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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.01.1992 - 1 AR 70/91 Str   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4130
OLG Koblenz, 23.01.1992 - 1 AR 70/91 Str (https://dejure.org/1992,4130)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.01.1992 - 1 AR 70/91 Str (https://dejure.org/1992,4130)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 1 AR 70/91 Str (https://dejure.org/1992,4130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pauschvergütung; Höchstgebühren eines Wahlverteidigers; Überschreitung; Bemessung der Gebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 99

Papierfundstellen

  • StV 1993, 145
  • Rpfleger 1992, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Dies sei der Fall, wenn die Dauer des Verfahrens den Pflichtverteidiger über Jahre hinweg mit der Sache befasst hat, die Einarbeitung in die Materie und die Vorbereitung der Hauptverhandlung seinen ganzen Einsatz erforderten, so dass auch seine übrige Praxistätigkeit erheblich unter diesem überdurchschnittlichen langen Arbeitseinsatz gelitten haben dürfte (Rpfleger 1992, 268).

    In der als Beleg für eine fünffache Überschreitung zitierten Entscheidung bezeichnet das OLG Koblenz die Forderung nach einer Pauschvergütung in Höhe von mindestens dem Fünffachen als weit übersetzt (Rpfleger 1992, 268, 269).

  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache

    Zwar ist die Pauschgebühr der Höhe nach nicht beschränkt und darf grundsätzlich auch die gesetzlichen Rahmenhöchstgebühren des Vergütungsverzeichnisses überschreiten, allerdings hat die Höchstgebühr eines Wahlanwalts in der Vergangenheit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Regel die obere Grenze gebildet (vgl. OLG Bremen, JurBüro 1981, 1193; OLG Koblenz, Rpfleger 1992, 268; OLG Düsseldorf AnwBl. 1982, 265; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2007 - 1 AR 10/06 -, vom 5. Juni 2008 - 1 AR 9/08, 1 AR 11/08 - und vom 20. Mai 2010 - 1 AR 23/08 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 5 Ss 470/91 - 148/91 I, 1 Ws 1135/91   

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https://dejure.org/1991,14995
OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 5 Ss 470/91 - 148/91 I, 1 Ws 1135/91 (https://dejure.org/1991,14995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.1991 - 5 Ss 470/91 - 148/91 I, 1 Ws 1135/91 (https://dejure.org/1991,14995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - 5 Ss 470/91 - 148/91 I, 1 Ws 1135/91 (https://dejure.org/1991,14995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 268
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 1 Ws 595/95
    Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, daß diese Erwägungen der Strafkammer auf Vermutungen beruhen, zumal sie ihrer Pflicht, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung von Amts wegen den Säumnisgrund zu ermitteln (vgl. BGHSt 17, 391 ; Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1994 in VRS 87, 439 , vom 18. Dezember 1992 in Rpfleger 1993, 213 = VRS 84, 458 = StV 1994, 364 , vom 6. Dezember 1991 in VRS 82, 460, vom 5. Februar 1990 - 5 Ss 431/89-10/90 1 -, vom 2. August 1985 in StV 1987, 9; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 18 u. 19; Ruß in KK, a.a.O., § 329 Rdnr. 7; Gollwitzer in LR, a.a.O., § 329 Rdnr. 22 u. 26; KMR-Paulus, a.a.O., § 329 Rdnr. 26), offensichtlich nicht nachgekommen ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 Ws (OWi) 433/96
    Die Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung steht einer unterlassenen Rechtsmittelbelehrung gleich (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1991 in VRS 82, 460; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., 1995, Rdnr. 23 zu § 44 m.w.N.).
  • KG, 04.07.1994 - 4 Ws 49/94
    "Dem Angeklagten, dessen Verteidiger gegen ein Verwerfungsurteil nach § 412 StPO allein mit einem unzulässigen Wiedereinsetzungsantrag anstatt mit der zulässigen Berufung vorgeht, ist Wiedereinsetzung zu gewähren (A.A. OLG Düsseldorf, VRS 82, 460).«.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.10.1991 - 3 Ss 145/90   

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https://dejure.org/1991,16933
OLG Karlsruhe, 17.10.1991 - 3 Ss 145/90 (https://dejure.org/1991,16933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.1991 - 3 Ss 145/90 (https://dejure.org/1991,16933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 3 Ss 145/90 (https://dejure.org/1991,16933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 268
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94

    Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines

    Diese Meinung teilen das Oberlandesgericht Hamm im Beschluß vom 21. Dezember 1990 (RDV 1991, 268, 269) und das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 17. Oktober 1991 (LS in RPfleger 1992, 268).

    Durch eine "Einwirkung auf den Ablauf", die dieses Verlustrisiko ausschaltet, beeinflußt der "Spieler" die Gewinnausschüttung und damit "das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs" (ebenso OLG Celle aaO; OLG Karlsruhe, Urt. vom 17. Oktober 1991 - 3 Ss 145/90 - LS aaO; Westpfahl CR 1987, 515, 520; Lampe JR 1990, 347, 349; Bühler aaO S. 115).

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