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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85   

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https://dejure.org/1987,1312
BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85 (https://dejure.org/1987,1312)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1987 - IVb ZB 66/85 (https://dejure.org/1987,1312)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1987 - IVb ZB 66/85 (https://dejure.org/1987,1312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Scheidung - Elterliche Sorge - Erledigung - Hauptsache - Familiensachen - Beschwerdebefugnis - Verein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    FGG Vor § 1, §§ 19 ff
    Beschwerdebefugnis von Vereinen zur Förderung von Kindesinteressen; Erledigung von Familiensache mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 194
  • MDR 1988, 130
  • FamRZ 1988, 54
  • Rpfleger 1988, 22
  • JR 1988, 416
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85
    Auch ist derjenige, dessen Erstbeschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis verworfen worden ist, für die weitere Beschwerde als beschwerdeberechtigt anzusehen (vgl. BGHZ 31, 92, 95).
  • OLG Köln, 23.01.1987 - 4 UF 15/87
    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85
    Soweit nach dem zweiten Halbsatz der Vorschrift die schon nach bisherigem Recht bestehende Beschwerdeberechtigung des Jugendamts unberührt bleibt, handelt es sich um eine eng um grenzte Ausnahme, die entgegen der Auffassung der weiteren Beschwerde keine ausdehnende Anwendung auf Vereinigungen nach Art des VSBI e.V. duldet (sie gilt nach Keidel/Kuntze/ y/ Winkler aaO § 64k Rdn. 37c ausschließlich für das gemäß § 11 JWG örtlich zuständige Jugendamt; ebenso im Ergebnis OLG Köln FamRZ 1987, 505; SchlHOLG, …
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85
    Soweit ys es - wie hier - um die Durchsetzung familiengerichtlicher Anordnungen geht, handelt es sich nicht um Endentscheidungen, die nach § 621e ZPO mit der befristeten Beschwerde zum Oberlandesgericht und gegebenenfalls mit der weiteren Beschwerde zum Bundesgerichtshof anfechtbar wären, sondern es findet ausschließlich die (unbefristete) Beschwerde nach § 19 FGG zum Oberlandesgericht statt (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 88, 113, 128 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 33 Rdn. 27, 46).
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80

    Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln -

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85
    Abgesehen davon, daß im Zeitpunkt der Rechtskraft eines Scheidungsausspruchs nach dem Verbundprinzip (§ 623 Abs. 1 und 3 ZPO) regelmäßig auch eine Entscheidung nach § 1671 BGB vorliegen wird - dies war allerdings vorliegend aus nicht festgestellten Gründen nicht der Fall - gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht ausnahmslos die Regel, daß bei einer Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz die erstinstanzliche Entscheidung wirkungslos wird (vgl. dazu allgemein Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245, 246 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85
    Somit hat das Kammergericht die Beschwerde des Vaters zu Recht als unzulässig verworfen, weil er trotz Hinweises auf die eingetretene Erledigung der Hauptsache sein Rechtsmittel nicht auf den Kostenpunkt beschränkt hat (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 - FamRZ 1982, 156, 157 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.04.1986 - 5 UF 493/85

    Kontinuitätsgrundsatz; Sorgerechtsentscheidung; Erziehung des Kindes; Übergang

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85
    Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1976, 399 ff.; KG FamRZ 1973, 42; OLG Stuttgart FamRZ 1970, 207 f.; Keidel/ Kuntze/Winkler aaO § 19 Rdn. 89; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rdn. 37; MünchKomm/Hinz § 1672 Rdn. 12; Palandt/Diederichsen BGB 46. Aufl. § 1672 Anm. 1; a .A.: OLG Hamm FamRZ 1986, 715 ff.; BayObLG FamRZ 1965, 152 f.).
  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85
    Die fehlende Zulassung stünde der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde des Vaters zu diesem Punkt nur dann nicht entgegen, wenn auf sein Rechtsmittel gegen die Sorgerechtsregelung die Entscheidung des Kammergerichts in diesem Teil aufgehoben werden müßte und beide Regelungen aufeinander abzustimmen wären (§ 629c ZPO; vgl. dazu Senatsbeschluß vom 18. Juni 1986 - IVb ZB 105/84 - FamRZ 1986, 895, 897).
  • BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98

