungsverschiedenheiten genügen insoweit allein nicht (vgl. BGH ZIP 1995, 113 ff.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 16 U 34/06

    Gemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung; stillschweigende

    Das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, sei jedoch gemäß § 749 Abs. 2 BGB - stillschweigend - ausgeschlossen; insoweit berufen sie sich in erster Linie auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 21. November 2003 - 19 U 23/03 = OLGR Köln 2004, 17) in einer vergleichbaren Fallgestaltung.

    Entsprechend hat das OLG Köln in der durch die Kläger zur Unterstützung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung (OLGR Köln 2004, 17) ausgeführt, selbst wenn man der in der dortigen Fallgestaltung in einer Kaufvertragsurkunde enthaltenen Formulierung, das Grundstück sei unbebaut und diene "als gemeinsamer Weg den Miteigentümern", nicht als ausdrückliche Vereinbarung des Ausschlusses eines Aufhebungsverlangens verstehen wollte, ergäbe sich dies "aber jedenfalls aufgrund einer stillschweigenden Vereinbarung der Miteigentümer, da die Nutzung der Hofparzelle nunmehr seit über 20 Jahren im Sinne der kaufvertraglichen Regelung erfolgt".

  • OLG Celle, 12.12.2012 - 4 U 70/12

    "Heizungsgemeinschaft" kann aus wichtigem Grund aufgehoben werden!

    Aus diesem Grund ist auch die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 21. November 2003 (Az: 19 U 23/03 - in juris) nicht einschlägig.
  • LG Stade, 03.04.2012 - 4 O 317/11

    Grundstücksgemeinschaft: Gemeinschaftsheizung auf real geteiltem Grundstück;

    Es ist offensichtlich, dass es nicht gewollt war, dass jederzeit die Gemeinschaft durch Erklärung eines Teilhabers wieder zwingend aufzuheben wäre (vgl. dazu auch OLG Köln, ZMR 2004, 267).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - I-3 Wx 329/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1953
OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - I-3 Wx 329/03 (https://dejure.org/2004,1953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2004 - I-3 Wx 329/03 (https://dejure.org/2004,1953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - I-3 Wx 329/03 (https://dejure.org/2004,1953)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer vereinbarten Öffnungsklausel im Grundbuch; Zustimmung dinglich berechtigter Dritter zu einer Grundbucheintragung; Entscheid über Änderungen der Gemeinschaftsordnung durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss

  • Judicialis

    GBO § 19; ; WEG § 10 Abs. 2; ; BGB § 876; ; BGB § 877

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GBO § 19; WEG § 10 Abs. 2; BGB § 876; BGB § 877
    Wohnungseigentumsgesetz : Kein Zustimmungserfordernis dinglich berechtigter Dritter zur Eintragung einer vereinbarten öffnungsklausel in das Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Öffnungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1394
  • DNotZ 2004, 640
  • NZM 2004, 302
  • FGPrax 2004, 99
  • ZMR 2004, 284
  • Rpfleger 2004, 347
  • RNotZ 2004, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 3 Wx 329/03
    Die Zulässigkeit von Vereinbarungen über die Einführung von Öffnungsklauseln ist heute anerkannt (vergl. nur BGHZ 95, 137; BGH Z WE 2000, 518, 519; BayObLG WuM 1990, 90; KG OLG Z 1992, 420; Bärmann/Pick/Merle 9. Auflage § 23 Rn. 13; Wenzel Festschrift für Deckert S. 527).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 3 Wx 329/03
    Es muss jede rechtliche, nicht bloß eine wirtschaftliche Beeinträchtigung ausgeschlossen sein (BGHZ 91, 343).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 3 Wx 329/03
    Die Notwendigkeit der Zustimmung dinglich berechtigter Dritter bei der Eintragung einer Öffnungsklausel wird in der neueren Literatur - insbesondere seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2000 (NZM 2000, 1184 = ZWE 2000, 518) - ganz überwiegend verneint oder zumindest bezweifelt.
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