Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 329/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7645
OLG Koblenz, 17.04.1996 - 13 WF 329/96 (https://dejure.org/1996,7645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.1996 - 13 WF 329/96 (https://dejure.org/1996,7645)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 1996 - 13 WF 329/96 (https://dejure.org/1996,7645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1425
  • Rpfleger 1996, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 25.04.2014 - 2 WF 44/14

    Berücksichtigung nachgereichter Erklärungen und Belege im Beschwerdeverfahren

    Der auch vom Amtsgericht vertretenen gegenteiligen Meinung, der Beteiligte müsse im Falle der Verspätung darlegen, dass diese weder auf Absicht noch auf grober Nachlässigkeit (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juli 1996 - 13 WF 649/96 - MDR 1997, 103; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 1996 - 13 WF 329/96 - FamRZ 1996, 616; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 1997 - 9 WF 152/97 - FamRZ 1998, 837) oder einem Verschulden (vgl. LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 14. Juli 2003 - 4 Ta 820/02 - zitiert nach juris) beruht, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Angaben zu persönlichen

    Der Auffassung des Amtsgerichts, dass im Hinblick auf den "Sanktionscharakter" des § 124 Nr. 2 ZPO die bloße Nachholung der Erklärung bzw. Vorlage von Unterlagen nicht ausreiche (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1425 ; 1997, 1544; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837 ), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 12 W 67/00

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben

    Manche Gerichte stellen darauf ab, dass § 124 Nr. 2 ZPO nicht nur als kostenrechtliche Maßnahme anzusehen ist, sondern der Vorschrift auch Sanktionscharakter beizumessen ist (OLG Koblenz. RPfleger 1996, 355; OLG Köln, FamRZ 1988.740; OLG Hamm, RPfleger 1986, 238).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2000 - 5 WF 52/00

    Prozeßkostenhilfe - Korrektur eines Bewilligungsbeschlusses

    Die gegenteilige Auffassung (vgl. u.a. OLG Koblenz, MDR 1997, 780; FamRZ 1996, 1425: FamRZ 1996.616; LAG Köln, JurBüro 1991, 1530; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz 851), nach der wegen des Sanktionscharakters von § 124 Ziffer 2 Alt. 2 ZPO die einmal getroffene Aufhebungsentscheidung des Rechtspflegers auch dann Bestand haben müsse, wenn die Partei nachträglich Tatsachen vorträgt, aus denen sich das Fortbestehen der Bewilligungsvoraussetzungen ergibt, ohne jedoch auch Gründe vorzutragen, die die Verletzung der Mitwirkungspflicht entschuldigen könnten, überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2000 - 5 WF 44/00

    Prozeßkostenhilfe - Korrektur eines Bewilligungsbeschlusses

    Die gegenteilige Auffassung (vgl. u.a. OLG Koblenz, MDR 1997, 780; FamRZ 1996, 1425: FamRZ 1996.616; LAG Köln, JurBüro 1991, 1530; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz 851), nach der wegen des Sanktionscharakters von § 124 Ziffer 2 Alt. 2 ZPO die einmal getroffene Aufhebungsentscheidung des Rechtspflegers auch dann Bestand haben müsse, wenn die Partei nachträglich Tatsachen vorträgt, aus denen sich das Fortbestehen der Bewilligungsvoraussetzungen ergibt, ohne jedoch auch Gründe vorzutragen, die die Verletzung der Mitwirkungspflicht entschuldigen könnten, überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2000 - 5 WF 53/00

    Prozeßkostenhilfe - Korrektur eines Bewilligungsbeschlusses

    Die gegenteilige Auffassung (vgl. u.a. OLG Koblenz, MDR 1997, 780; FamRZ 1996, 1425: FamRZ 1996.616; LAG Köln, JurBüro 1991, 1530; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz 851), nach der wegen des Sanktionscharakters von § 124 Ziffer 2 Alt. 2 ZPO die einmal getroffene Aufhebungsentscheidung des Rechtspflegers auch dann Bestand haben müsse, wenn die Partei nachträglich Tatsachen vorträgt, aus denen sich das Fortbestehen der Bewilligungsvoraussetzungen ergibt, ohne jedoch auch Gründe vorzutragen, die die Verletzung der Mitwirkungspflicht entschuldigen könnten, überzeugt nicht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98

    Bewilligung der Prozeßkostenhilfe; Prüfung der Notwendigkeit von der Partei bzw.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Zweibrücken, 30.07.1998 - 5 WF 71/98

    Hinweispflicht auf Rechtsfolgen bei Versäumung der Frist zur Vorlage eienr

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht