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   OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 W 429/98   

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https://dejure.org/1999,9307
OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 W 429/98 (https://dejure.org/1999,9307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1999 - 3 W 429/98 (https://dejure.org/1999,9307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1999 - 3 W 429/98 (https://dejure.org/1999,9307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hzü Art. 10; ZPO §§ 199 202; ZVG §§ 9 146
    Folgen der Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück für den Pächter des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 25 L 11/98
  • LG Düsseldorf - 19 T 319/98
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 W 429/98

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 W 429/98
    Der Besitz des Zustellungsadressaten w4re aber jedenfalls im Sinne des § 187 ZPO erforderlich, bloße Unterrichtung reicht nicht aus (vgl. nur BGH NJW 1992, 2099, 2100).
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 W 429/98
    Eine Heilung - sofern sie im internationalen Rechtsverkehr, insbesondere im Geltungsbereich des HZÜ überhaupt anzuerkennen ist (ablehnend für den Fall einer fehlerhaften Zustellung aus den USA nach Deutschland = BGH NJW 1993, 598 ff.) - kann nach § 187 ZPO nur eintreten, wenn eine Zustellung beabsichtigt war (Stein/ Jonas/Roth a.a.O., § 187 Rn. 3; Zöller/Stöber a.a.O, § 187 Rn. 2; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 187 Rn. 1).
  • BayObLG, 20.02.1981 - RReg. 1 St 513/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 W 429/98
    Dementsprechend hat gemäß § 202 Abs. 2 ZPO der Zustellungsnachweis durch das schriftliche Zeugnis der ersuchten Behörde zu erfolgen und gerade nicht durch eine von dem ausführenden Beamten erstellte Zustellungsurkunde, weil nur so von den deutschen Gerichten zuverlässig geprüft werden kann, ob die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt ist (BayObLGSt 1981, 17 ff.).
  • OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 188/21

    Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf

    Zwar ist der durch die Bundesrepublik Deutschland erklärte Widerspruch gegen eine Zustellung nach Art. 10 HZÜ in der Rechtspraxis "allseitig" in dem Sinne ausgelegt worden, dass er auch ausgehenden Zustellungen an Adressaten im Ausland entgegen stehe (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 3 W 429/98 -, Rpfleger 1999, 287 = juris Rn. 16; ferner Heidrich, EuZW 2005, 743, 746; Heß, NJW 2002, 2417, 2424; Jastrow, NJW 2002, 3382, 3383 mit Fn. 13).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 8. Februar 1999 - 3 W 429/98 -, Rpfleger 1999, 287 = juris Rn. 16) zu der Auslegung des Widerspruchs gemäß Art. 6 Satz 2 HZÜ-AusführungsG eine abweichende Auffassung vertreten hat, ist diese aufgrund der in Anlehnung an § 37 Abs. 2 StPO mit Wirkung zum 1. Juli 2002 eingeführten Vorschrift des § 183 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in der Fassung von Art. 1 Nr. 2 des Zustellungsrechtsreformgesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206) überholt (LG Hamburg und Geimer, jeweils a.a.O.).

  • BGH, 07.07.2011 - V ZB 9/11

    Zwangsverwaltung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks: Erinnerung des

    Das mag für diese eine Beeinträchtigung sein, weil der Zwangsverwalter, anders als ein "normaler" Vermieter oder Verpächter, verpflichtet ist, den größtmöglichen Ertrag aus dem Grundstück "herauszuholen" (so OLG Düsseldorf, ZfIR 1999, 324, 325).
  • LG Berlin, 27.03.2012 - 15 O 377/11

    Urheberrechtsverletzungen bei Wikipedia - Loriot

    Die Argumentation in dem von der Antragsgegnerin angeführten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.02.1999 - 3 W 429/98 - (RPfleger 1999, 287, zitiert nach juris) ist angesichts der Einführung des § 183 Abs. 1 S. 2 ZPO überholt.
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

    Die Vorschrift des § 199 ZPO a. F. und die internationalen Zustellungsverträge regeln nur das Verfahren der Zustellung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 443 (444); OLG Düsseldorf, RPfleger 1999, 287; Stein/Jonas-Roth, Zivilprozessordnung, 21. Auflage, § 199 ZPO, Rdnr. 2 u. 21; MünchKomm(ZPO)-Wenzel, 2. Auflage, § 199 ZPO, Rdnr. 2; Zöller-Geimer, Zivilprozessordnung, 22. Auflage, § 199 ZPO, Rdnr. 15 u. 22).
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