    Beschwerdeberechtigung gegen Versagung des Umgangsrechts

    Damit ist zwangsläufig die Anwendung des den § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG ausschließenden § 64 Abs. 3 Satz 3 FGG verbunden, weil mit dieser Regelung der Eintritt der formellen Rechtskraft in Familiensachen, die der befristeten Beschwerde unterliegen, sichergestellt werden soll (vgl. Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 66/85 - FamRZ 1988, 54, 55).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Die Berechtigung der Pflegeeltern, weitere Beschwerde einzulegen, folgt aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde (Senatsbeschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 209/87 - FamRZ 1989, 602 f.; vom 23. September 1987 - IVb ZB 66/85 - FamRZ 1988, 54 f.; BGHZ 31, 92, 95).

    c) Daß bei der Beschwerde gegen Endentscheidungen in Familiensachen das gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG erweiterte Beschwerderecht durch § 64 Abs. 3 Satz 3 FGG ausgeschlossen wird, beruht auf der Erwägung, daß in diesem der befristeten Beschwerde unterliegenden Verfahren die Rechtskraft der Entscheidung nicht wegen eines schwer bestimmbaren Kreises von Beschwerdeberechtigten in der Schwebe bleiben soll (Senatsbeschluß vom 23. September 1987 aaO; BT-Drucks. 7/650 S. 216).

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, beruht diese Einschränkung des Personenkreises der Anfechtungsberechtigten auf der Erwägung, daß in diesen der befristeten Beschwerde unterliegenden Verfahren die Rechtskraft der Entscheidung nicht wegen eines schwer bestimmbaren Kreises von Beschwerdeberechtigten in der Schwebe bleiben soll (Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 66/85 - FamRZ 1988, 54 f. unter Hinweis auf BT-Drucks. 7/650 S. 216).
  • OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05

    Beschwerderecht von Pflegeelten im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, beruht diese Einschränkung des Personenkreises der Anfechtungsberechtigten auf der Erwägung, daß in diesen der befristeten Beschwerde unterliegenden Verfahren die Rechtskraft der Entscheidung nicht wegen eines schwer bestimmbaren Kreises von Beschwerdeberechtigten in der Schwebe bleiben soll (Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 66/85 - FamRZ 1988, 54 f. unter Hinweis auf BT-Drucks. 7/650 S. 216).
  • OLG Oldenburg, 19.06.2000 - 11 WF 50/00

    Rechtslage; Wirksamkeit; Sorgerecht; Sorgerechtsentscheidung; In-Kraft-Treten;

    Daran ändert auch der Umstand nichts, daß eine Sorgeregelung nach § 1672 BGB a.F. im Einzelfall "aus zwingenden Gründen des Kindeswohls" (BGH FamRZ 1988, 54, 55 m.w.N.) zur Vermeidung eines regelungslosen Zwischenstadiums über die Rechtkraft der Scheidung hinaus Bestand haben konnte dann, wenn die zwingend im Scheidungsverbund zu treffende Entscheidung nach § 1671 BGB a.F. aufgrund der Abtrennung der Folgesache elterliche Sorge noch nicht erfolgt und auch - versehentlich - keine für diesen Fall nach § 628 ZPO vorgesehene einstweilige Anordnung ergangen war.

    Einem solchen latent unklaren und unsicheren Zustand kann - in entsprechender Anwendung der hierzu entwickelten Rechtsgedanken zu § 1672 BGB a.F. (BGH FamRZ 1988, 54, 55; OLG Hamm FamRZ 1986, 715, 716 jeweils m.w.N.) - abgeholfen werden durch Fortwirkung der nach § 1672 BGB a.F. getroffenen Sorgerechtsregelung.

