Rechtsprechung
   KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3948
KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04 (https://dejure.org/2004,3948)
KG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 W 269/04 (https://dejure.org/2004,3948)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 (https://dejure.org/2004,3948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Eintragung ins Vereinsregister; Fristlauf für die sofortige Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Grundlagen zur wirksamen Einlegung eines Rechtsmittels durch Vorstandsmitglieder eines Vereins; Unternehmerische ...

  • Judicialis

    BGB § 21; ; BGB § 22; ; FGG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 160a Abs. 1; ; ZPO § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21; BGB § 22
    Zur Eintragung wirtschaftlich orientierter Vereine in das Vereinsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Bildungsverein = Geschäftsbetrieb?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 339
  • Rpfleger 2005, 200
  • NZG 2005, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (BayObLG NJW-RR 1991, 958; OLG Hamm OLGR 1999, 344 mwN; ebenso zur GmbH bei konstitutiven Eintragungen: BGHZ 105, 324 = NJW 1989, 295; 107, 1, 2 = NJW 1989, 1610).

    Denn es ist mittlerweile anerkannt, dass die Einlegung durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Anzahl ausreicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 958; OLG Hamm NJW-RR 2000, 698).

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85

    Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich

    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreitet (vgl. BGH NJW 1986, 3201, 3202).
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 15 W 446/99

    Wirtschaftlicher Zweck eines Vereins

    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Denn es ist mittlerweile anerkannt, dass die Einlegung durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Anzahl ausreicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 958; OLG Hamm NJW-RR 2000, 698).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (BayObLG NJW-RR 1991, 958; OLG Hamm OLGR 1999, 344 mwN; ebenso zur GmbH bei konstitutiven Eintragungen: BGHZ 105, 324 = NJW 1989, 295; 107, 1, 2 = NJW 1989, 1610).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04

    Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Soweit die weiteren Ermittlungen des Amtsgerichts ergeben, dass der Beteiligte die Voraussetzungen des § 21 BGB doch erfüllt, weist der Senat darauf hin, dass die Bezeichnung Academy in dem Namen nicht zu beanstanden sein dürfte (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 295/04, zum Namensbestandteil "Akademie").
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Die unternehmerische Tätigkeit darf allerdings nicht Hauptzweck des Vereins sein (sog. Nebenzweckprivileg, vgl. BGHZ 85, 84, 88/89 = NJW 1983, 569, 571/572).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 Wx 484/95
    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Liegt daher kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein vor, ist die Eintragung abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 989 = Rpfleger 1996, 291; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 60 Rn. 1).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (BayObLG NJW-RR 1991, 958; OLG Hamm OLGR 1999, 344 mwN; ebenso zur GmbH bei konstitutiven Eintragungen: BGHZ 105, 324 = NJW 1989, 295; 107, 1, 2 = NJW 1989, 1610).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist oder nicht, ist nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2007, 15 W 129/07, Rpfleger 2008, 141 f., juris Rn. 15, jeweils m.w.N.), wobei das leitende Ziel des Vereins sogar ganz hinter die Betätigung zurücktreten kann (Mummenhoff, Gründungssysteme und Rechtsfähigkeit, 1979, S. 106 f.).

    Nach diesem Nebenzweckprivileg darf ein Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem ideellen Hauptzweck zu- und untergeordnet und nur Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (BGH, Urteil vom 29.09.1982, I ZR 88/80, NJW 1983, 569, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris Rn. 6).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).

  • VG Augsburg, 14.11.2018 - Au 4 K 18.1400

    Abgrenzung von Idealverein und wirtschaftlichem Verein

    Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln (vgl. in ständiger Rechtsprechung Kammergericht, B.v. 26.10.2004 - 1 W 269/04, juris; zuletzt: Senat MDR 2016, 403; Kammergericht, B.v. 6.9.2016 - 22 W 35/16 - juris Rn. 13; Kammergericht, B.v. 16.9.2016 - 22 W 65/14 - juris Rn. 19).

    Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (Kammergericht, B.v. 26.10.2004 - 1 W 269/04, juris; zuletzt: Senat MDR 2016, 403; Kammergericht, B.v. 6.9.2016 - 22 W 35/16 - juris Rn. 12; Kammergericht, B.v. 16.9.2016 - 22 W 65/14 - juris Rn. 19).

  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist oder nicht, ist nicht die Zweckformulierung im Wortlaut der Satzung, wie die seit langem aufgegebene subjektive Theorie dies annahm und der Beteiligte offenbar immer noch annimmt, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2007, 15 W 129/07, Rpfleger 2008, 141 f., juris Rn. 15, jeweils m.w.N.; davon geht offenbar auch der Gesetzgeber aus, hält er die Löschung eines Vereins im Vereinsregister gemäß § 395 FamFG auch dann für geboten, wenn der Zweck des Vereins nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, der Verein jedoch (durch seine unerlaubte wirtschaftliche Betätigung) tatsächlich einen solchen Zweck verfolgt (vgl. BT-Drs. 16/13542, S. 14; Segna, Non Profit Law Yearbook 2014/2015, 47, 68;), wobei das leitende Ziel des Vereins sogar ganz hinter die Betätigung zurücktreten kann (Mummenhoff, Gründungssysteme und Rechtsfähigkeit, 1979, S. 106 f.).

