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   OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01   

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OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01 (https://dejure.org/2001,9011)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2001 - 2 Wx 42/01 (https://dejure.org/2001,9011)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 (https://dejure.org/2001,9011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf einem Grundstück in das Grundbuch; Formelle Anforderungen an den Nachweis einer notariellen Bevollmächtigung zur Beantragung der Eintragung und Löschung näher bezeichneter Grunddienstbarkeiten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 197
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 75/85

    Verlangen von Beweismitteln über das Fortbestehen einer Auflassungsvollmacht

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
    Nur wenn ihm besondere Umstände bekannt sind, die auf die Möglichkeit eines Erlöschens hinweisen, so hat es in freier Beweiswürdigung (vgl. Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80 m.w.N.) zu prüfen, ob die Vollmacht erloschen ist (KG Rpfleger 1991, 461) und bei begründeten Zweifeln den Nachweis ihres Fortbestehens zu verlangen (BayObLG 1985, 318 = Rpfleger 1986, 90; Demharter, a.a.O., § 29 Rn. 49).

    Das allein aber reicht zur Begründung von Zweifeln am Fortbestand der Vollmacht nicht aus (vgl. KG JFG 1, 322; OLG Schleswig SchlHA 1957, 36; KG DNotZ 1972, 18, 21;; BayObLG Rpfleger 1986, 90, 91).

  • OLG Köln, 14.12.1983 - 2 Wx 33/83

    Nachweis der Vollmacht

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
    Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit einer Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht selbständig zu prüfen, auch wenn der Urkundsnotar die Vollmacht für ausreichend angesehen hat (vgl. Senat, Rpfleger 1984, 182; BayObLG, Rpfleger 1986, 216; OLG Karlsruhe BWNotZ 1992; Demharter, Grundbuchordnung, 23. Aufl. 2000, § 19 Rn. 74).

    Ist der Bevollmächtigte - wie hier - im Besitz der Vollmachtsurkunde, so hat das Grundbuchamt regelmäßig von dem Fortbestand der Vollmacht auszugehen (vgl. KG JFG 1, 328; BayObLG 1959, 297 = NJW 1959, 2119; KG DNotZ 1972, 18; OLG Köln Rpfleger 1984, 182; OLG Karlsruhe BWNotZ 1992, 102; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80).

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 11 W 32/91
    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
    Ist der Bevollmächtigte - wie hier - im Besitz der Vollmachtsurkunde, so hat das Grundbuchamt regelmäßig von dem Fortbestand der Vollmacht auszugehen (vgl. KG JFG 1, 328; BayObLG 1959, 297 = NJW 1959, 2119; KG DNotZ 1972, 18; OLG Köln Rpfleger 1984, 182; OLG Karlsruhe BWNotZ 1992, 102; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80).
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 9/86
    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
    Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit einer Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht selbständig zu prüfen, auch wenn der Urkundsnotar die Vollmacht für ausreichend angesehen hat (vgl. Senat, Rpfleger 1984, 182; BayObLG, Rpfleger 1986, 216; OLG Karlsruhe BWNotZ 1992; Demharter, Grundbuchordnung, 23. Aufl. 2000, § 19 Rn. 74).
  • OLG Köln, 10.02.1992 - 2 Wx 50/91

    Wirksamkeit einer postmortalen Auflassungsvollmacht für Vermächtnisnehmer

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
    So etwa, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Widerruf der Vollmacht vorliegen (Senat, Rpfleger 1992, 299, 300; OLG Schleswig SchlHA 1957, 36).
  • BayObLG, 28.08.1959 - BReg. 2 Z 114/59

    Vertretung; Gesetzlich; Vollmacht; Erlöschen; Beendigung

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
    Ist der Bevollmächtigte - wie hier - im Besitz der Vollmachtsurkunde, so hat das Grundbuchamt regelmäßig von dem Fortbestand der Vollmacht auszugehen (vgl. KG JFG 1, 328; BayObLG 1959, 297 = NJW 1959, 2119; KG DNotZ 1972, 18; OLG Köln Rpfleger 1984, 182; OLG Karlsruhe BWNotZ 1992, 102; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80).
  • KG, 11.06.1991 - 1 W 1581/91

