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   OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01   

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OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01 (https://dejure.org/2001,6682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.08.2001 - 16 W 130/01 (https://dejure.org/2001,6682)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. August 2001 - 16 W 130/01 (https://dejure.org/2001,6682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Taschengeldpfändung ; Darlehen; Billigkeitsentscheidung; Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 850 b II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850b Abs. 2
    Taschengeldpfändung wegen vorehelicher Darlehensschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Eckernförde - 10 M 1605/99
  • LG Kiel - 13 T 233/00
  • OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 8 W 458/96

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Keinesfalls ausreichend sind nach Auffassung des Senats allgemeine Floskeln, die Pfändung sei nicht unbillig, schon gar nicht allgemeine Hinweise auf die Pflicht eines jeden Schuldners, seine Schulden nach Möglichkeit zu bezahlen (so aber LG Hildesheim MDR 1964, 243; auch OLG Stuttgart, Rpfleger 1997, 447).

    Unrichtig ist auch die Ansicht, allein schon dann, wenn bei fiktiver Berechnung aller Unterhaltsansprüche des einkommens- und vermögenslosen Ehegattenschuldners die Pfändungsfreigrenzen überschritten seien, habe auch eine Billigkeitsentscheidung zugunsten des Gläubigers zu folgen (so OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 447).

  • OLG Bamberg, 23.09.1987 - 4 W 81/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Die Gesetzessprache des 8. Buches der ZPO legt es nahe, dass der Gesetzgeber beim Abstellen auf die Art des beizutreibenden Anspruchs die privilegierten Ansprüche des Vollstreckungsrechts im Sinne von § 850 b und § 850 f Abs. 2 ZPO im Auge gehabt hat (so zu Recht OLG Bamberg Rpfleger 1988, 154).
  • KG, 03.05.1999 - 25 W 218/98

    Bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs eines erwerbslosen Ehegatten bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Deshalb vermag der Senat der verbreiteten Ansicht, Ansprüche aller Art (z. B. KG NJW 2000, 149, 151), auch solche aus vorehelicher Zeit ohne Bezug auf die spätere Ehe (so OLG Köln VersR 1995, 1377, 1378), seien ohne weiteres in die Billigkeitsprüfung nach § 850 b Abs. 2 ZPO einzubeziehen, nicht zu folgen.
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Es gibt ihn als ausscheidbaren Einzelanspruch weder beim Trennungsunterhalt noch beim Geschiedenenunterhalt; er entfällt in aller Regel, sobald der bisher nicht berufstätige Ehegatte eine auch nur geringfügige Nebentätigkeit aufnimmt (BGH NJW 1998, 1553, 1555; Palandt/Brudermüller, BGB, 60. Aufl., § 1360 a Rn. 4).
  • OLG München, 14.03.1988 - 3 W 877/88

    Pfändung des Taschengeldanspruchs einer Ehefrau unter Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Sowohl nach der Entstehungsgeschichte als auch nach der Gesetzesfassung kann es deshalb keinem Zweifel unterliegen, dass § 850 b Abs. 2 ZPO als Ausnahme von der Regel der Unpfändbarkeit restriktiv auszulegen und anzuwenden ist (so auch OLG München Rpfleger 1988, 538, 539; Otto Rpfleger 1989, 208, 209).
  • OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 UF 329/88

    Nichterfüllung der Darlegungslast und Beweislast für das Bestehen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Er ist der Auffassung, dass den vorgetragenen Bedenken in weitem Umfange durch eine restriktive Auslegung und Anwendung der Billigkeitsklausel des § 850 b Abs. 2 ZPO Rechnung getragen werden kann, aber auch muss (ebenso Otto Rpfleger 1989, 207, 208).
  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 98/86

    Bestimmung des auffälligen Mißverhältnisses beim Ratenkreditvertrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Ein Taschengeldanspruch ist im Ausgangspunkt unpfändbar, daher gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar (BGH NJW 1988, 818), gegen ihn kann nach § 394 Satz 1 BGB nicht aufgerechnet werden und er ist deshalb entgegen einer weit verbreiteten Ansicht keineswegs eine ganz gewöhnliche, frei verfügbare Forderung des Berechtigten.
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66

    Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Noch 1969 hat der Bundesgerichtshof den Zweck dieser Vorschrift darin gesehen, den Vollstreckungsgläubiger treffende Härten zu milden, wenn es sich einerseits um größere Bezüge des Schuldners, andererseits um eine besondere Notlage des Gläubigers handelt (BGH NJW 1970, 282, 283).
  • OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94

    Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 16 W 130/01
    Deshalb vermag der Senat der verbreiteten Ansicht, Ansprüche aller Art (z. B. KG NJW 2000, 149, 151), auch solche aus vorehelicher Zeit ohne Bezug auf die spätere Ehe (so OLG Köln VersR 1995, 1377, 1378), seien ohne weiteres in die Billigkeitsprüfung nach § 850 b Abs. 2 ZPO einzubeziehen, nicht zu folgen.
  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 47/07

    Pfändbarkeit von Ansprüchen aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen

    So kann die Pfändung zur Beitreibung privilegierter Ansprüche im Sinne der §§ 850d, 850 f. Abs. 2 ZPO der Billigkeit entsprechen (OLG Hamm, RPfleger 2002, 161; OLG Schleswig, RPfleger 2002, 87, 88).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 57/03

    Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs des haushaltführenden Ehegatten

    Nur wenn positiv feststeht, daß auch diese besonderen Voraussetzungen für die Pfändung vorliegen, darf die Pfändung des nach Abs. 1 Nr. 2 ZPO grundsätzlich unpfändbaren Taschengeldanspruchs zugelassen werden (vgl. nur OLG Schleswig Rpfleger 2002, 87).

    So kann die Pfändung zur Beitreibung privilegierter Ansprüche im Sinne der §§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO der Billigkeit entsprechen (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2002, 161; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 87, 88).

  • OLG Rostock, 01.08.2008 - 10 WF 31/08

    Änderung einer Prozesskostenhilfeentscheidung: Zahlungsanordnung wegen eines

    Dabei obliegt dem beitreibenden Gläubiger ein hoher Begründungsaufwand, um darzulegen, dass der Vollstreckungszugriff auf den grundsätzlich unpfändbaren Taschengeldanspruch des Schuldners ausnahmsweise zulässig ist (vgl. etwa Schleswig-Holsteinsches Oberlandesgericht, Beschluss v. 20.08.2001 - 16 W 130/01 -, zitiert nach JURIS).
  • OLG Köln, 05.08.2003 - 25 UF 5/03
    Von daher ist es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits unerheblich, dass im Vollstreckungsverfahren weder die Klägerin über die schlichte Wiedergabe ihrer Ansicht hinaus die Voraussetzungen der Billigkeit der Pfändung auch nur ansatzweise dargelegt noch das Vollstreckungsgericht hierzu irgendwelche Ausführungen gemacht hat, obwohl dies auch im vorliegenden Fall notwendig gewesen wäre (vgl. zur Frage der Billigkeit u.a. OLG Nürnberg InVo 1998, 226; OLG Schleswig InVo 2002, 189; Brandenburg.OLG InVo 2002, 469; Stöber a.a.O. Rn. 1031b m.w.N.).
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