    Nach diesem Nebenzweckprivileg darf ein Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem ideellen Hauptzweck zu- und untergeordnet und nur Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (BGH, Urteil vom 29.09.1982, I ZR 88/80, NJW 1983, 569, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris Rn. 6).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; Kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).

  • KG, 16.09.2016 - 22 W 65/14

    Vereinsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Unterstützungskasse der

    Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist neben dem Wortlaut der Satzung auch danach zu beurteilen, welchen Zweck der Verein tatsächlich verfolgt (KG, Senat, Beschluss vom 3. Juni 2016, 22 W 122/15, S. 4 der BA; KG, Senat, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403 = juris Rn. 18; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996, 3 Wx 484/95, juris, Rn. 23; BayObLG, Beschluss vom 27. Oktober 1976, 2 Z 40/76, juris, Rn. 28).

    Ob der Beteiligte im vorliegenden Fall einen wirtschaftlichen Hauptzweck verfolgt, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln (KG, Senat, Beschluss vom 06.09.2016, 22 W 35/16; vgl. ferner KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, juris Rn. 6; zuletzt: KG, Senat, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403, juris Rn. 19).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, juris Rn. 6; zuletzt: KG, Senat, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403, juris Rn. 20).

    Eine Gesamtschau all dieser Faktoren spricht ebenfalls für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (vgl. KG, Senat, Beschluss vom 06.09.2016, 22 W 35/16, juris; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04, juris).

  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist oder nicht, ist nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2007, 15 W 129/07, Rpfleger 2008, 141 f., juris Rn. 15, jeweils m.w.N.), wobei das leitende Ziel des Vereins sogar ganz hinter die Betätigung zurücktreten kann (Mummenhoff, Gründungssysteme und Rechtsfähigkeit, 1979, S. 106 f.).

    Nach diesem Nebenzweckprivileg darf ein Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem ideellen Hauptzweck zu- und untergeordnet und nur Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (BGH, Urteil vom 29.09.1982, I ZR 88/80, NJW 1983, 569, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris Rn. 6).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (Senat FGPrax 2003, 184 = NJW-RR 2003, 898 = Rpfleger 2003, 370; BayObLG NJW-RR 1991, 958; KG NJW-RR 2005, 339).
  • KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15

    Eintragung in das Vereinsregister: Feststellung des nicht wirtschaftlichen

    Denn anderenfalls käme eine Eintragung in das Vereinsregister nicht in Betracht, der Beteiligte könnte Rechtsfähigkeit nach § 22 Satz 1 BGB nur durch staatliche Verleihung erlangen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).

    Denn bei der Klärung der Frage, ob der gegründete Verein tatsächlich als Idealverein anzusehen ist, ist nicht allein auf die Satzungsfassung abzustellen, sondern es kommt auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).

  • KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10

    Vereinsregisterverfahren: Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem

    Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339/340, OLG Hamm, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • KG, 07.03.2012 - 25 W 95/11

    Ablehnung der Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister: Beschwerdebefugnis

    Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6).

  • KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12

    Vereinsregistersache: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit auch

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Verein ideell oder wirtschaftlich ist, ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141 f., jeweils m.w.N.).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei stets dann vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6).

  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15

    Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Verein

  • KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen eines Idealvereins

  • KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01

    Vereinsregister: Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Anmeldung eines Vereins

  • OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17

    Eintragungsfähigkeit eines zum Zwecke der Vermögensverwaltung gegründeten Vereins

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4694
OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04 (https://dejure.org/2004,4694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.10.2004 - 20 W 418/04 (https://dejure.org/2004,4694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 20 W 418/04 (https://dejure.org/2004,4694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 67

    FGG § 5 Abs. 1; HGB § 13 h Abs. 2; UmwG §§ 16, 19. 20, 53
    Zuständiges Registergericht bei Anmeldung einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und Sitzverlegung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 FGG, § 13h Abs 2 HGB, § 16 UmwG, § 19 UmwG, § 20 UmwG
    Zuständiges Registergericht: Anmeldung der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und der Sitzverlegung der aufnehmenden GmbH

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 5 Abs. 1; HGB § 13 h Abs. 2; UmwG §§ 16, 19, 20, 53
    Zuständiges Registergericht bei Anmeldung einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und Sitzverlegung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Registergerichts ; Anmeldung einer mit weiteren Satzungsänderungen oder sonstigen eintragungspflichtigen Vorgängen verbundenen Sitzverlegung einer GmbH ; Verpflichtung des Registergerichts des bisherigen Sitzes zur Erledigung des Antrages auf ...