  • BGH, 27.04.2005 - XII ZB 184/02

    Beschwerdebefugnis im nachträglichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Nur so kann nämlich dem vom Gesetzgeber auch sonst verfolgten Anliegen Rechnung getragen werden, daß die Rechtskraft der Entscheidung in den der befristeten Beschwerde unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht wegen eines schwer bestimmbaren Kreises von Beschwerdeberechtigten in der Schwebe bleiben soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - XII ZB 54/03 -, zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 23. September 1987 - IVb ZB 66/85 - FamRZ 1988, 54, 55).
  • OLG Hamburg, 16.12.1987 - 12 WF 171/87
    Obwohl sie unter der Voraussetzung ergangen ist, daß die Parteien nur dauernd getrennt leben (§ 1672 BGB), tritt sie nicht von selbst außer Kraft, wenn der Scheidungsausspruch vor dieser Folgesachenentscheidung rechtskräftig wird, sondern erst, wenn diese Entscheidung wirksam wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 715 mwN; Strätz in Soergel, BGB 12. Aufl. § 1672 Rdn. 9; Hinz in MünchKomm, BGB 2. Aufl. § 1672 Rdn. 9; ebenso jetzt BGH FamRZ 1988, 54 = EzFamR BGB § 1671 Nr. 4 = BGHF 5, 1171).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 140/88
    § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG findet in Familiensachen, die der befristeten Beschwerde nach § 621 e ZPO unterliegen, keine Anwendung (§ 64 k Abs. 3 Satz 3 i.V. mit § 57 Abs. 2 FGG; vgl. Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 66/85 = BGHR FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9 Verein 1 = FamRZ 88, 54).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87   

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https://dejure.org/1987,2208
BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,2208)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,2208)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - BReg. 3 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,2208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Pflegschaft gem. § 1910 Abs. 2 BGB mit dem Wirkungskreis der Vermögenssorge; Schenkungen i.S.v. § 1804 BGB durch aus Sparbriefen anfallenden Zinsen als Schenkungsversprechen von Todes wegen oder Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall; Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 210 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.11.1984 - BReg. 1 Z 76/84

    Beschränkung; Vormundschaftsgericht; Unterhalt; Unterhaltsgewährung; Bestimmung

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Der Gegenmeinung (Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. § 14 RdNr.34 und § 19 RdNr.22, je m.w.Nachw.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 4.Aufl. § 14 FGG Anm.2 k; Zöller/ Schneider ZPO 15.Aufl. § 127 RdNr.21, der sich hierfür allerdings zu Unrecht auf BayObLG FamRZ 1985, 515 u. 520 beruft; diese Entscheidungen betreffen nicht den Sachverhalt des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), welche in einem solchen Fall die Beschwerde wegen § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO für unzulässig erachtet, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Handelt es sich - wie hier - um nahe Verwandte, so können diese Bindungen im Einzelfall viel stärker ins Gewicht fallen als bloße Geldwertvorteile für das Pfleglingsvermögen (vgl. K & JFG 18, 83/84 und OLGE 43, 380; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453/454 m. w. Nachw.; Soergel/Daumrau aaO).
  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87

