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   OLG Köln, 06.03.2015 - I-2 Wx 387/14   

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https://dejure.org/2015,6192
OLG Köln, 06.03.2015 - I-2 Wx 387/14 (https://dejure.org/2015,6192)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2015 - I-2 Wx 387/14 (https://dejure.org/2015,6192)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2015 - I-2 Wx 387/14 (https://dejure.org/2015,6192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 1094, 1095, 471; ZVG §§ 180 ff.
    Erlöschen eines Vorkaufrechts bei Erwerb des gesamten Grundstücks durch einen Miteigentümer im Wege der Teilungsversteigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463; BGB § 1094 Abs. 1; BGB § 1098 Abs. 1
    Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch Zuschlag im Teilungsversteigerungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht erlischt durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausübung eines Vorkaufrechtes bei Erwerb in der Teilungsversteigerung ausgeschlossen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausübung eines Vorkaufrechtes bei Erwerb in der Teilungsversteigerung ausgeschlossen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erlöschen des dinglichen Vorkaufsrechts im Teilungsversteigerungsverfahren (IVR 2016, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 116
  • Rpfleger 2015, 718
  • RNotZ 2015, 292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52

    Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Auf dieses Verfahren ist § 471 BGB aber entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1. grundsätzlich nicht anwendbar, vielmehr unterliegt auch der "Verkauf" im Wege der Teilungsversteigerung regelmäßig dem Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten (BGHZ 13, 133, 136; BGHZ 48, 1, 4; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl. 2015, § 471 Rdn. 3; Staudinger/Schermaier, a.a.O., Neubearb. 2013, § 471 Rdn. 6).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstück einem der bisherigen Miteigentümer zugeschlagen wird; denn dieser ist nicht "Dritter" im Sinn des Gesetzes (BGHZ 13, 133, 141 f.; ebenso für den freihändigen Verkauf: BGH, WM 1957, 1162, 1164; BGH, WM 1970, 321 f.).

    Ein abweichendes Ergebnis rechtfertigt sich schließlich auch nicht aus dem Umstand, dass der Miteigentümer, der das mit dem Vorkaufsrecht belastete Grundstück im Wege der Teilungsversteigerung erwirbt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes nicht "Dritter" im Sinne des § 463 BGB ist (BGHZ 13, 133, 141 f.; vgl. dazu oben a)).

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 3 W 28/11

    Vorkaufsrecht für ein Grundstück in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Sie vertritt unter Bezugnahme auf ein Urteil (gemeint ist wohl: Beschluss) des OLG Zweibrücken vom 16.03.2011 (3 W 28/11) die Ansicht, dass das Vorkaufsrecht erloschen sei.

    Ist das Vorkaufsrecht - wie hier - nur für einen einzigen Verkaufsfall bestellt, erlischt es durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung; denn diese stellt, auch wenn sie das Vorkaufsrecht nicht auslöst, gleichwohl einen "Verkaufsfall" im Sinne des Vorkaufsrechts dar (OLG Zweibrücken, FGPrax 2011, 177; Staudinger/Schermaier, BGB, Neubearb. 2009, § 1097 Rdn. 14; MünchKomm/Westermann, BGB, 6. Aufl. 2013, § 1097 Rdn 5).

    Das Vorkaufsrecht erlischt dabei auch dann, wenn es in Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung auf den Rechtsnachfolger gar nicht ausgeübt werden konnte - z.B. deshalb, weil der Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht (§ 470 BGB; vgl. hierzu OLG Stuttgart, FGPrax 1997, 207 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 207 f.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 57; Staudinger-Schermaier, § Rn 14) oder im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte (§ 471 BGB, vgl. hierzu OLG Zweibrücken, FGPrax 2011, 177; Staudinger/Schermaier, a.a.O., § 1097 Rdn. 14; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1097 Rdn. 5).

