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   OLG Köln, 15.09.2010 - I-2 Wx 54/10   

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https://dejure.org/2010,9793
OLG Köln, 15.09.2010 - I-2 Wx 54/10 (https://dejure.org/2010,9793)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.2010 - I-2 Wx 54/10 (https://dejure.org/2010,9793)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 2010 - I-2 Wx 54/10 (https://dejure.org/2010,9793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung einer gutgläubig erworbenen Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 20
    Voraussetzungen der Löschung einer gutgläubig erworbenen Auflassungsvormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 441
  • FGPrax 2011, 12
  • RNotZ 2011, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79

    übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb,

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2010 - 2 Wx 54/10
    Verliert ein Vormerkungsberechtigter den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers zwischen der Eintragung einer Vormerkung und der Eintragung des hierdurch gesicherten Rechts, so hat dieser Verlust nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofes für den Erwerb des gesicherten Rechts keine Auswirkung (BGH DNotZ 1981, 179).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.1997 - 11 Wx 60/97

    Keine Mitwirkung des Grundbuchamtes bei gutgläubigem Erwerb

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2010 - 2 Wx 54/10
    Demgegenüber vertreten das OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 445, 446 und das OLG Dresden, NotBZ 1999, 261 die Auffassung, in diesen Fällen dürfe das Grundbuchamt die Eintragung des bereits durch eine Vormerkung gesicherten Erwerbers nicht ablehnen.
  • OLG Brandenburg, 29.06.2021 - 5 W 34/21

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Verfügungsbefugnis des Veräußerers eines

    Verliert der Erwerber eines Grundstücks vor seiner Eintragung, aber nach der Eintragung der Vormerkung den guten Glauben an das Eigentum des voreingetragenen Veräußerers, ist zur Eintragung des Erwerbers eine erneute Auflassungserklärung des wahren Berechtigten nicht erforderlich  (OLG Köln FGPrax 2011, 12 f. m. w. Nachw.).

    Nach zutreffender Auffassung ist jedenfalls dann, wenn eine Grundbuchberichtigung zu Gunsten des wahren Berechtigten noch nicht erfolgt ist, dessen Bewilligung nach § 19 GBO zur Eintragung des vorgemerkten Rechts nicht erforderlich (OLG Köln FGPrax 2011, 12 f., OLG Dresden NotBZ 1999, 261; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 352a Münchener Kommentar/Kohler, BGB, § 885 BGB Rn. 48).

  • OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Grundbuchsache: Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb

    Etwas anderes gilt aber ausnahmsweise dann, wenn zugunsten des Erwerbers bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen war und dieser sie gutgläubig erworben hat (z. B. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Juni 1999, 3 W 959/99; OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 2010, 2 Wx 54/10; sämtlich zitiert nach Juris; Demharter, GBO, 31. Aufl., Rdn. 12 zu § 13 GBO; Böttcher, in: Meikel., GBO, 11. Aufl., Einl. D Rdn. 84).
  • OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Befugnisse des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb eines Rechts an einem

    Etwas anderes gilt aber ausnahmsweise dann, wenn zugunsten des Erwerbers bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen war und dieser sie gutgläubig erworben hat (z. B. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Juni 1999, 3 W 959/99; OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 2010, 2 Wx 54/10; sämtlich zitiert nach Juris; Demharter, GBO , 31. Aufl., Rdn. 12 zu § 13 GBO ; Böttcher, in: Meikel., GBO , 11. Aufl., Einl. D Rdn. 84).
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