Rechtsprechung
| BayObLG, 17.08.1979 - 2 Z 14/79 |
Kurzfassungen/Presse
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FGG § 6
Zeitschriftenfundstellen
- Rpfleger 1979, 423
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht …
Ob nämlich ein solcher Ausnahmefall vorliegt, wenn sich der Beschwerdeführer zum Zwecke des grundbuchlichen Vollzuges eines Grundstücksgeschäftes darauf beruft, dass die entsprechende Erklärung einer Genehmigung gar nicht bedurfte, ist umstritten (allgemein verneinend OLG Frankfurt/a.M. Rpfleger 1979, 423). - OLG München, 13.09.2006 - 33 Wx 138/06
Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen Genehmigung zum …
In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass etwa die Frage der Erteilung oder Versagung von Genehmigungen nach § 1828 BGB nur das Verhältnis des Vormundschaftsgerichts zu dem Vormund betrifft und daher in die Rechtssphäre eines Dritten, der auf die Erteilung der Genehmigung kein Recht hat, grundsätzlich nicht eingegriffen wird (BayObLG FamRZ 1988, 1321 [Ls.]; OLG Frankfurt RPfleger 1979, 423; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142/143). - OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen …
Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229;… Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).
- BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94
Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und …
Ein eigenes Beschwerderecht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG steht den Eltern sowie der Großmutter nicht zu, weil die Entscheidung über die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung keine die Sorge für die Person der Kinder betreffende Angelegenheit enthält, sondern ausschließlich eine Vermögensangelegenheit (vgl. BayObLGZ 1977, 121/125 m.w.N.; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423 ). - OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Familiengerichtliche Genehmigung, Grundstücksgeschäft, Beschwerdeberechtigung
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt RPfleger 1979, 423).
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