  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65

    Dingliches Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsbruchteil

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Auf dieses Verfahren ist § 471 BGB aber entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1. grundsätzlich nicht anwendbar, vielmehr unterliegt auch der "Verkauf" im Wege der Teilungsversteigerung regelmäßig dem Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten (BGHZ 13, 133, 136; BGHZ 48, 1, 4; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl. 2015, § 471 Rdn. 3; Staudinger/Schermaier, a.a.O., Neubearb. 2013, § 471 Rdn. 6).

    Eine weitere, letztlich auch im vorliegenden Fall maßgebliche Ausnahme ist dann zu machen, wenn das Vorkaufsrecht nicht das gesamte Grundstück, sondern nur einen Grundstücksbruchteil belastet und der Zuschlag einem Teilhaber erteilt wird, dessen eigener bisheriger Anteil nicht Gegenstand des Vorkaufsrechtes ist (BGHZ 48, 1, 4 f.).

    Entsprechend dem in § 471 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken ist aber dann dem vollstreckungsrechtlich durchzusetzenden Anspruch auf dauerhafte Auseinandersetzung der Gemeinschaft (§ 749 BGB, § 180 ff. ZVG) der Vorzug vor dem Gestaltungsrecht des Vorkaufsberechtigten zu geben (BGHZ 48, 1, 5; Staudinger/Schermaier, a.a.O., § 471, Rdn. 6; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 471 Rdn. 3).

  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • BayObLG, 08.10.1980 - BReg. 2 Z 72/79

    Zum Erlöschen eines auf einen Verkaufsfall beschränkten Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Vielmehr müsse als "Eigentümer, welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung des Vorkaufsrechts gehört", auch ein solcher angesehen werden, der das Alleineigentum an dem belasteten Grundstück erst nach der Bestellung im Wege der Auseinandersetzung von einem Miteigentümer erworben hat (so insbesondere der von der Beteiligten zu 2. in Bezug genommene Beschluss des BayObLG vom 08.12.1980 - BReg 2 Z 72/79 = JurBüro 1981, 752 f.; zustimmend MünchKomm/Westermann, a.a.O., § 1097 Rdn. 5; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1097 Rdn. 5; in der Sache ebenso Staudinger/Schermaier, a.a.O., § 1097 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - 3 Wx 144/12

    Vorkaufsrecht bei Kindskauf

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Das Vorkaufsrecht erlischt dabei auch dann, wenn es in Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung auf den Rechtsnachfolger gar nicht ausgeübt werden konnte - z.B. deshalb, weil der Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht (§ 470 BGB; vgl. hierzu OLG Stuttgart, FGPrax 1997, 207 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 207 f.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 57; Staudinger-Schermaier, § Rn 14) oder im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte (§ 471 BGB, vgl. hierzu OLG Zweibrücken, FGPrax 2011, 177; Staudinger/Schermaier, a.a.O., § 1097 Rdn. 14; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1097 Rdn. 5).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2012 - 5 U 151/09

    Zwangsversteigerung: Eigentumserwerb an schuldnerfremdem Eigentum durch die

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
    Insbesondere ist es insoweit ohne Bedeutung, dass in Bezug auf den mit dem Vorkaufsrecht der Beteiligten zu 2. belasteten ideellen 5/8-Anteil der Beteiligten zu 1. durch den Zuschlag im Teilungsversteigerungsverfahren kein Wechsel in der Person des Eigentümers eingetreten ist (Eigentümerin war und ist insoweit die Beteiligte zu 1.) Der Zuschlag im Versteigerungsverfahren ist ein öffentlich-rechtlicher Eigentumsübertragungsakt, durch den der Ersteher gemäß § 90 Abs. 1 ZVG originär Eigentum erwirbt (vgl. etwa OLG Brandenburg, MDR 2012, 1403; Stöber, ZVG, § 90 Rdn. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • OLG Zweibrücken, 20.08.1999 - 3 W 171/99

    Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bestellten Vorkaufsrechts

  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung u.a. in RNotZ 2015, 292 veröffentlicht ist, meint, das Grundbuch sei unrichtig und die Unrichtigkeit sei in einer den Anforderungen der § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise nachgewiesen.
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