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VG Regensburg, 13.04.2000 - RO 3 E 00.616 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Würzburg, 09.02.2011 - W 2 K 10.1215 Enthalten die Unterschriftenlisten keinen entsprechenden Hinweis, ob die Vertreter allein oder nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist von einer gemeinschaftlichen Vertretung auszugehen (VG Regensburg v. 13.4.2000 - RO 3 E 00.616;… vgl. VI. Frage 3, XI. Frage 1 und 3 der Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - VollzH -, abgedruckt bei Thum, a.a.O, Kennzahl 30.10).
Daraus folgt, dass für jedes Geschäft, d.h. für jede rechtswirksame Erklärung, gemeinschaftliches Handeln und Einstimmigkeit erforderlich ist (VG Regensburg v. 13.4.2000, a.a.O.).
Man kann davon ausgehen, dass es im vermuteten Interesse der Bürgerinitiative liegt, voreiliges Handeln zu erschweren und der Gefahr von Alleingängen vorzubeugen (VG Regensburg v. 13.4.2000- RO 3 E 00.616).
- VG Regensburg, 21.01.2009 - RN 3 K 08.00244
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; inhaltliche Bestimmtheit der Fragestellung; …
Allerdings kommt diese nur ausnahmsweise in besonders krassen Fällen in Betracht, wenn etwa die Begründung einen strafbaren Inhalt hat oder mit einer arglistigen Täuschung verbunden ist (vgl. VG Regensburg vom 13.4.2000 Az. RO 3 E 00.616 und vom 8.12.1999 Az. RO 3 K 99.1005). - VG Berlin, 26.04.2007 - 2 A 20.07
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (hier: Fehlende Geburtsdatenangabe bei der …
Eine andere Auslegung würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, weil Anforderungen an die Unterschriftsleistung und die damit einhergehenden Angaben gestellt werden, die für die Erfüllung des billigenswerten Zwecks nicht mehr geboten sind (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Juli 1996 - 1 M 43/96, Juris; VG Regensburg, Beschluss vom 13. April 2000 - RO 3 E 00.616, Juris; VG Meiningen, Urteil vom 18. November 2003 - 2 K 649/03.Me, Juris). - VG München, 19.06.2013 - M 7 K 13.676 Enthalten die Unterschriftenlisten wie hier keinen Hinweis, ob die Vertreter alleine oder nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist von einer gemeinschaftlichen Vertretung auszugehen (vgl. VG Regensburg v. 13.4.2000, RO 3 E 00.616 - [...], Rn. 50;… VG Würzburg v. 9.2.2011, W 2 K 10.1215 - [...], Rn. 25 ff.).