    Feststellungslast; Erblasser; Verlobter; Bedacht; Verlöbnis; Auflösung; Bestehen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde jedenfalls dann statthaft, wenn die Entscheidung des Landgerichts in der Hauptsache mit der weiteren Beschwerde anfechtbar ist (§§ 14, 19 FGG , § 114 ZPO ; BayObLG aaO und FamRZ 1984, 73; Jansen FGG 2.Aufl. § 14 R,dNrn.83 und 85; Beschlüsse des 1.Zivilsenats vom 17.3.1987 - GReg. 1 Z 13/87 m.w.Nachw. und vom 25.,6.1987 - BReg. 1 Z 40/87, des 2. Zivilsenats vom 19.2.1987 - BReg. 2 Z 14/87 und des 3.Zivilsenats vom 4.12.1986 - BReg. 3 Z 151/86).
  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Dem Rechtsmittelausschluss des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO liegt aber der Gedanke zugrunde, dass im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ein Rechtsmittel nicht zu einer Instanz eröffnet werden soll, die nicht mit der Hauptsache befaßt werden kann (vgl. BGHZ 53, 369/372; Zöller/Schneider aaO).
  • BayObLG, 17.03.1987 - BReg. 1 Z 13/87
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde jedenfalls dann statthaft, wenn die Entscheidung des Landgerichts in der Hauptsache mit der weiteren Beschwerde anfechtbar ist (§§ 14, 19 FGG , § 114 ZPO ; BayObLG aaO und FamRZ 1984, 73; Jansen FGG 2.Aufl. § 14 R,dNrn.83 und 85; Beschlüsse des 1.Zivilsenats vom 17.3.1987 - GReg. 1 Z 13/87 m.w.Nachw. und vom 25.,6.1987 - BReg. 1 Z 40/87, des 2. Zivilsenats vom 19.2.1987 - BReg. 2 Z 14/87 und des 3.Zivilsenats vom 4.12.1986 - BReg. 3 Z 151/86).
  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Diese sind grundsätzlich nichtig (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. § 1804 Satz 1 BGB ), selbst wenn sie vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden (BayObLG Rpfleger 1988, 22 ; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1804 Rn. 1; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1804 Anm. 8; RGRK/Dickescheid BGB 12.Aufl. § 1804 Rn. 5; Staudinger/Engler BGB 13.Aufl. § 1641 Rn. 15).

    Bedarf die Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 210, 211 [LS]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453, 454; Palandt/Diederichsen § 1804 Rn. 2).

  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Aus dieser Rechtsbeziehung ergibt sich der Rechtsgrund für die Zuwendung an den Dritten, wobei es sich z.B. auch um eine Schenkung handeln kann (vgl. Palandt/Heinrichs vor § 328 Rn. 4; BayObLG RPfleger 1988, 22).
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 12.02.2015 - 3 XVII 74/14

    Nichtigkeit der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zum Verkauf des Grundstücks

    Die Schenkung ist grundsätzlich nichtig, selbst wenn sie vom Vormundschaftsgericht genehmigt wurde (BayObLG, Rpfleger 1988, 22 = FamRZ 1988, 210 [LSe]; BayObLGZ 1996, 118, 120, m. w. N., = FamRZ 1996, 1359).
  • OVG Brandenburg, 19.08.2002 - 4 E 32/02

    Versäumnis der Beschwerdefrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

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  • OLG Naumburg, 15.08.2011 - 8 WF 185/11

    Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfeverfahren und das

    Dies gilt auch für das Beschwerdeverfahren betreffend eine Verfahrenskostenhilfeentscheidung (vgl. Bay Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09.07.1987, Breg 3 Z 91/87 zitiert nach juris).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 37/89

    Zulässige Vereinbarung der Gütergemeinschaft eines Vorerben mit seinem Ehegatten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist gegen die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, mit der es Prozeßkostenhilfe für seine Instanz versagt, die Beschwerde (Erstbeschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht) statthaft ( BayObLGZ 1965, 290 /292; Beschlüsse vom 19.2.1987 BReg. 2 Z 14/87 und vom 9.7.1987 BReg. 3 Z 91/87).
  • BayObLG, 05.04.1989 - 2 BReg Z 37/89

    Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs; Verschaffung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist gegen die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, mit der es Prozeßkostenhilfe für seine Instanz versagt, die Beschwerde (Erstbeschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht) statthaft (BayObLGZ 1965, 290/292; Beschlüsse vom 19.2.1987 BReg. 2 Z 14/87 und vom 9.7.1987 BReg. 3 Z 91/87).
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