Rechtsprechung
   VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,42293
VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120 (https://dejure.org/2005,42293)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120 (https://dejure.org/2005,42293)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. November 2005 - RO 11 K 05.1120 (https://dejure.org/2005,42293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,42293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120
    Damit liegt die geplante Videoüberwachung im überwiegenden Gemeininteresse, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] ) Voraussetzung für eine Einschränkung des auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 GG beruhenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist.
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120
    Eine Gefahr - richtiger eigentlich eine Störung - steht nur dann unmittelbar bevor, wenn der Eintritt des Schadens "sofort und fast mit Gewissheit (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) zu erwarten ist" (BVerwG, NJW 1974, 807 = DÖV 1974, 637 [BVerwG 26.02.1974 - BVerwG I C 31.72] ), was dann der Fall ist, wenn ohne ein Vorgehen gegen den Unbeteiligten mit einer Störung sicher zu rechnen ist bzw. die Gefahr bereits eine Dimension angenommen hat, dass eine Störung nicht mehr aufgehalten werden kann, wenn nicht gegen den Unbeteiligten vorgegangen wird (ähnlich Bengel/Berner/Emmerig, LStVG, RdNr. 5 zu Art. 9, die jedoch zu Unrecht meinen, Art. 9 Abs. 3 LStVG stelle eine Rechtsgrundlage für einen Eingriff des Unbeteiligten dar, anstatt für einen Eingriff gegen einen Unbeteiligten).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120
    Während dies gegenüber drohenden Verwaltungsakten nur ausnahmsweise der Fall sein kann, etwa wenn sie nachträglich nicht mehr aufhebbar sind oder wenn aus ihrer auch nur kurzzeitigen Vollziehung (bis zu einer denkbaren Vollzugsaussetzung) ein nicht wiedergutzumachender Schaden droht, ist gegenüber drohenden behördlichen Realakten ein derartiges spezifisches Vorbeugungsinteresse regelmäßig gegeben (BVerwGE 34, 69/73 [BVerwG 26.09.1969 - BVerwG VII C 65.68] ; 71, 183/188).
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120
    Während dies gegenüber drohenden Verwaltungsakten nur ausnahmsweise der Fall sein kann, etwa wenn sie nachträglich nicht mehr aufhebbar sind oder wenn aus ihrer auch nur kurzzeitigen Vollziehung (bis zu einer denkbaren Vollzugsaussetzung) ein nicht wiedergutzumachender Schaden droht, ist gegenüber drohenden behördlichen Realakten ein derartiges spezifisches Vorbeugungsinteresse regelmäßig gegeben (BVerwGE 34, 69/73 [BVerwG 26.09.1969 - BVerwG VII C 65.68] ; 71, 183/188).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120
    Angesichts dessen, dass die Maßnahme durch die Befugnisse gedeckt ist, die sich aus der Aufgabe der Beklagten als Trägerin einer öffentlichen Einrichtung ergeben, kann dahingestellt bleiben, ob sie auch durch Befugnisse gedeckt ist, die sich aus dem Eigentum der Beklagten an dem Objekt ergeben, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 25.4.1995, NJW 1995, 1955 [BGH 25.04.1995 - VI ZR 272/94] ) durch Vornahme einer die (verfassungs-)rechtlich geschützten Positionen der Beteiligten berücksichtigenden Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln und wohl auch nicht anders zu beurteilen wäre.
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    e) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2005 - RO 11 K 05.1120 -.

    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2005 - RO 11 K 05.1120 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht