Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.12.1993 - 10 W 155/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die durch den Abschluss eines Vergleichs i.R.d. Zwangsvollstreckung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren fallen nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last ; Durch den Abschluss eines Vergleichs i.R.d. Zwangsvollstreckung entstandene ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 27.08.1993 - 9 W 92/93
- OLG Düsseldorf, 09.12.1993 - 10 W 155/93
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1052
- Rpfleger 1994, 264
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Darmstadt, 26.02.1988 - 5 T 232/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1993 - 10 W 155/93
Die Gegenmeinung stellt darauf ab, als Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des§ 788 ZPO seien nicht nur die Kosten für eine vom Vollstreckungsorgan tatsächlich durchgeführte Zwangsvollstreckung zu verstehen, vielmehr auch diejenigen für solche Maßnahmen, welche die weitere Vollstreckung entbehrlich machten (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, 408; LG Darmstadt, Rpfleger 1988, 332;… Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 50. Aufl., § 788, Anm. 5 Stichwort "Vergleich", für den Fall des Abschlusses eines Ratenzahlungsvergleichs in der Zwangsvollstreckung). - OLG Zweibrücken, 02.03.1992 - 3 W 168/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1993 - 10 W 155/93
Die Gegenmeinung stellt darauf ab, als Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des§ 788 ZPO seien nicht nur die Kosten für eine vom Vollstreckungsorgan tatsächlich durchgeführte Zwangsvollstreckung zu verstehen, vielmehr auch diejenigen für solche Maßnahmen, welche die weitere Vollstreckung entbehrlich machten (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, 408; LG Darmstadt, Rpfleger 1988, 332;… Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 50. Aufl., § 788, Anm. 5 Stichwort "Vergleich", für den Fall des Abschlusses eines Ratenzahlungsvergleichs in der Zwangsvollstreckung). - OLG Frankfurt, 19.03.1973 - 15 W 16/73
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1993 - 10 W 155/93
Die im Zusammenhang mit einem zur Vollstreckungsabwehr geschlossenen Vergleich aufgewendeten Kosten seien jedoch weder solche der Zwangsvollstreckung noch des Rechtsstreits und damit nicht gemäß §§ 103 ff. ZPO festsetzungsfähig (OLG Frankfurt, MDR 1973, 860; OLG Köln, JurBüro 1979, 1642;… Gerold/Schmidt/von Eicken, Kommentar zur BRAGO, 11. Aufl., § 57; Ottersbach, Rpfleger 1990, 283 sämtlich für den Fall des Abschlusses eines Ratenzahlungsvergleiches in der Zwangsvollstreckung).
- LG Göttingen, 11.03.2005 - 5 T 231/03
Entstehen einer Vergleichsgebühr mit Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung; …
Dieser Auffassung zufolge fallen auch Kosten eines im Rahmen der Zwangsvollstreckung abgeschlossenen Vergleiches unter die Kosten der Zwangsvollstreckung i. S. d. § 788 Abs. 1 ZPO (so z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1993, Az. 10 W 155/93, OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, Seite 408;… Münchner Kommentar zur ZPO, § 788 Rdnr. 15 m. w. N., OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 1994, Az. 8 W 429/92, Schmidt, Jur.Büro 2004, 118ff.).Fehle eine solche Abrede, so seien die Kosten gemäß § 98 ZPO als gegeneinander aufgehoben anzusehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.1993, MDR 1994, Seite 1052).
Rechtsprechung
LG Bonn, 23.11.1993 - 4 T 607/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ; Voraussetzungen für den erweiterten Gläubigerzugriff
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 13.09.1993 - 24 M 7717/93
- LG Bonn, 23.11.1993 - 4 T 607/93
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 264
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88
Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 26.02.1973 - 14 W 2/73 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 27.09.1983 - 15 W 55/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 31.01.1973 - 3 W 243/72 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Krefeld, 08.12.1982 - 1 S 127/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 16.03.2000 - 8 W 58/00
Nachweis der Zwangsvollstreckung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Diese Meinung wird beispielsweise vertreten vom Bundesgerichtshof (BGHZ 36, 11 ff., 17), desgleichen vom OLG Hamm (OLGZ 1973, 379 ff., 381, 382) und vom OLG Celle (JB 1998, 272; vgl. auch LSG Niedersachsen NdsRPfl. 1997, 131f; ferner z.B. LG Stuttgart MDR 1985, 150; LG Bonn RPfl 1994, 264f; LG Baden-Baden JB 1995, 385f).Weitgehend wird - allerdings entgegen den anerkannten Regeln für die Auslegung von Vollstreckungstiteln der Rückgriff auf den gesamten Inhalt der Prozessakten des Erkenntnisverfahrens für zulässig erachtet (vgl. z.B. LG Darmstadt RPfl 1985, 155), zum Teil wird jedenfalls die Zugrundelegung unstreitiger Umstände bzw. die Verwendung von Urkunden als zulässig angesehen (vgl. z.B. LG Bonn RPfl 1994, 264 f).