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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84   

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BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84 (https://dejure.org/1984,2738)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84 (https://dejure.org/1984,2738)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1984 - BReg. 2 Z 77/84 (https://dejure.org/1984,2738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29; BeurkG § 40; BGB § 129; FGG § 27; ZPO § 440

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der öffentlichen Beglaubigung von nachträglich eingefügten Texten in eine öffentlich beglaubigte Grundbucherklärung; Ausgestaltung der Eintragung von Miteigentumsanteilen und Grundschulden sowie Verpfändungen in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 220 (Ls.)
  • Rpfleger 1985, 105
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84

    Zur nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Das Kammergericht hatdiese Meinung gleichfalls in ständiger Rechtsprechung vertreten (KGJ 22 A 125; KG OLGE 3, 306; 7.336; KGJ 35 A 225/230; vgl. auch OLG Hamburg DNotZ 1951, 422 ; OLG Hamm Rpfleger 1957, 113 ; OLG Celle MittRhNotK 1984, 105 [= MittBayNot 1984, 207 ]).

    Eine andere in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinung hält vor allem unter Hinweis auf die Zulässigkeit der Beglaubigung einer Blankounterschrift ( § 40 Abs. 5 BeurkG ) die nachträglich hinzugefügte Erklärung grundsätzlich für durch den Beglaubigungsvermerk gedeckt und formwirksam; die Behörde, für die die Erklärung bestimmt ist, und vor allem das Grundbuchamt könnten sie aber zurückweisen, wenn Zeifel daran bestünden, daß die Ergänzung vom Aussteller der Urkunde stammt oder mit _seiner Billigung eingefügt worden ist (LG Aachen MittRhNot 1982, 151 mit zust. Anm. von Faßbender, LG Düsseldorf MittRhNot 1984, 107 [= MittBayNot 1984, 207 ]; Staudinger/Dilcher 12. Aufl. Rdnr. 4, Soergel Rdnr. 3, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 3, Palandt Anm. 2, je zu § 129; Keidel/Kuntze/ Winkler BeurkG § 40 Rdnr. 72; Schlegelberger FGG 7. Aufl. [1956] § 183 Rdnr. 10).

    Anmerkung der Schriftleitung: Vgl. zur Frage der nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar auch die Anmerkung von Wink/er in MittBayNot 1984, 209 ff. zu den in vorstehender Entscheidung des BayObLG zitierten Entscheidungen des LG Düsseldorf MittBayNot 1984, 207 und des OLG Celle MittBayNot 1984, 207 ff.

  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 28/83

    Wirkung der Verpfändung eines im Grundbuch vorgemerkten Auflassungsanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Sie ist außerdem als Löschungsbewilligung aufzufassen; da der Verpfändungsvermerk zugunsten der Beteiligten zu 4) eingetragen war, bedarf es gemäß § 19 GBO zu seiner Löschung ihrer Bewilligung (vgl. BayObLGZ 1967, 295 ; - BayObLG DNotZ 1983, 758 mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 04.03.1976 - BReg. 2 Z 85/75
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Eine Zwischenverfügung dieses Inhalts ist zulässig (vgl. BayObLGZ 1976, 44 [= MittBayNot 1976, 25 ]).
  • BayObLG, 26.10.1971 - BReg. 2 Z 39/71
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Legt man die Gegenmeinung zugrunde, so läge in der landgerichtlichen Entscheidung ein Rechtsfehler, der-das Rechtsbeschwerdegericht zur eigenen Würdigung der Beweiskraft der Urkunde berechtigen würde (vgl. BayObLGZ 1971, 307/309 [= DNotZ 1972, 23 ] mit weit. Nachw.; Horber § 78 Anm. 3 A c; Jansen § 27 Rdnr. 45).
  • BGH, 17.05.1965 - III ZR 257/64

    Beweiskraft einer Urkunde - Echtheit einer Urkunde - Echtheit der über der

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Vielmehr unterliegt es der freien Beweiswürdigung, ob die Ergänzung mit dem Willen der Person eingefügt worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte (vgl. BGH WM 1965, 1062 ).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    In einem solchen Falle liegt nicht der Rechtsschein vor, der die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO begründet (vgl. in diesem Sinne BGH, Urt. v. 17. Juni 1965 - III ZR 257/64, WM 1965, 1062, 1063; BayObLG DNotZ 1985, 220, 222).
  • OLG München, 23.07.2010 - 31 Wx 128/10

