Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.06.1998 - 2 (s) Sbd. 5 - 64 bis 70/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,40177
OLG Hamm, 10.06.1998 - 2 (s) Sbd. 5 - 64 bis 70/98 (https://dejure.org/1998,40177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.1998 - 2 (s) Sbd. 5 - 64 bis 70/98 (https://dejure.org/1998,40177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 2 (s) Sbd. 5 - 64 bis 70/98 (https://dejure.org/1998,40177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pauschvergütung, Vorschuss, zahlreiche Hauptverhandlungstage, Rechtskraft, Akten nicht verfügbar

  • Anwaltsblatt

    § 99 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Festsetzung von Pflichtverteidigerkosten; Gewährung eines Vorschusses auf eine demnächst zu gewährende Pauschvergütung nach Erledigung des Verfahrens gegen den Mandanten

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1999, 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 99

Papierfundstellen

  • StV 1998, 616
  • AnwBl 1998, 613
  • Rpfleger 1998, 487
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1998 - 2 (s) Sbd 5-64/98
    Danach wird also eine Vorschusszahlung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wobei allerdings zu berücksichtigen sein wird, dass das nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 68, 237, 245, 255) dem (Pflicht-)Verteidiger zugunsten des Gemeinwohls auferlegte (Sonder-)Opfer nicht so groß werden darf, dass die finanziellen Einbußen des Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der von ihm erbrachten Tätigkeiten unverhältnismäßig werden.
  • OLG Hamm, 16.09.1996 - 2 (s) Sbd 4-95/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1998 - 2 (s) Sbd 5-64/98
    4-95 u. 96/96 - JurBüro 1997, 84 = StraFo 1997, 63).
  • OLG Hamm, 10.01.1997 - 2 (s) Sbd 5-220/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1998 - 2 (s) Sbd 5-64/98
    5-220/97 - StraFo 1997, 95 - und Beschluss vom 3. Februar 1997 - 2 (s) Sbd.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10421
OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98 (https://dejure.org/1998,10421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.1998 - 1 Ws 432/98 (https://dejure.org/1998,10421)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 1 Ws 432/98 (https://dejure.org/1998,10421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.03.1983 - 4 StO 1/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98
    Die mangelnde Sorgfalt des Angeklagten begründet sein Mitverschulden und schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus, ohne daß es noch darauf ankommt, ob der Urkundsbeamte des Amtsgerichts besondere Maßnahmen treffen mußte, um die Frist zur Berufungseinlegung zu wahren (vgl. OLG Hamm, NStZ 1985, 472 sowie OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 184 f. mit zustimmender Anmerkung Maul).
  • OLG Hamm, 04.04.1985 - 4 Ws 87/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 1 Ws 432/98
    Die mangelnde Sorgfalt des Angeklagten begründet sein Mitverschulden und schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus, ohne daß es noch darauf ankommt, ob der Urkundsbeamte des Amtsgerichts besondere Maßnahmen treffen mußte, um die Frist zur Berufungseinlegung zu wahren (vgl. OLG Hamm, NStZ 1985, 472 sowie OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 184 f. mit zustimmender Anmerkung Maul).
  • LAG Bremen, 28.04.2000 - 3 Sa 284/99

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Grundsätzlich kann auch (nur) Mitverschulden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließen (OLG Düsseldorf, 22.07.1998, Rpfleger 1998, 487 ).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2019 - 4 Ws 12/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Bewährungswiderruf: Versäumung der

    Dem stehe, zumindest wenn die Rechtsmitteleinlegung so spät erklärt werde, dass der Rechtsmittelführer nicht mehr mit rechtzeitiger Weiterleitung an das zuständige Gericht rechnen könne, ein Mitverschulden des Rechtsmittelführers entgegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 1 Ws 432/98, juris Rn. 2 f.).
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