Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.06.2007 - 3 W 427/07   

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https://dejure.org/2007,3370
OLG Dresden, 20.06.2007 - 3 W 427/07 (https://dejure.org/2007,3370)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.2007 - 3 W 427/07 (https://dejure.org/2007,3370)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 3 W 427/07 (https://dejure.org/2007,3370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Umfang des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers; Gleichstellung eines beruflichen Nachlasspflegers mit einem Vormund; Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; VBVG § 3; ; FGG § 56g Abs. 5 S. 1; ; FGG § 56g Abs. 7; ; FGG § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1 § 1915 Abs. 1; VBVG § 3
    Zur Vergütung eines Nachlasspflegers nach dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlaßpfleger und Vergütung bei vermögendem Nachlaß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1833
  • Rpfleger 2007, 547
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 19.03.2002 - 7 W 1944/01

    Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG als Orientierungshilfe für Mindestvergütung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 3 W 427/07
    Denn hinsichtlich der Festsetzung der Nachlasspflegervergütung sei nach wie vor eine Orientierung am Beschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 19.03.2002 (Az.: 7 W 1944/01 - NJW 2002, 3480-3482) bzw. den darin aufgestellten Grundsätzen erforderlich.

    Der Senat hält daher an den im Beschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 19.03.2002 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätzen bzw. den darin entwickelten Stundensätzen grundsätzlich fest.

  • OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 12/16

    Nachlassverwalter; Vergütung des Nachlassverwalters

    Der Senat hat dabei die Tabelle des OLG Dresden (in Rpfleger 2007, 547 f) herangezogen (Stundensatz danach für Berufsnachlasspfleger mit Ausbildung/Kenntnissen i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 VBVG 33, 50 EUR bei einfacher Abwicklung, 43 EUR bei mittelschwerer Abwicklung und 58 EUR bei schwieriger Abwicklung), im Ausgangspunkt allerdings aus den von ihm dort näher dargelegten Gründen deutlich höhere Sätze - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur - für notwendig gehalten und zudem eine lineare Steigerung befürwortet, die zu einer weiteren Anhebung des Stundensatzes gerade bei mittlerem Schwierigkeitsgrad führt.
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Teilweise wird vertreten, bei einfacher Nachlassabwicklung sei - je nach Qualifikation des Nachlasspflegers - prinzipiell von den Stundensätzen des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 VBVG auszugehen, mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad solle der Ausgangswert jeweils angemessen erhöht werden (OLG Dresden, FamRZ 2007, 1833; siehe auch OLG Schleswig, FGPrax 2010, 140).
  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09

    Bestellung eines Nachlasspflegers

    Dies hat zur Folge, dass dem Nachlasspfleger bei gemäß § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB angeordneter berufsmäßiger Führung der Pflegschaft gegen den vermögenden Nachlass bzw. die Erben ein Vergütungsanspruch nach §§ 1915 Abs. 1 S. 1 und 2, 1836 Abs. 1 S. 3 BGB i.V.m. § 3 VBVG zusteht (vgl. Senat Rpfleger 2007, 547; zuletzt etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2009 - 3 W 6/07, juris).
  • OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 397/12

    Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei

    So hält das OLG Dresden (Beschluss vom 20.6.2007, Az. 3 W 427/07 = Rpfleger 2007, 547) auf der Grundlage des VBVG Stundensätze bei mittelschwerer Abwicklung i.H.v. 43, 00 EUR für ausreichend.
  • OLG Brandenburg, 06.07.2017 - 10 WF 57/16

    Ergänzungspflegschaft: Bestimmung der Vergütung des Ergänzungspflegers

    Doch auch, wenn es um die Vergütung eines Nachlasspflegers geht, werden nach verbreiteter Auffassung die in § 3 VBVG festgelegten Sätze als wesentliche Orientierungshilfe angesehen (OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Dresden, NJOZ 2007, 5635, 5637; vgl. OLG Brandenburg, 6. Zivilsenat, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.02.2021 - 2 Wx 294/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger

    Dagegen hat das OLG Dresden im Jahre 2007 (FamRZ 2007, 1833) auf der Grundlage des VBVG für eine einfache Abwicklung einen Stundensatz von 33, 50 EUR/Stunde, bei mittelbarer Abwicklung von 43, 00 EUR/Stunde und bei schwieriger Abwicklung von 58, 00 EUR/Stunde angesetzt.
  • OLG Brandenburg, 27.09.2010 - 6 Wx 2/10

    Vergütung des anwaltlichen Nachlasspflegers: Angemessener Stundensatz bei

    So hat das OLG Dresden auf der Grundlage des VBVG Stundensätze für eine einfache, mittelschwere und schwierige Abwicklung des Nachlasses entwickelt, wobei der höchste Stundensatz 58 EUR beträgt (OLG Dresden, Beschluss vom 20.6.2007, 3 W 427/07, Rpfleger 2007, 547, zitiert nach Juris Rn21).
  • OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Es handele sich nach allem um eine einfache Abwicklung im Sinne der Rechtsprechung des OLG Dresden (Rpfleger 2007, 547 ) und des KG (Rpfleger 2006, 76 ).

    Sie bilden allerdings bei vermögendem Nachlass keinesfalls die Regelvergütung (OLG München Rpfleger 2006, 405 ff.), können dagegen im Einzelfall als Anhaltspunkt und nur im Sinne von Mindestsätzen herangezogen werden, wenn sich die konkrete Nachlassabwicklung als einfach darstellt (ebenso OLG Dresden, NJW 2002, 3480 und Rpfleger 2007, 547 f.; KG Rpfleger 2006, 76, 78; LG München II, B.v.8.2.2008, 6 T 186/08, veröffentlicht bei juris; Zimmermann, aaO., Rn. 786; Palandt/Diederichsen, BGB , 69. A. 2010, § 1915 Rn. 7; Locher in juris-PK BGB , 4. A. 2008, § 1915 Rn. 31; die Entscheidung des OLG Zweibrücken Rpfleger 2008, 137 steht nicht entgegen, weil es sich dort um ein Pflegschaftsgeschäft mittleren Schwierigkeitsgrad handelte).

  • OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 430/12

    Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei

    So hält das OLG Dresden (Beschluss vom 20.6.2007, Az. 3 W 427/07 = Rpfleger 2007, 547) auf der Grundlage des VBVG Stundensätze bei mittelschwerer Abwicklung i.H.v. 43, 00 EUR für ausreichend.
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 63/09

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Damit sei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 20. Juni 2007 - 3 W 427/07 -, RPfl 2007, 547) von Stundensätzen auszugehen, die einerseits nach den Kenntnissen des Nachlasspflegers, andererseits nach der Schwierigkeit der Abwicklung gestaffelt seien.
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2013 - 5 W 31/13

    Nachlasspflegschaft: Kriterien zur Bemessung der Vergütung für einen anwaltlichen

  • OLG Brandenburg, 06.07.2017 - 10 WF 57/17

    Ergänzungspflegschaft: Bestimmung der Vergütung des Ergänzungspflegers

  • OLG Hamburg, 27.01.2023 - 2 W 51/22

    Angemessenheit der Vergütung eines Nachlasspflegers für schwierige, mittelschwere

  • LG Schweinfurt, 09.07.2009 - 41 T 64/09

    Nachlasspflegervergütung: Mittelosigkeit des Nachlasses

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