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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.12.1989 - 2 W 194/89   

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https://dejure.org/1989,2744
OLG Köln, 22.12.1989 - 2 W 194/89 (https://dejure.org/1989,2744)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.1989 - 2 W 194/89 (https://dejure.org/1989,2744)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 1989 - 2 W 194/89 (https://dejure.org/1989,2744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsnachfolge; Klauselerteilung; Erteilungsverfahren; Klageverfahren; Erteilungsverfahren aufgrund Nichtbestreitens

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 452
  • Rpfleger 1990, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Nürnberg, 08.03.1993 - 9 W 571/93

    Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im Klauselerteilungsverfahren nach § 727 ZPO

    Es überzeugt nicht das Argument, das Verfahren gemäß § 727 ZPO vermeide eine Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO , § 138 Abs. 3 ZPO finde in dem durch eine solche Klage eröffneten Prozeß Anwendung, und es fehle ein Grund, das Klauselverfahren nach § 727 ZPO hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 138 Abs. 3 ZPO anders zu behandeln als das Klageverfahren nach § 731 ZPO (so aber: OLG Celle JB 1990, 111; OLG Köln RPfleger 1990, 264, 265; JB 1991, 1000, 1001; OLG Koblenz RPfleger 1990, 518, 519; OLG Düsseldorf JB 1991, 1552, 1553; für die Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO nur im Rahmen einer mündlichen Verhandlung: MünchKomm ZPO -Wolfsteiner, § 726 ZPO Rdnr. 50).
  • OLG Köln, 05.09.1994 - 2 W 132/94

    Kein Nachweis der Rechtsnachfolge bei als zugestanden anzusehendem Vortrag -

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Klausel aber auch dann zu erteilen, wenn der Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsnachfolge ableitet, unstreitig ist, wobei Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig zu behandeln sind, wenn der Schuldner angehört worden ist und keine Einwendungen erhoben oder sich nicht geäußert hat (Senat, Rpfleger 1990, 264 ).
  • OLG Köln, 08.01.1996 - 26 W 15/95
    Er schließt sich vielmehr der u.a. vom 2. Zivilsenat (MDR 90, 452 = Rechtspfleger 90, 264; bestätigt in JMBl NW 1995, Seite 6) und vom 27. Zivilsenat (JurBüro 1991, 1000)des OLG Köln vertretenen Gegenauffassung an und verweist auf die ausführliche Begründung in den angeführten Beschlüssen des 2. Zivilsenats, die der Senat sich zu eigen macht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.08.1989 - 6 WF 310/89   

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https://dejure.org/1989,8262
OLG Hamm, 28.08.1989 - 6 WF 310/89 (https://dejure.org/1989,8262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.1989 - 6 WF 310/89 (https://dejure.org/1989,8262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 1989 - 6 WF 310/89 (https://dejure.org/1989,8262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 264
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