    Zur Auslegung einer Handlungsvollmacht im Grundbucheintragungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01
    Nur wenn ihm besondere Umstände bekannt sind, die auf die Möglichkeit eines Erlöschens hinweisen, so hat es in freier Beweiswürdigung (vgl. Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80 m.w.N.) zu prüfen, ob die Vollmacht erloschen ist (KG Rpfleger 1991, 461) und bei begründeten Zweifeln den Nachweis ihres Fortbestehens zu verlangen (BayObLG 1985, 318 = Rpfleger 1986, 90; Demharter, a.a.O., § 29 Rn. 49).
  • OLG München, 19.05.2008 - 34 Wx 23/08

    Grundbuch: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens einer

    Für das Grundbuchamt gelten jedenfalls keine geringeren Anforderungen an die Prüfung der Vertretungsbefugnis (Helms RNotZ 2002, 235/237; Wolf MittBayNot 1996, 266/269; auch Demharter § 19 Rn. 80).

    Ob dies, wie das Oberlandesgericht Köln meint, bei wechselseitigen Bevollmächtigungen anders ist, wenn die dem Vollmachtgeber erteilte Ausfertigung vorgelegt wird (OLG Köln Rpfleger 2002, 197 mit ablehnender Anmerkung Waldner/Mehler; dieselben auch MittBayNot 1999, 261; ferner Helms RNotZ 2002, 235), kann auf sich beruhen.

    Dies gilt in besonderem Maße für die Bevollmächtigung mehrerer Personen in einer notariellen Vollmachtsurkunde (vgl. Helms RNotZ 2002, 235/237).

    e) Schon wegen der auf der tatsächlichen Seite liegenden Unterschiede kommt im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9.7.2001 (Rpfleger 2002, 197) eine Vorlage an den Bundesgerichtshof (§ 28 Abs. 2 FGG) nicht in Betracht.

  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 20 W 324/12

    Grundbuch: Nachweis des Fortbestandes einer Vollmacht

    Der Nachweis des Fortbestandes der in notarieller Urkunde durch den Vorstand einer Bank an ihre Bankangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen und diesbezüglichen Unterbevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr dadurch geführt werden, dass die beiden jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigten Bankangestellten bei Abgabe ihrer Erklärungen eine Ausfertigung vorlegen, die der Bank als Vollmachtgeberin erteilt worden ist (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407 und OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 = DNotZ 2008, 844).

    Gegen diese Zwischenverfügung legte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz des verfahrensbevollmächtigten Notars vom 08. Oktober 2012, auf dessen Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, Beschwerde ein, mit der im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Köln (RNotZ 2001, 407) geltend gemacht wurde, die vom Notar ausgestellte Ausfertigung genüge den Formerfordernissen.

    Das OLG Köln (Beschluss vom 09. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407) hat für den Fall von Vollmachten, die sich Vertragsparteien wechselseitig in einer notariellen Urkunde erteilt hatten, entschieden, dass die Verwendung der mit einem Ausfertigungsvermerk für den anderen Vertragspartner erteilten Ausfertigung gegenüber dem Grundbuchamt für sich genommen noch keine Zweifel am Fortbestehen der Vollmacht begründe.

    Der Senat lässt im vorliegenden Fall dahinstehen, ob dieser Entscheidung, die in der Literatur insbesondere wegen ihrer allgemein auf die Vorschriften der §§ 47, 49 Abs. 2 BeurkG abstellenden Begründung erhebliche Kritik erfahren hat (vgl. Waldner/Mehler, Rpfleger 2002, 198; Helms, RNotZ 2002, 235; Meikel/Hertel, GBO, 10. Aufl., § 29 Rn. 47), zu folgen ist.

