Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4025
OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03 (https://dejure.org/2003,4025)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03 (https://dejure.org/2003,4025)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 2 Ws 317/03 (https://dejure.org/2003,4025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung anteiliger notwendiger Auslagen des Angeklagten; Zuständigkeit des Senats im Beschwerdeverfahren; Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers; Erstattung von Reisekosten eines Rechtsanwaltes

  • Judicialis

    GVG § 121; ; GVG § ... 122 Abs. 1; ; OWiG § 80 a; ; StPO § 310; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 464b; ; StPO § 464 b S. 3; ; BRAGO § 12; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; BRAGO § 12 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO §§ 26 f; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 28 Abs. 2; ; BRAGO § 28 Abs. 3; ; BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 83 Abs. 2 Nr. 2; ; BRAGO § 83 Abs. 3; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 568; ; ZPO § 568 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464b S. 3; ZPO § 568 S. 1
    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91

    Freispruch; Kosten; Gutachter; Gutachten; Begehren; Erstattung; Antrag

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
    Die Inanspruchnahme eines auswärtigen Verteidigers ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats kostenmäßig nur zu berücksichtigen, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht ( beispielsweise vor dem Schwurgericht ) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht ( so beispielsweise Senat vom 16.11.1991, NJW 92, 586; Senat vom 16.3.1990 - 2 Ws 489/89 - je m.w.N. ).

    Im Übrigen ist weder dargelegt, noch sonst ersichtlich, dass hier zu dem gewählten Verteidiger ein besonderes gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht, das bereits vor der Mandatserteilung vorgelegen hat, wie es nach der überwiegenden, vom Senat geteilten Rechtsprechung erforderlich ist ( so beispielsweise Senat, NJW 92, 586).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
    Gleichwohl kann die Verweisung in § 464 b S. 3 StPO nicht so verstanden werden, dass sie für die strafprozessuale Rechtsmittelinstanz auch die zivilprozessual vorgesehene Einzelrichterzuständigkeit mit umfaßt (so aber OLG Düsseldorf, RPfleger 03, 145 als bisher erste und - soweit ersichtlich - einzige Entscheidung in diesem Sinne).

    Auf andere Unklarheiten und Zweifelsfälle, wie die Ausgestaltung der Beschwerdefrist oder der mögliche Anwaltszwang als Folge der entsprechenden Anwendung der zivilprozessualen Regelungen im strafrechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren hat schon das OLG Düsseldorf in seiner erwähnten Entscheidung (Rpfleger 03, 145) hingewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 1 Ws 913/97
    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
    Es entspricht der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, in solchen Fällen vom Ansatz einer Gebühr für das Revisionsverfahren abzusehen (so Senat vom 24.10.1893, OLGSt, BRAGO § 86 Nr. 2; OLG Koblenz vom 21.5.1984, OLGSt, BRAGO § 86 Nr. 3; zuletzt OLG Düsseldorf, Rpfleger 1998, 441 m.w.N. ).
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
    Diese Verweisung auf ZPO- Vorschriften gilt indes nur insoweit, als sie strafprozessualen Prinzipien nicht widerspricht (dazu zuletzt BGH vom 27.11.2002, BGHSt 48, 106 = NJW 03, 763).
  • OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00

    Zweiwochenfrist für sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03
    Soweit der Senat im Rahmen des § 464 b StPO für die Beschwerdefrist auf die zweiwöchige Frist nach § 569 Abs. 1 ZPO abstellt ( vgl. Senat vom 17.3.2000, 2 Ws 146/00 = Rpfleger 00, 422), beruht dies auf der Erwägung, dass hinsichtlich der Beschwerdefristen der vom Gesetzgeber gewollte Gleichlauf der beiden Verfahrensordnungen im Kostenfestsetzungsverfahren ohne Widerspruch zu den strafprozessualen Bedürfnissen verwirklicht werden kann, da eine Notwendigkeit, an der Frist des § 311 Abs. 2 StPO festzuhalten, in diesem Verfahrensstadium nicht erkennbar ist.
  • OLG Rostock, 18.01.2017 - 20 Ws 21/17

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Freispruch:

    Der Senat entscheidet unter Aufgabe seine entgegenstehenden Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2009 - I Ws 192/09 RVG -, juris) in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG); § 568 Satz 1 ZPO findet keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; OLG Hamm, Beschluss vom 3.12.2009 - 2 Ws 270/09, juris; OLG Jena NStZ-RR 2008, 63; OLG Köln Rpfleger 2003, 685; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 464b Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 21. September 2015 - 2 Ws 148/15 -, juris; Gieg in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 464b Rn. 4b; Temming in Gercke/Julius/ Temming, StPO, 5. Aufl. 2012, § 464b Rn. 5; a.A. Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 464b Rn. 9).
  • OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der

    Der Senat hat die Frage bereits mehrfach für das Revisionsverfahren dahingehend entschieden, dass die Gebühr nach Nr. 4130 VV RVG nicht anfällt, weil erst die Revisionsbegründung den Umfang und die Zielsetzung des Rechtsmittels aufzeigt, so dass erst in diesem Verfahrensstadium eine sinnvolle Verteidigung möglich ist (vgl. SenE vom 22.06.2015 - 2 Ws 361/15 - SenE vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03 - = Rpfleger 2003, 685; SenE vom 04.06.2004 - 2 Ws 296/04 und 206/04 -).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach Auffassung des Senats keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03 - und SenE v. 23.06.2008 - 2 Ws 268/08).

    Für die Fallgestaltung, dass der Angeklagte seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichts hat und sich eines auswärtigen Verteidigers bedient, hat der Senat in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass die Zuziehung nur dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht (beispielsweise vor dem Schwurgericht) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; Senat, NJW 1992, 586).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht