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   OLG Düsseldorf, 20.12.1996 - 3 W 502/96   

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OLG Düsseldorf, 20.12.1996 - 3 W 502/96 (https://dejure.org/1996,13622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.1996 - 3 W 502/96 (https://dejure.org/1996,13622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 3 W 502/96 (https://dejure.org/1996,13622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06

    Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren

    Die dabei einzuhaltenden Anforderungen ergeben sich aus den beiden Zwecken der Terminsbestimmung: denjenigen, deren Rechte durch die Zwangsversteigerung betroffen werden können, die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren zu ermöglichen und etwaige Bietinteressenten auf die Zwangsversteigerung aufmerksam zu machen (Denkschrift zum Gesetzentwurf des ZVG, aaO, S. 43; OLG Hamm Rpfleger 1991, 71, 72; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225; OLG Nürnberg Rpfleger 2006, 215).

    aa) Die Terminsbestimmung muss danach das zu versteigernde Grundstück so bezeichnen, dass für die Beteiligten wie für einen Dritten eindeutig erkennbar ist, auf welches Grundstück sich die Bekanntmachung der Versteigerung bezieht (RGZ 57, 200, 203; OLG Hamm Rpfleger 1991, 71, 72; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225).

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06

    Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke

    Die dabei einzuhaltenden Anforderungen ergeben sich aus den beiden Zwecken der Terminsbestimmung: denjenigen, deren Rechte durch die Zwangsversteigerung betroffen werden können, die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren zu ermöglichen und etwaige Bietinteressenten auf die Zwangsversteigerung aufmerksam zu machen (Denkschrift zum Gesetzentwurf des ZVG, aaO, S. 43; OLG Hamm Rpfleger 1991, 71, 72; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225; OLG Nürnberg Rpfleger 2006, 215).

    aa) Die Terminsbestimmung muss danach das zu versteigernde Grundstück so bezeichnen, dass für die Beteiligten wie für einen Dritten eindeutig erkennbar ist, auf welches Grundstück sich die Bekanntmachung der Versteigerung bezieht (RGZ 57, 200, 203; OLG Hamm Rpfleger 1991, 71, 72; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225).

  • OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96

    Zur Amtshaftung bei Pflichtverletzungen des Rechtspflegers in

    Auch in der neueren Rechtsprechung ist die Diskussion darüber, ob die konkrete Angabe der Wirtschaftsart für die Bezeichnung von Gewerbegrundstücken gemäß § 37 Nr. 1 ZVG erforderlich ist, noch längst, nicht abgeschlossen (vgl. etwa LG Ellwangen, RPfl 1996, 361; offen gelassen bei OLG Düsseldorf RPfl 1997, 225, 226).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2005 - 4 U 920/05

    Auswirkungen des Unterlassens eines Hinweises auf die konkrete Nutzungsart bei

    bb) Das Oberlandesgericht Düsseldorf (RPfleger 1997, 225) hat für den Fall der Versteigerung eines Mehrfamilienhauses die Entscheidung, ob eine gewerbliche Nutzung in die Terminsbestimmung aufzunehmen ist, ausdrücklich offen gelassen und sich lediglich darauf festgelegt, dass die, Art der Bebauung und die Höhe etwaiger Mieteinnahmen nicht aufzunehmen sind.
  • OLG München, 23.01.1998 - 24 W 338/97
    Es muß deshalb nicht abschließend darüber entschieden werden, ob Angaben zur Nutzungsart überhaupt zum zwingenden Inhalt der Terminsbestimmung und Veröffentlichung gehören (vgl. Zeller/Stöber ZVG 15. A. § 37 RdNr. 2; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225; OLG Hamm Rpfleger 1997, 226; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 256 mit Anm. Meyer-Stolte; OLG Hamm Rpfleger 1997, 226 mit Anm. Demharter; 1992, 122 und 1991, 71, letztere mit Anm. Schiffhauer; LG Ellwangen Rpfleger 1996, 361).
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