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   LG Duisburg, 23.05.2005 - 7 T 89/05   

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https://dejure.org/2005,8048
LG Duisburg, 23.05.2005 - 7 T 89/05 (https://dejure.org/2005,8048)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.05.2005 - 7 T 89/05 (https://dejure.org/2005,8048)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 7 T 89/05 (https://dejure.org/2005,8048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 47; BGB §§ 883, 428
    Einheitliche Rückauflassungsvormerkung genügt, wenn Anspruch zunächst beiden Übergebern gemeinsam und dann dem Überlebenden allein zusteht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherbarkeit eines sog. Grundstücksrückübertragungsanspruchs der Eltern mit Erstversterbendenklausel durch (nur) eine Vormerkung; Annahme einer Gesamtberechtigung im Sinn des § 428 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 600
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2005 - 7 T 89/05
    In Rechtsprechung und überwiegender Literatur ist anerkannt, dass ein solcher Anspruch mit einer Vormerkung sicherbar ist (bei BayObLG, NJW-RR 1995, 1297, 1298; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. 2004, Rdn. 1499; Meikel/Böhringer, Grundbuchrecht, 9. Aufl. 2003, § 47 Rdn. 131; Langenfeld, Grundstückszuwendungen zur lebzeitigen Vermögensnachfolge, 5. Aufl. 2005, Rdn. 271; Staudinger/Noack, BGB, § 428 Rdn. 116 und Staudinger/Gursky, BGB, § 883 Rdn. 80 je m. weit. Nachw.).

    Vom Bayerischen Obersten Landesgericht (NJW-RR 1995, 1297, 1298) wird die Einheitlichkeit des Anspruches entweder aus einer Auslegung des Vertrages oder aus der ausdrücklichen Vereinbarung einer Gesamtgläubigerschaft im Sinne des § 428 BGB hergeleitet.

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern:

    2 Z 108/85">DNotZ 1987, 213, 215; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 162; LG Duisburg, Rpfleger 2005, 600; Staudinger/Noack, BGB [2005], § 428 Rn. 117; Staudinger/Gursky, BGB [2009], § 883, Rn. 83; Meier, AcP 205 [2005], 858, 899; Wicke, Rpfleger 2005, 601).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2012 - 11 Wx 63/12

    (Rück-)Übereignungsanspruch; Gesamtgläubigerschaft trotz bisherigen

    Nicht von § 428 BGB erfasst wäre eine Vereinbarung, die eine Ausübung des Forderungsrechtes nur durch die Gläubiger gemeinsam vorsehen würde (vgl. Bydlinski in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., 2012, § 428 Rn. 3; Wicke RPfl 2005, 601 f.; vgl. zu einem vergleichbaren Fall auch LG Duisburg, RPfl 2005, 600 f.).
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