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   OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98   

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https://dejure.org/1998,4603
OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98 (https://dejure.org/1998,4603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.1998 - 15 W 351/98 (https://dejure.org/1998,4603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 1998 - 15 W 351/98 (https://dejure.org/1998,4603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 T 274/98
  • OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 24.11.1997 - 11 Wx 22/97

    Anspruch auf Aufwandsentschädigung vor der Bestellung eines Betreuers;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Deshalb kann der Lauf der Frist schon im Ausgangspunkt keinesfalls vor der Beendigung des Amtes des Betreuers beginnen (siehe BayObLG a.a.O. sowie OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1056 jeweils für den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung nach § 1836 a BGB).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Insoweit ist das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde eröffnet (BGH NJW 1997, 58 = FamRZ 1996, 1545; BayObLG, FamRZ 1997, 580).
  • LG Lüneburg, 14.03.1996 - 10 T 10/96
    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung des Landgerichts Lüneburg (NdsRpfl. 1996, 160; ebenso Palandt/Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1835 Rdnr. 19;a.A. LG Hannover NdsRpfl. 1995, 253) an, daß der Beginn der Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG nicht ohne weiteres mit dem Tode des Betroffenen beginnt, sondern im Einzelfall konkret danach festgestellt werden muß, wann die tatsächliche Zuziehung des Betreuers, insbesondere unter Berücksichtigung einer von ihm dem Vormundschaftsgericht eingereichten Schlußrechnung, beendet ist.
  • LG Hannover, 03.11.1994 - 20 T 75/94
    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung des Landgerichts Lüneburg (NdsRpfl. 1996, 160; ebenso Palandt/Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1835 Rdnr. 19;a.A. LG Hannover NdsRpfl. 1995, 253) an, daß der Beginn der Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG nicht ohne weiteres mit dem Tode des Betroffenen beginnt, sondern im Einzelfall konkret danach festgestellt werden muß, wann die tatsächliche Zuziehung des Betreuers, insbesondere unter Berücksichtigung einer von ihm dem Vormundschaftsgericht eingereichten Schlußrechnung, beendet ist.
  • BayObLG, 04.12.1996 - 3Z BR 27/96
    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Insoweit ist das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde eröffnet (BGH NJW 1997, 58 = FamRZ 1996, 1545; BayObLG, FamRZ 1997, 580).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15

    Verjährung von Vergütungsansprüchen des berufsmäßigen Verfahrensbeistandes für

    Dabei kann es im Ergebnis dahinstehen, ob man mit Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frist erst mit Ende der Tätigkeit beginnen lässt (vgl. OLG Zweibrücken Urteil vom 12. November 2009 - 4 U 135/08 - Rn 21 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 02. November 1998 - 15 W 351/98 - juris), oder ob mit dem Bundesgerichtshof im Einzelfall im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben die Berufung auf die Ausschlussfrist verwehrt ist (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 ).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Nach dieser Vorschrift sind die Ansprüche nicht erloschen, da die dort bestimmte Frist erst mit der Beendigung des Amtes des Betreuers beginnt (BayObLG,FamRZ 1997, 580 ; 1999, 741; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1056 ; OLG Hamm Rpfleger 1999, 180 ).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Danach kann nicht zweifelhaft sein, daß dieser Zeitpunkt erst mit der tatsächlichen Beendigung der Betreuungstätigkeit anzunehmen ist (OLG Hamm RPfl 1999, 180, 181).
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