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   OLG Zweibrücken, 13.07.1990 - 3 W 67/90   

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OLG Zweibrücken, 13.07.1990 - 3 W 67/90 (https://dejure.org/1990,13808)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.07.1990 - 3 W 67/90 (https://dejure.org/1990,13808)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - 3 W 67/90 (https://dejure.org/1990,13808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 20 W 305/02

    Notarkosten: Gebühren für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung mit dem

    Den Wert der Löschung eines faktisch gegenstandslosen Vorkaufsrechts hat das OLG Zweibrücken (Beschl. v. 13.07.1990 -3 W 67/90- KostRspr Nr. 17 zu § 68 KostO) noch mit 20 % des Grundstückswertes angesetzt.
  • OLG Dresden, 19.12.2012 - 17 W 1219/12
    Denn das lässt sich nicht vorhersehen: eine solche Spekulation wäre keine taugliche Grundlage fur die Bemessung der Gebuhren, Von dem Regelwert für die Beurkundung eines Vorkaufsrechts kann deshalb nur abgewichen werden, wenn der Eintritt des Vorkaufsfalles und die Ausübung des Vorkaufsrechts aufgrund von für alle Beteiligten klar und eindeutig erkennbaren Umständen - wie z.B. eine zeitliche Befrio stung des Vorkaufsrechtes oder ein hohes Alter des Vorkaufsberechtigten - im Zeitpunkt der Beurkundung sicher weniger wahrscheinlich sind als das Nichteintreten dieser Umstände (BGH MDR 2012, 191 - zitiertnach juris Rn.8f'; OLG Zweibrücken Rpfleger 1991, 54 - zitiert nach juris Rn. Z)'.

    Rein ergänzend sei darauf verwiesen, dass selbst bei gestandslose Vorkaufsrechte betreffenden Eintragungen im Grundbuch in der Regel ein Geschäftswert von '10 % bis 20 % des Grundstückswertes zugrunde gelegt wird (OLG Zweibrücken Rpfleger 1991, 54; OLG Düsseldorf DNotZ 1994,726).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2000 - 3 W 212/99

    Anforderungen an die Unterschrift des Rechtspflegers unter einer

    Die Entscheidung über die Kostenerinnerung lag gemäß §§ 3 Abs. 1 lit. h, 4 Abs. 1 RPflG in der Zuständigkeit des Rechtspflegers (vgl. Senat RPfleger 1991, 54 und OLGR 1998, 394, 395, jeweils m.w.N.), gegen dessen Entscheidung gemäß § 11 Abs. 1 RPflG die Beschwerde eröffnet war.
  • LG Hannover, 08.05.2012 - 16 OH 1/12
    Eine Abweichung von diesem Regelsatz kommt nur in Betracht, wenn auf Grund der individuellen Ausgestaltung der konkreten Rückauflassungsvormerkung die Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung besonders groß oder besonders gering ist (vgl. für den Fall eines Vorkaufsrechts OLG Zweibrücken, 3 W 67/90, juris Rn. 7).
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