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   BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86   

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BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86 (https://dejure.org/1987,2265)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86 (https://dejure.org/1987,2265)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 1987 - BReg. 2 Z 75/86 (https://dejure.org/1987,2265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 892; WEG §§ 1, 4, 6 Abs. 1; § 7 Abs. 3, 4; § 8; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen als Grundlage weiterer Eintragungen; Voraussetzungen einer inhaltlich unzulässigen Eintragung; Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum; Sondereigentum ohne Verbindung mit einem bestimmten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1; WEG § 5; WEG § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1988, 316
  • Rpfleger 1988, 102
  • BayObLGZ 1987, 390
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Andernfalls wäre die Auflassung nämlich insgesamt unwirksam; da unzweifelhaft der gesamte Miteigentumsanteil übereignet werden sollte, hätte sie die gemäß § 6 Abs. 1 WEG unzulässige Entstehung eines isolierten Sondereigentumsanteils zur Folge (hier in Gestalt des durch die Wand abgetrennten Kellerteils; vgl. BayObLGZ 1987, 390, 395 f.).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Eine Eintragung ist inhaltlich unzulässig, wenn das Recht mit dem Inhalt oder der Ausgestaltung, wie es eingetragen ist, aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BayObLG, NJW-RR 1986, 1209) oder wenn die Eintragung etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch durch Auslegung nicht ermittelt werden kann (RGZ 113, 223, 231; BayObLGZ 1987, 390, 393).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Sie kann daher auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (OLG Hamm OLGZ 1977, 264, 279; Rpfleger 1976, 317, 320; BayObLGZ 1987, 390, 393; RGZ 130, 64, 67; OLG Hamm Rpfleger 1989, 448; MünchKomm-BGB/Wacke, 2. Aufl., § 892 Rdn. 19; Erman/Ganten, aaO. § 2 WEG Rdn. 6; Soergel/Stürner, aaO. § 7 WEG Rdn. 10; Palandt/Bassenge, aaO. § 892 Rdn. 10).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Dies ist eine notwendige Folge des Umstands, dass die von einem einzelnen Wohnungseigentümer vorgenommene Unterteilung seines Wohnungseigentums nur für diese Einheit Geltung beanspruchen, nicht aber die Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan insgesamt ändern oder außer Kraft setzen kann (vgl. BayObLG, DNotZ 1988, 316, 317).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    aa) Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - ggf. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann (BayObLGZ 1987, 390, 393; 2001, 301, 305; Meikel/Streck, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 53 GBO Rdn. 92; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 53 Rdn. 42).

    Damit bringt die Eintragung einen von dem Gesetz nicht erlaubten Rechtszustand zum Ausdruck; denn die betreffenden Räume sind entgegen § 1 Abs. 5 WEG einerseits als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesen, andererseits aber durch eine als solche erkennbare Unterteilungserklärung als Sondereigentum behandelt und mit einem Miteigentumsanteil verbunden worden (vgl. BayObLGZ 1987, 390, 397 f; Demharter, aaO, Anh. § 3 Rdn. 73; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 3; Meikel/Streck, Grundbuchrecht, aaO, § 53 GBO Rdn. 118; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdn. 2976a; im Ergebnis auch Staudinger/Rapp, BGB, 12. Aufl., § 6 WEG Rdn. 4).

  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99

    Heizungsanlage als Sondereigentum eines Wohnungseigentümers

    "Untergemeinschaften" im Rahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder besondere Formen des gemeinschaftlichen Eigentums oder Miteigentums etwa als "Mitsondereigentum" einzelner Wohnungseigentümer läßt das Gesetz nicht zu (BGHZ 130, 159/168 f. m.w.N.; BayObLGZ 1987, 390/396 m.w.N.; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 19).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei der Eintragung des neugebildeten Wohnungseigentums nur auf die Unterteilungsbewilligung nebst Unterteilungsplan, oder auch auf die ursprüngliche Bewilligung und den ursprünglichen Aufteilungsplan Bezug genommen wird (Fortführung von BayObLGZ 1987, 390; 1995, 399).

    Eine Unterteilung kann jedoch rechtlich nur solche Räume erfassen, die zum Sondereigentum des aufgeteilten Wohnungseigentums gehören (BayObLGZ 1987, 390/398).

    Die inhaltliche Unzulässigkeit ergibt sich auch aus dem Widerspruch, der in der Kennzeichnung eines Raums als gemeinschaftliches Eigentum im ursprünglichen, als Sondereigentum im neuen Aufteilungsplan liegt (vgl. zu allem BayObLGZ 1987, 390/393 ff.; 1995, 399/402 ff. - hier hat sich der Senat auch mit der Kritik von Röll in MittBayNot 1988, 22 ff. auseinandergesetzt - BayObLG Rpfleger 1988, 256).

    Dieses Sondereigentum wäre dann aber nicht mit einem Miteigentumsanteil verbunden gewesen, und dies hätte wiederum wegen § 6 Abs. 1 WEG gegen zwingendes Recht verstoßen und zu einer inhaltlich unzulässigen Eintragung geführt (vgl. BayObLGZ 1987, 390/395; 1995, 399/404 - a.A. Staudinger/Rapp a.a.O.).

    Da eine inhaltlich unzulässige Eintragung nicht die Grundlage weiterer Eintragungen sein kann (BayObLGZ 1987, 390/393; 1995, 399/403; BayObLG Rpfleger 1988, 256; Meikel/ Streck § 53 Rn. 123) und sich die beiden Widersprüche allein gegen die Eintragung der drei Räume als Sondereigentum, also gegen den inhaltlich unzulässigen Teil des ganzen Eintragungsvermerks richten, sind auch sie von Amts wegen zu löschen.

