Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 01.12.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 04.10.1994 - 3 ObOWi 79/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6332
BayObLG, 04.10.1994 - 3 ObOWi 79/94 (https://dejure.org/1994,6332)
BayObLG, Entscheidung vom 04.10.1994 - 3 ObOWi 79/94 (https://dejure.org/1994,6332)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - 3 ObOWi 79/94 (https://dejure.org/1994,6332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Vermutung eines fehlenden Verschuldens bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist i.F.e. einer unrichtigen Belehrung; Auslegung eines als Widerspruch bezeichneten Rechtsmittels als Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 35a, § 44 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 311
  • BayObLGSt 1994, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.08.1974 - RReg. 7 St 152/74
    Auszug aus BayObLG, 04.10.1994 - 3 ObOWi 79/94
    Nach Eingang der Akten beim Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 347 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1, § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG ist dieses zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auch in den Fällen des § 346 Abs. 1 StPO berufen, wenn der Amtsrichter (wie hier) selbst nicht entschieden hat (BayObLGSt 1974, 98, 99).
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 01.12.1994 - 1 Qs 290/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26485
LG Mainz, 01.12.1994 - 1 Qs 290/94 (https://dejure.org/1994,26485)
LG Mainz, Entscheidung vom 01.12.1994 - 1 Qs 290/94 (https://dejure.org/1994,26485)
LG Mainz, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 1 Qs 290/94 (https://dejure.org/1994,26485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 311
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 10.04.2006 - L 17 U 389/05

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; Kostenentscheidung

    Ist die Entscheidung des Gerichts über die Kostentragungspflicht ganz offensichtlich fehlerhaft und ohne jede Rechtsgrundlage, so dass die Rechtskraft dieser Entscheidung zu einem völlig unerträglichen, dem Rechtsverständnis des einzelnen widerstreitenden Ergebnis führen würde, dann muss die Entscheidung für das Kostenfestsetzungsverfahren als unbeachtlich gelten (LG Mainz, Beschluss vom 01.12.1994, Az 1 Qs 290/94, juris-Recherche).
  • LG Koblenz, 11.06.2014 - 2070 Js 32640/11

    Kostentragung, Nebenkläger, Bindungswirkung, Kostengrundentscheidung

    Entscheidungen mit demselben Ergebnis ergingen durch das OLG Oldenburg (OLG Oldenburg Rpfleger 1991, 521), das Landgericht Bonn (LG Bonn Rpfleger 1991, 359) und das Landgericht Mainz (LG Mainz RPfleger 1995, 311).
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