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister: Beglaubigung der nachträglichen

    Steht jedoch fest - wie hier, dass der Text über der Unterschrift nachträglich durch Ergänzung (Einschaltung) geändert worden ist, so gilt für die Ergänzung § 440 Abs. 2 ZPO nicht (BayObLG DNotZ 1985, 220/222; Staudinger/Hertel BGB § 129 Rn. 129; Kanzleiter DNotZ 1985, 224/227f.).
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der

    Nach der früher überwiegenden Meinung (KG OLGE 3, 306; 7, 336; KGJ 22, A 125; KGJ 29, A 116 und KGJ 35, A 227; Jansen: BeurkG, § 40, Rdnr. 13; OLG Celle MittBayNot 1984, 207 mit ablehnender Anm. Y; offengelassen von BayObLG DNotZ 1985, 220) konnte nur durch erneute Unterschrift und deren öffentliche Beglaubigung das Formerfordernis hinsichtlich des geänderten Textes gewahrt werden.
  • LG Göttingen, 21.10.1986 - 6 T 264/86

    Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar

    Auch nach der im Beschluß des OLG Gelle vorn 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daß bei einer nachträglichen Änderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermächtigung für die Änderung gemäß § 29 Abs. 1 S.1 GBO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde geführt werden müsse, ist die hier vorgenommene Ergänzung der Abtretungserklärung bezüglich der Zinsen und Nebenkosten formwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff.) und sich keine Zweifel an der abredegemäßen Ausfüllung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

    Auch nach derim BeschluB des OLG Celle vom 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daB bei einer nachtraglichen A nderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermachtigung fUr die Anderung gemaB § 29 Abs. 1 S. 1 GBO durch eine b ffentliche oderè¨?ï¼ fentlich beglaubigte Urkunde gefUhrt werden mUsse, istdie hier vorgenommene Erganzung derAbtretungserklarung bezoglich derZinsen und Nebenkostenformwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff)und sich keine Zweifel an der abredegemal3en Ausfollung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

  • OLG Frankfurt, 28.11.1986 - 20 W 263/86

    Keine Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 15 Abs.

    Auch nach der im Beschluß des OLG Gelle vorn 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daß bei einer nachträglichen Änderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermächtigung für die Änderung gemäß § 29 Abs. 1 S.1 GBO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde geführt werden müsse, ist die hier vorgenommene Ergänzung der Abtretungserklärung bezüglich der Zinsen und Nebenkosten formwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff.) und sich keine Zweifel an der abredegemäßen Ausfüllung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

    Auch nach derim BeschluB des OLG Celle vom 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daB bei einer nachtraglichen A nderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermachtigung fUr die Anderung gemaB § 29 Abs. 1 S. 1 GBO durch eine b ffentliche oderè¨?ï¼ fentlich beglaubigte Urkunde gefUhrt werden mUsse, istdie hier vorgenommene Erganzung derAbtretungserklarung bezoglich derZinsen und Nebenkostenformwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff)und sich keine Zweifel an der abredegemal3en Ausfollung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 Wx 15/09

    Beweiskraft einer nachträglich veränderten Urkunde mit notariell beglaubigter

    Der Ansicht, dass Berichtigungen oder Ergänzungen einer unterschriftsbeglaubigten Anmeldeerklärung - wenigstens - einer Eigenurkunde des beurkundenden Notars bedürfen (Krafka/Winkler, Registerrecht, 7. Aufl., Rn. 81; vgl. auch: OLG Celle Rpfleger 1984, 230 f.; BayObLG DNotZ 1985, 220, 222 f.; je m.N.), kann nicht beigetreten werden.
  • OLG Hamm, 28.06.1990 - 15 W 191/89

    Bezeichnung der Person in Kirchenaustrittserklärung

    Der Beglaubigungsvermerk des Notars ( § 39 BeurkG ) ist eine öffentliche Urkunde i. S. d. §§ 415, 418 ZPO ; er bezeugt, daß die im Vermerk bezeichnete Person die Unterschrift vor dem Notar geleistet oder anerkannt hat (BayObLG Rpfleger 1985, 105 = DNotZ 1985, 220 = MittRhNotK 1984, 237 ).
  • LG Köln, 03.09.1990 - 11 T 166/90

