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   KG, 01.10.2008 - 1 W 203, 220/07, 1 W 38, 39/08, 1 W 203/07, 1 W 220/07, 1 W 38/08   

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https://dejure.org/2008,10696
KG, 01.10.2008 - 1 W 203, 220/07, 1 W 38, 39/08, 1 W 203/07, 1 W 220/07, 1 W 38/08 (https://dejure.org/2008,10696)
KG, Entscheidung vom 01.10.2008 - 1 W 203, 220/07, 1 W 38, 39/08, 1 W 203/07, 1 W 220/07, 1 W 38/08 (https://dejure.org/2008,10696)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 1 W 203, 220/07, 1 W 38, 39/08, 1 W 203/07, 1 W 220/07, 1 W 38/08 (https://dejure.org/2008,10696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 705; GBO § 22, 47; HGB §§ 105, 106
    Umwandlung einer GbR in eine OHG - Voraussetzungen der Namensberichtigung imGrundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    GBO § 19; ; GBO § 22; ; ... GBO § 22 Abs. 2; ; GBO § 29; ; GBO § 32 Abs. 2; ; GBO § 47; ; GBO § 78; ; GBO § 79; ; GBO § 80; ; GBV § 15 Abs. 1 b; ; GBV § 15 Abs. 3; ; KostO § 19; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 31 Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 61 Abs. 1 Satz 3; ; KostO § 67; ; KostO § 131 Abs. 2; ; BGB § 894; ; HGB § 18 Abs. 1; ; HGB § 106; ; HGB § 106 Abs. 2 Nr. 2; ; HGB § 106 Abs. 2 Nr. 4; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Grundbuchberichtigung bei Umwandlung einer GbR als Grundstückseigentümerin in eine OHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1671 (Ls.)
  • MDR 2009, 219
  • FGPrax 2009, 54
  • RNotZ 2009, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus KG, 01.10.2008 - 1 W 203/07
    c) Den Nachweis dafür, dass sich die aus den eingetragenen Eigentümern zu 1) und 2) bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Aufnahme eines voll kaufmännischen Unternehmens kraft Gesetzes (vgl. BGHZ 32, 307 ff.; KG HRR 1939 Nr. 1473) in eine OHG umgewandelt hat, hat der Beschwerdeführer nicht erbracht.

    Aus ihr folgt zwar - wie zu b) dargestellt -, dass keine Berichtigung nach § 22 GBO, sondern eine Richtigstellung der Eigentümerbezeichnung vorliegt, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter als Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümer zur gesamten Hand im Grundbuch eingetragen sind, sich wegen Aufnahme eines vollkaufmännischen Unternehmens kraft Gesetzes (vgl. BGHZ 32, 307 f.; KG HRR 1939 Nr. 1473) in eine OHG umwandelt.

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus KG, 01.10.2008 - 1 W 203/07
    Auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden könnte, kommt es dabei nicht an (BGH NJW 2006, 3716).
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 180/99

    Geschäftswert für die Eintragung einer Namensänderung des Eigentümers im

    Auszug aus KG, 01.10.2008 - 1 W 203/07
    b) Im Verfahren 1 W 38, 39/08 begehrt der Beschwerdeführer zwar nur eine Richtigstellung, doch erscheint dann, wenn der Richtigstellung ein wirtschaftlicher Hintergrund zugrundeliegt, wie hier die Umwandlung einer GbR in eine Handelsgesellschaft, ein Wert in Höhe von 50 % des Verkehrswertes des betroffenen Grundstücks als angemessen (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 365).
  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 9 W 167/05

    Formwechsel einer GbR in eine KG; Kosten für die Eintragung ins Grundbuch

    Auszug aus KG, 01.10.2008 - 1 W 203/07
    Findet nun, wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht, ein Formwechsel der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft statt, so wird die Identität der Gesellschaft selbst dann gewahrt, wenn gleichzeitig ein neuer Gesellschafter eintritt (BayObLG 2002, 137 ff., OLGR Schleswig 2005, 702 ff.; OLG Hamm, Rechtspfleger 2008, 161 für den Wechsel der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft).
  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 70/15

    Zur Richtigstellung des Grundbuchs bei identitätswahrendem Formwechsel einer GbR

    Dies hat zur Folge, dass keine Berichtigung, sondern eine bloße Richtigstellung des Grundbuchs erforderlich wird (vgl. KG Rpfleger 2009, 229/230; OLG Hamm FGPrax 2008, 84/85; BayObLG Rpfleger 2002, 536/537; OLG Saarbrücken vom 22.3.2010, 5 W 78/10, juris; KG RNotZ 2009, 239; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 995h; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 22 Rn. 88).
  • OVG Saarland, 24.06.2009 - 2 B 348/09

    Regelsausweisung bei ai Deutschland aufgewachsener Straftäter

    Im April 2008 teilte das Kreisjugendamt in Merzig dem Antragsgegner mit, dass die Ehefrau, die ebenfalls Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht hatte, im Oktober 2007 die Scheidung eingereicht habe (vgl. dazu die Mitteilung des Amtsgerichts Merzig - Familiengericht - vom 12.8.2008, worin auf ein dort unter der Geschäftsnummer 27 F 220/07 anhängiges Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren hingewiesen wurde (Blatt 367 AA, Band II) und die Ablichtungen aus dieser Akte, Blätter 376 ff. AA, Band III, wonach die Ehefrau die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für alle Kinder auf sie beantragt, der Antragsteller der Scheidung zugestimmt, der beantragten Sorgerechtsregelung aber widersprochen hatte) und im Februar 2008 mit den Kindern unbekannt verzogen sei.
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