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   BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85   

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https://dejure.org/1986,4230
BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85 (https://dejure.org/1986,4230)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85 (https://dejure.org/1986,4230)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1986 - BReg. 2 Z 102/85 (https://dejure.org/1986,4230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 295
  • Rpfleger 1986, 372
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der

    Soweit darüber hinaus die Eintragung einer Zwangshypothek ausnahmsweise gemäß § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der (berichtigenden) Löschung anfechtbar ist, ist für einen derartigen Ausnahmefall, sofern er nicht ohnehin von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO erfasst wird (siehe zu 2.; vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1998, 205; BayObLG Rpfleger 1986, 372; Becker in Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 867 Rn. 7), nichts ersichtlich.
  • OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18

    Erfolgloses Rechtsmittel - Eintragung einer Zwangshypothek

    Soweit darüber hinaus die Eintragung einer Zwangshypothek ausnahmsweise gemäß § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der (berichtigenden) Löschung anfechtbar ist, ist für einen derartigen Ausnahmefall, sofern er nicht ohnehin von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO erfasst wird (siehe zu 2.; vgl. OLG Frankfurt FGPrax 1998, 205; BayObLG Rpfleger 1986, 372; Becker in Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 867 Rn. 7), nichts ersichtlich.
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Da die Eintragung einer Gesamthypothek auf den vier in Anspruch genommenen Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zulässig ist (BGH aaO; BayObLG Rpfleger 1986, 372; OLG Oldenburg Rpfleger 1996, 242f.), haben die Beteiligten zu 2) und 3) ihre Forderungen aus den beiden notariellen Urkunden zusammengerechnet und sodann in der Weise verteilt, dass auf den vier Grundstücken des Beteiligten zu 1) jeweils ein Viertel der Gesamtsumme gesichert werden soll.

    Damit geht - anders als in der zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. März 1986 (Rpfleger 1986, 372) - aus den Eintragungen und den zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst hervor, dass die Zwangshypotheken nicht mit dem gesetzlich gebotenen Inhalt eingetragen wurden; daher sind die Eintragungen inhaltlich unzulässig.

  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein

    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).
  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene

    Unzulässig ist ein Vergleich sämtlicher Grundbücher, weil dies über den Eintragungsvermerk und die dort zulässigerweise in Bezug genommenen Unterlagen hinausginge (BayObLG, Rpfleger 1986, 372, 373).

    Das ist bei einer unter Verstoß gegen § 867 Abs. 2 ZPO eingetragenen Sicherungshypothek der Fall (BayObLG, Rpfleger 1986, 372, 373; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 2196; Seibel, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 12.10.2021 - 2 Wx 51/20

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek

    Eine Zwangshypothek, die - wie hier in Abt. III Nr. 4 - entgegen § 867 Abs. 2 ZPO eingetragen wird, obgleich der Betrag der titulierten Forderung bereits vollständig durch mehrere Einzelhypotheken an Grundstücken desselben Eigentümers gesichert ist, ist nicht entstanden (OLG Düsseldorf, a. a. O.; BayObLG Rpfleger 1986, 372; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 2196).
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 33/98

    Zessionar einer Sicherungshypothek als Berechtigter im Sinne des Grundbuchrechts

    Wie die Beteiligten in der Begründung der weiteren Beschwerde zutreffend ausführen, unterscheidet sich die gemäß § 866 Abs. 1, § 867 ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragene Sicherungshypothek (Zwangshypothek) von ihrer Eintragung an grundsätzlich nicht mehr von der durch Rechtsgeschäft bestellten Sicherungshypothek des § 1184 BGB (vgl. BGHZ 64, 194/197; BayObLGZ 1975, 398/402; BayObLG Rpfleger 1986, 372; BayObLG BayVBl 1995, 29; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rn. 2160).
  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 199/15

    Berücksichtigung unstreitiger Erfüllung bei Eintragung einer Zwangshypothek

    Denn inhaltlich unzulässig - d. h., das eingetragene Recht kann mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen (zum Begriff BGH FGPrax 2015, 101 Rn. 13; BayObLG Rpfleger 1986, 372; Demharter § 53 Rn. 42; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56) - ist die Eintragung nicht.
  • OLG München, 09.09.2009 - 34 Wx 78/09

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Abtretung gepfändeter Ansprüche aus

    Es handelt sich um eine inhaltlich unzulässige Eintragung (dazu BayObLGZ 1987, 390/393; BayObLG Rpfleger 1986, 372), für die § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO gilt.
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne

    Ist eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, kann sie von einem Dritten durch Rechtsgeschäft gutgläubig (§ 892 BGB ) erworben werden (BGHZ 64, 194/197; BayObLG Rpfleger 1986, 372/373; KG Rpfleger 1988, 359/360; Horber/Demharter GBO 20. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 112).
  • BayObLG, 12.10.1992 - 2Z BR 59/92

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit

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