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   OLG Hamm, 26.07.1999 - 15 W 51/99   

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https://dejure.org/1999,4573
OLG Hamm, 26.07.1999 - 15 W 51/99 (https://dejure.org/1999,4573)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.1999 - 15 W 51/99 (https://dejure.org/1999,4573)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 15 W 51/99 (https://dejure.org/1999,4573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 59 (Leitsatz)

    BGB §§ 57 Abs. 1, 60, 64 Satz 1; HGB § 18 Abs. 2 n.F.
    Verwendung "Euro" als Firmenbestandteil

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Täuschung durch Vereinsnamen "Euro"

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1710
  • DNotZ 1999, 842
  • DB 1999, 2002
  • Rpfleger 1999, 545
  • NZG 1999, 994
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 20 W 525/10

    Namenszusatz "Verband der ..." zulässig

    Der Beschwerdeführer ist als Vorverein auch beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999, Az. 15 W 51/99, mwN., zitiert nach juris), und seine erforderliche Beschwer folgt aus der Zurückweisung seines Eintragungsantrages durch das Amtsgericht.

    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.03.1974, Az. 20 W 192/74 und 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 Wx 44/05, OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999, Az. 15 W 51/99, jeweils zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1974, Az. …

  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15

    Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Verein

    Der Antragsteller ist als Vorverein beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999, Az. 15 W 51/99, m.w.N., zitiert nach juris) und seine erforderliche Beschwer folgt bereits aus der Zurückweisung seiner Anmeldung durch das Registergericht.
  • OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10

    Namenszusatz "Europäischer Fachverband" zulässig

    Der Antragsteller ist als Vorverein auch beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999, Az. 15 W 51/99, mwN., zitiert nach juris), und seine erforderliche Beschwer folgt bereits daraus, dass seine erste Beschwerde ohne Erfolg geblieben ist.
  • OLG Frankfurt, 20.11.2000 - 20 W 192/00

    Namenswahrheit im Vereinsrecht - Irreführung angesprochener Verkehrskreise -

    Aus der entsprechenden Anwendung des § 18 Abs. 2 HGB auf den Vereinsnamen ergibt sich, dass die durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22. Juni 1998 (BGBl. I 1474) erfolgte Änderung des Firmenrechts auch die Anforderungen an die Namenswahrheit im Vereinsrecht herabgesenkt sind (ebenso OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1710; Palandt/Heinrichs, a.a.O.; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 8. Aufl., Rn. 93).
  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 15 W 424/05

    Beschwerde eines Dritten gegen die Anordnung der Eintragung einer GmbH im

    Das bedeutet, dass das Registergericht zur Feststellung einer Irreführungseignung grundsätzlich keine näheren Ermittlungen anzustellen, sondern sich auf die Verwertung präsenter Erkenntnisquellen beschränken kann (Senat NJW-RR 1999, 1710).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2003 - 8 W 425/02

    Handelsregisterverfahren auf Amtslöschung einer Firma: Irreführende Bezeichnung

    Diese gewandelte Auffassung des Senats steht im Einklang mit der überwiegenden neueren Rechtsprechung der anderen Oberlandesgerichte (zB BayObLGZ 1999, 114; OLG Hamm RPfl 1999, 545 = NJW-RR 1999, 1710 = FGPrax 1999, 232; OLG Oldenburg BB 2001, 1373; ebenso zB LG Heilbronn RPfl 2002, 158; vgl. auch Bokelmann in MünchKommHGB (ErgänzgBd 1999) Rn 30 ff, 43 f; Ammon in Röhricht / Graf von Westphalen Rn 65 ff; Ebenroth / Zimmer, aaO, Rn 53 ff, je zu § 18; Ensthaler / Nickel / Kunst, GemKomm z. HGB, 6. Aufl. 1999, Rn 4, 25/27,33; Koller / Roth / Morck, Rn 14, je zu § 18 HGB).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05

    UWG-Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

    Das Landgericht hat auch nicht verkannt, dass nach der Neufassung des § 18 Abs. 2 HGB nur noch solche Angaben vom Registergericht beanstandet werden dürfen, die ersichtlich geeignet sind, über Verhältnisse des Vereins, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (vgl. hierzu ausführlich OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1710 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 176; Reichert, a. a. O., Rdn. 479 m. w. N.; Staudinger/Habermann, a. a. O., § 57 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 29.09.2022 - 27 W 62/22

    Zulässigkeit des Bestandteils "Consulting" im Namen eines eingetragenen Vereins

    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2011 - 20 W 525/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999 - 15 W 51/99 -, jeweils nachgewiesen bei juris, Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl. 2022, § 57 Rn. 2).
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