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 5 W 245/10

    Erbausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei einer gerichtlich

    Das folgt aus § 47 BeurkG, der die Ausfertigung einer notariellen Niederschrift der Urschrift im Rechtsverkehr ausdrücklich gleichstellt (siehe für § 19 GBO - explizit - OLG Köln, Beschl. v. 9.7.2001 - 2 Wx 42/01 - für § 781 BGB - implizit - OLG Koblenz, Beschl. v. 18.3.2005 - 3 W 87/05 - auch OLG Celle, Urt. v. 15.10.1999 - 4 U 64/99 - OLG Hamm, NJW 1982, 1002).
  • OLG Naumburg, 17.05.2016 - 12 Wx 28/15

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen nicht nachgewiesenen Fortbestehens

    Ob dies, wie das Oberlandesgericht Köln meint (Beschluss vom 9. Juli 2001, 2 Wx 42/01, zitiert nach JURIS) bei wechselseitigen Bevollmächtigungen anders ist, wenn die dem Vollmachtgeber erteilte Ausfertigung vorgelegt wird, kann auf sich beruhen.
  • OLG München, 23.11.2012 - 34 Wx 319/12

    Grundbuchverfahren: Antrag auf Löschung eines Wohnmitbenutzungsrechts bei

    Der Nachweis (fort-) bestehender Vollmacht kann im Grundbuchverkehr nicht durch die einem anderen Urkundsbeteiligten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde erbracht werden (siehe schon Senat vom 19.5.2008, 34 Wx 023/08; a. A. OLG Köln vom 9.7.2001, 2 Wx 42/01 = Rpfleger 2002, 197).

    Jedenfalls für gegenseitig erteilte Vollmachten beurteilt dies das Oberlandesgericht Köln anders (Rpfleger 2002, 197 mit Anm. Waldner/Mehler; ebenfalls Palandt/Ellenberger BGB 71. Aufl. § 172 Rn. 3).

  • KG, 03.11.2011 - 1 W 495/10

    Grundbuchverfahren: Formgerechter Nachweis des Vollmachtsfortbestandes für den

    Ein Fall wechselseitiger Bevollmächtigung, für den das OLG Köln die Vorlage einer dem Vollmachtgeber erteilten Ausfertigung für den Nachweis des Fortbestands der Vollmacht für ausreichend erachtet hat (OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 - Juris), liegt hier nicht vor.
  • OLG Köln, 13.02.2019 - 2 Wx 14/19

    Prüfung der Wirksamkeit einer Vertretungsvollmacht durch Grundbuchamt

    Sind dem Grundbuchamt besondere Umstände bekannt, die auf die Möglichkeit des Erlöschens oder auch der Unwirksamkeit der Vollmacht hinweisen, so hat es die Wirksamkeit der Vollmacht in freier Beweiswürdigung zu prüfen und bei begründeten Zweifeln den Nachweis ihres (Fort-) Bestehens zu verlangen (vgl. Demharter a.a.O. § 19 Rn. 80; OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.10.1976, 20 W 827/76; OLG Köln, Beschluss v. 10.02.1992, 2 Wx 50/91 und Beschluss v. 09.07.2001, 2 Wx 42/01).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.09.2001 - 8 Wx 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10255
OLG Brandenburg, 10.09.2001 - 8 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,10255)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2001 - 8 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,10255)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2001 - 8 Wx 16/01 (https://dejure.org/2001,10255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsumschreibung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Löschung; Widerspruch; Erstbeschwerde

  • Judicialis

    GBO § 71 Abs. 2 Satz 2; ; FGG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 2 S. 2; FGG § 13 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2001 - 8 Wx 16/01
    Der Käufer eines Grundstücks ist, und zwar auch wenn zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, im Verfahren über die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen das Eigentumsrecht zur Beschwerde nicht berechtigt (vgl. BayObLG, Rpfleger 1999, 178 m.w.N.).
  • OLG München, 27.02.2015 - 34 Wx 345/14

    Grundbuchamt, Beschwerdeberechtigung, Beschwerdeverfahren, Rechtsmittelbelehrung,

    Aus der eingetragenen Eigentumsvormerkung für den Beteiligten folgt keine Rechtsstellung, die ihn zur Beschwerde berechtigen würde (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 178; OLG Brandenburg Rpfleger 2002, 197).
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