    Vormerkungsfähige Ansprüche bei Fehlen der Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Der Beglaubigungsvermerk des Notars ( § 39 BeurkG ) ist eine öffentliche Urkunde i. S. d. §§ 415, 418 ZPO ; er bezeugt, daß die im Vermerk bezeichnete Person die Unterschrift vor dem Notar geleistet oder anerkannt hat (BayObLG Rpfleger 1985, 105 = DNotZ 1985, 220 = MittRhNotK 1984, 237 ).
  • LG Koblenz, 29.08.1986 - 3 HT 1/86

    Zulässige Sacheinlage durch Abtretung einer nichtvalutierten Grundschuld an eine

    derZinsen und Nebenkosten formwirksam erfolgt, weil weil sie eine der Zinsen und Nebenkostenformwirksam erfolgt, sie eine offensichtlichversehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl.(vgl. offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft Beschluß aufzuheben Dementsprechend ist der angefochtene BeschluB aufzuheben Dementsprechend ist der angefochtene hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff)und hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG …
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84   

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BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84 (https://dejure.org/1984,7165)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84 (https://dejure.org/1984,7165)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - BReg. 2 Z 73/84 (https://dejure.org/1984,7165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ;

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84
    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter bei der Auslegung gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1978, 194 /196 [= MittBayNot 1978, 157] mit Nachw.; BayObLG Rpfleger 1979, 424 /425 und 1980, 19120 [= MittBayNot 1979, 236 ]; Senatsbeschluß vom 28.6.1984 aaO).
  • BayObLG, 28.07.1972 - BReg. 2 Z 35/72
    Auszug aus BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84
    Diese Auslegung des Landgerichts ist, da sie nicht ohne Rechtsfehler zustandegekommen ist, für das Rechtsbeschwerdegericht nicht bindend (vgl. BayObLGZ 1972, 260/262 f. [= DNotZ 1973, 237 ]; BayObLG Rpfleger 1982, 141 ; Horber§ 78 Anm. 3 A b, c mit Nachw.).
  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84
    Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209 [= DNotZ 1973, 20 ]; BayObLGZ 1977, 189/191 [= MittBayNot 1977, 187 ]; 1980, 108/113 [= MittBayNot 1980, 67 ]; KEHE Einl. C 26; jew.: mit weit. Nachw.).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84
    Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209 [= DNotZ 1973, 20 ]; BayObLGZ 1977, 189/191 [= MittBayNot 1977, 187 ]; 1980, 108/113 [= MittBayNot 1980, 67 ]; KEHE Einl. C 26; jew.: mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79

    Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84
    Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209 [= DNotZ 1973, 20 ]; BayObLGZ 1977, 189/191 [= MittBayNot 1977, 187 ]; 1980, 108/113 [= MittBayNot 1980, 67 ]; KEHE Einl. C 26; jew.: mit weit. Nachw.).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84
    Der Senat hat deshalb die Erklärung selbst auszulegen ( BGHZ 37, 233 /243 [= DNotZ 1963, 226 ]; BayObLG Rpfleger 1980, 111 [= MittBayNot 1980, 18 ]; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rdnr. 21).
  • BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79

    Zur nachträglichen Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84
    Der Senat hat deshalb die Erklärung selbst auszulegen ( BGHZ 37, 233 /243 [= DNotZ 1963, 226 ]; BayObLG Rpfleger 1980, 111 [= MittBayNot 1980, 18 ]; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rdnr. 21).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

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  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Daraus ergeben sich Zweifel daran, dass die Bestandteilszuschreibung der aufgelassenen Teilfläche und die mit ihr zusammenhängende, im Veränderungsnachweis vorgesehene Verschmelzung von der Vollmacht erfaßt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 105; BayObLG DNotZ 1989, 373/374 f.; OLG Hamm Rpfleger 1985, 288 f.).
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 2 Z 96/87

    Auslegung einer Auflassungsvollmacht

    zu 1) gehandelt und dieser die Auflassung bisher nicht genehmigt hat, muß das GBA unabhängig vom Notar die Erteilung der Vollmachtund den Umfang der Vertretungsmacht (§§ 164 Abs. 1; 167 Abs. 1 BGB) als Eintragungsvoraussetzung selbständig prüfen ( BayObLGZ 1954, 225, 231; BayObLG MittBayNot 1985, 20 ; MittBayNot 1987, 140 ; OLG Köln DNotZ 1984, 569, 571 = MittRhNotK 1984, 79, 80; Horber/ Demharter, 17. Aufl., § 19 GBO , Anm.16a und § 20 GBO , Anm. 8a; Haegele, GBR, Rd.-Nr. 3579).
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