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   OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11   

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https://dejure.org/2011,32417
OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11 (https://dejure.org/2011,32417)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2011 - 13 UF 166/11 (https://dejure.org/2011,32417)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2011 - 13 UF 166/11 (https://dejure.org/2011,32417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes in einem Strafverfahren gegen einen nicht sorgeberechtigten Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zwecks Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines minderjährigen Kindes in einem Strafverfahren gegen einen nicht sorgeberechtigten Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1068
  • Rpfleger 2012, 101
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 15.04.2010 - 9 UF 353/10

    Zeugnisverweigerungsrecht des minderjährigen Kindes: Entscheidungsbefugnis des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11
    Die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO , wonach der gesetzliche Vertreter über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des Minderjährigen dann nicht entscheiden darf, wenn er selbst Beschuldigter ist, kann im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht entsprechend auf den Fall, dass der nicht beschuldigte Elternteil alleinsorgeberechtigt ist, angewendet werden (im Anschluss an OLG Nürnberg MDR 2010, 996).

    Zum Teil wird eine analoge Anwendung des § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO auf einen solchen Fall unter Hinweis auf die vergleichbare Interessenlage befürwortet, von anderen Auffassungen wird dies unter Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 3 StPO abgelehnt (zum Meinungsstand vgl. OLG Nürnberg, MDR 2010, 996).

  • OLG Bremen, 22.09.2010 - 4 UF 91/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11
    Indessen enthebt dies das Amtsgericht - Familiengericht - nicht von der -vorrangigen Prüfung, ob das Kind überhaupt aussagebereit ist; denn fehlt es hieran, ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft von vornherein kein Raum (vgl. Saarländisches OLG NJW 2011, 2306 ; OLG Bremen NJW-RR 2011, 154 ).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2011 - 6 UF 34/11

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11
    Indessen enthebt dies das Amtsgericht - Familiengericht - nicht von der -vorrangigen Prüfung, ob das Kind überhaupt aussagebereit ist; denn fehlt es hieran, ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft von vornherein kein Raum (vgl. Saarländisches OLG NJW 2011, 2306 ; OLG Bremen NJW-RR 2011, 154 ).
  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Für die auch von der Beschwerdeführerin vertretene Notwendigkeit der Vorabprüfung der Aussagebereitschaft des Kindes haben sich das OLG Bremen (NJW 2011, 154), das OLG Saarbrücken (NJW 2011, 2306), das OLG Brandenburg (FamRZ 2010, 843; FamRZ 2012, 1068; FamFR 2011, 528) und das OLG Schleswig (vom 20.11.2012, 10 WF 187/12 - juris -) ausgesprochen.
  • OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Für eine Notwendigkeit der Vorabprüfung der Aussagebereitschaft haben sich das OLG Bremen (NJW 2011, 154), das OLG Saarbrücken (NJW 2011, 2306), das OLG Brandenburg (FamRZ 2010, 843; FamRZ 2012, 1068; FamFR 2011, 528), das OLG Schleswig (vom 20.11.2012, 10 WF 187/12 - juris -), das OLG Jena v. 20.6.2013 (1 UF 287/13) sowie Splitt (FamRZ 2019, 507 f.) ausgesprochen.
  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Für eine Notwendigkeit der Vorabprüfung der Aussagebereitschaft haben sich das OLG Bremen (NJW 2011, 154), das OLG Saarbrücken (NJW 2011, 2306), das OLG Brandenburg (FamRZ 2010, 843; FamRZ 2012, 1068; FamFR 2011, 528), das OLG Schleswig (vom 20.11.2012, 10 WF 187/12 - juris -), das OLG Jena v. 20.6.2013 (1 UF 287/13) sowie Splitt (FamRZ 2019, 507 f.) ausgesprochen.
  • OLG Zweibrücken, 05.07.2018 - 6 WF 159/18

    Ergänzungspflegschaft: Anordnung zur Ausübung der Zeugen- und Opferrechte

    Die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz StPO kann im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz StPO z. B. auch nicht entsprechend auf den Fall angewandt werden, dass der nichtbeschuldigte Elternteil allein sorgeberechtigt ist (Brandenburgisches OLG FamRZ 2012, 1068 - 1069).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 13 WF 72/23

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Vernehmung eines Kindes als Zeuge im

    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des minderjährigen Kindes in einem gegen dessen gesetzlichen Vertreter gerichteten Ermittlungsverfahren die Aussagebereitschaft des Kindes erfordert (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 22.9.2010 - 4 UF 91/10 - NJW-RR 2011, 154; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken NJW 2011, 2306-2307; Senatsbeschlüsse vom 16. September 2011, 13 UF 166/11, BeckRS 2011, 24282, und 13 UF 167/11, BeckRS 2011, 23528), folgt der Senat dieser Auffassung nicht mehr, sondern hält mit der Gegenauffassung die Vorabprüfung der Aussagebereitschaft des Kindes vor der Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht für erforderlich (vgl. OLG Celle Beschl. v. 12.7.2019 - 19 UF 127/19, BeckRS 2019, 41934; BVerfG FamRZ 2020, 1000; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg JAmt 2013, 345; Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1998, 614).
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