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Bei den im Vollzug der Unterteilung vorgenommenen Grundbucheintragungen handelt es sich um inhaltlich unzulässige Eintragungen (Bestätigung von BayObLGZ 1987, 390).

    Zu Recht beruft sich das Landgericht insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 10.11.1987 (BayObLGZ 1987, 390), in der dies im einzelnen ausgeführt wurde.

    Rechtsfehler ist das Landgericht unter Hinweis auf die erwähnte Entscheidung des Senats (BayObLGZ 1987, 390, 396) zu dem Ergebnis gelangt, daß an dem Treppenhaus auch nicht gemeinschaftliches Sondereigentum in der Form eines Mitsondereigentums entstehen konnte.

    Auch dies hat der Senat in der Entscheidung vom 10.11.1987 im einzelnen begründet (BayObLGZ 1987, 390, 395 f.).

    Insbesondere kann eine inhaltlich unzulässige Eintragung keine Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB abgeben (BayObLGZ 1987, 390, 393; BGH NJW 1995, 2851 ,2854; Demharter § 53 Rn. 52).

  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein

    Das "Vergessen" dieses Raumes bewirkte die Nichtigkeit der Unterteilung (BayObLG DNotZ 1988, 316/318).

    Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.

    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).

  • OLG München, 15.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wegen inhaltlicher

    Die Unzulässigkeit muss sich aus dem Eintragungsvermerk selbst und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung zur Überzeugung des Grundbuchamts oder des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ergeben, andere Beweismittel dürfen nicht verwertet werden (BayObLGZ 1987, 390/393).
  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 103/10

    Grundbuchverfahren: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

  • BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 14/91

    Dienstbarkeit inhaltlich unzulässig, sofern in Eintragungsbewilligung auf nicht

  • OLG München, 27.05.2008 - 34 Wx 130/07

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: Zulässigkeit der

  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 2 Z 76/91

    Zwischenverfügung des Grundbuchamts wegen Zweifeln an Geschäftsfähigkeit des

  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98

    Bestimmung der Eigentumsverhältnisse an einer Tiefgarage, für die kein eigener

  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

  • OLG München, 28.04.2010 - 20 U 5185/09

    Herausgabe eines Grundstückstreifens: Gutgläubiger Erwerb aufgrund des

  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

  • OLG München, 30.04.2015 - 34 Wx 86/15

    Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts nach Bewilligung im Jahr 1969

  • OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07

    "Limitierter Kaufpreis" als dingliches Vorkaufsrecht

  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 15/99

    Formerfordernis der Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von

  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • OLG München, 10.12.2012 - 34 Wx 523/11

    Grundbuchverfahren: Löschung eines Erbbaurechts; Voraussetzungen für die

  • OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04

    Wohnungseigentum: Grundbuchberichtigung und Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2001 - 3 W 32/01

    Dienstbarkeit - Befeuerung mit Flüssiggas

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

  • OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09

    Grundbuchberichtigung: Unrichtigkeit des Grundbuches

  • OLG Rostock, 15.04.2014 - 3 W 76/11

    Grundbuchverfahren: Löschung eines offensichtlich unrichtigen Amtswiderspruchs

  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 417/13

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 1942: Einschränkende Auslegung

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

  • OLG München, 16.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung inhaltlich unzulässigen Grunddienstbarkeit von Amts wegen

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

  • LG Coburg, 23.06.2000 - 41 T 35/00

    Bestellung eines Eigentümerfischereirechts)

  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90

    Schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts einer Dienstbarkeit im Grundbuch

  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97

    Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte auf einer gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95

    Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der

  • OLG München, 09.09.2009 - 34 Wx 78/09

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Abtretung gepfändeter Ansprüche aus

  • BayObLG, 12.10.1992 - 2Z BR 59/92

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit

  • BayObLG, 11.07.1990 - BReg. 2 Z 42/90

    Unzulässige Aufteilung einer Reallast auf mehrere Miteigentümer

  • LG Kaiserslautern, 03.12.2004 - 1 T 199/03

    Erlöschen der Miteigentümerschaft wegen Nichterrichtung des Sondereigentums

  • KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97

    Sondernutzungsrecht aufgrund WE-Versammlungsbeschluss

  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 30/94

    Aufspaltung und Verteilung eines Wohnungseigentums auf die anderen

  • BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 60/99

    Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums

  • BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 69/97

    Vormerkung nach dem bayerischen Hypothekengesetz vom 1.6.1822

  • AG Deggendorf, 19.05.2008 - 1 T 59/08

    Erwerb einer Grundstücksfläche durch Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 122/91

    Abgrenzung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum

  • LG Koblenz, 07.04.2009 - 2 T 264/09
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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 16.11.1987 - 7 T 606/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15754
LG Lübeck, 16.11.1987 - 7 T 606/87 (https://dejure.org/1987,15754)
LG Lübeck, Entscheidung vom 16.11.1987 - 7 T 606/87 (https://dejure.org/1987,15754)
LG Lübeck, Entscheidung vom 16. November 1987 - 7 T 606/87 (https://dejure.org/1987,15754)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 102
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 27.05.2011 - 34 Wx 161/10

    Grundbucheintragung: Erfordernis einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei

    Denn es ist zwar nicht ausgeschlossen, einer der neu gebildeten Einheiten die ursprünglich für die gesamte Wohnung vorgesehene Wohnungsnummer zuzuteilen (vgl. LG Lübeck Rpfleger 1988, 102).
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