  • Wolters Kluwer

    (Zuständiges Registergericht: Anmeldung der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und der Sitzverlegung der aufnehmenden GmbH)

  • Judicialis

    FGG § 5 I; ; HGB § 13 h II; ; UmwG § 16; ; UmwG § 19; ; UmwG § 20; ; UmwG § 53

  • rechtsportal.de

    Zuständiges Registergericht bei Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und Sitzverlegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzung mit Kapitalerhöhung für die aufnehmende GmbH und Sitzverlegung: Zuständige Gerichte für die Eintragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 38
  • DB 2005, 154
  • Rpfleger 2005, 200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 5 AR 26/96

    Anwendung des Grundsatzes der verfahrensrechtlichen Einheit bei der Anmeldung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04
    Vielmehr verbleibt es insoweit bei dem Grundsatz, dass sämtliche gemeinsam mit der Sitzverlegung anstehenden Eintragungsvorgänge einheitlich vom Registergericht des neuen Sitzes zu bearbeiten sind, auch wenn es sich hierbei um nicht zwingend gesondert zu erledigende Vollzugsschritte einer Verschmelzung handelt (ebenso für den Fall einer Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung OLG Oldenburg GmbHR 1997, 657).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2002 - 20 W 137/02

    GmbH: Registergerichtliche Prüfung bei Anmeldung der Sitzverlegung einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04
    2 Z 10/75">Rpfleger 1975, 251; OLG Hamm Rpfleger 1974, 195 und 1991, 317=NJW-RR 1991, 1001 OLG Zweibrücken GmbHR 1992, 678; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 508 und 2002, 455=NJW-RR 2002, 1395; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 13 h Rn. 2; Röhricht/von Westphalen/Ammon, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Ebenroth/Boujong/ Joost/Pentz, HGB, § 13 h Rn. 18; MünchKomm/Bokelmann, HGB, § 13 h Rn. 5; Ensthaler/Achilles, Gemeinschaftskommentar zum HGB, 6. Aufl., § 13 h Rn. 9; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 13 c Rn. 5; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rn. 354; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 4 a Rn. 22; Arnold, RPflG, 6. Aufl., § 17 Rn. 12; Ziegler, Rpfleger 1991, 485/486).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04
    Im vorliegenden Fall ist jedoch eine Durchbrechung dieses Grundsatzes geboten, weil die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes für die mit einer Verschmelzung zu deren Durchführung verbundene Kapitalerhöhung bei dem aufnehmenden Rechtsträger eine einheitliche Eintragung nicht gestatten (so bereits OLG Hamm NJW-RR 1995, 357).
  • OLG Frankfurt, 30.07.1991 - 20 W 237/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04
    2 Z 10/75">Rpfleger 1975, 251; OLG Hamm Rpfleger 1974, 195 und 1991, 317=NJW-RR 1991, 1001 OLG Zweibrücken GmbHR 1992, 678; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 508 und 2002, 455=NJW-RR 2002, 1395; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 13 h Rn. 2; Röhricht/von Westphalen/Ammon, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Ebenroth/Boujong/ Joost/Pentz, HGB, § 13 h Rn. 18; MünchKomm/Bokelmann, HGB, § 13 h Rn. 5; Ensthaler/Achilles, Gemeinschaftskommentar zum HGB, 6. Aufl., § 13 h Rn. 9; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 13 c Rn. 5; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rn. 354; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 4 a Rn. 22; Arnold, RPflG, 6. Aufl., § 17 Rn. 12; Ziegler, Rpfleger 1991, 485/486).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04
    2 Z 10/75">Rpfleger 1975, 251; OLG Hamm Rpfleger 1974, 195 und 1991, 317=NJW-RR 1991, 1001 OLG Zweibrücken GmbHR 1992, 678; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 508 und 2002, 455=NJW-RR 2002, 1395; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 13 h Rn. 2; Röhricht/von Westphalen/Ammon, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Ebenroth/Boujong/ Joost/Pentz, HGB, § 13 h Rn. 18; MünchKomm/Bokelmann, HGB, § 13 h Rn. 5; Ensthaler/Achilles, Gemeinschaftskommentar zum HGB, 6. Aufl., § 13 h Rn. 9; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 13 c Rn. 5; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rn. 354; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 4 a Rn. 22; Arnold, RPflG, 6. Aufl., § 17 Rn. 12; Ziegler, Rpfleger 1991, 485/486).
  • OLG Hamm, 25.03.1991 - 15 Sbd 4/91

    Örtliche Zuständigkeit für die Prüfung weiterer Satzungsänderungen bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04
    2 Z 10/75">Rpfleger 1975, 251; OLG Hamm Rpfleger 1974, 195 und 1991, 317=NJW-RR 1991, 1001 OLG Zweibrücken GmbHR 1992, 678; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 508 und 2002, 455=NJW-RR 2002, 1395; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 13 h Rn. 2; Röhricht/von Westphalen/Ammon, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Ebenroth/Boujong/ Joost/Pentz, HGB, § 13 h Rn. 18; MünchKomm/Bokelmann, HGB, § 13 h Rn. 5; Ensthaler/Achilles, Gemeinschaftskommentar zum HGB, 6. Aufl., § 13 h Rn. 9; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 13 h Rn. 4; Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 13 c Rn. 5; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rn. 354; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 4 a Rn. 22; Arnold, RPflG, 6. Aufl., § 17 Rn. 12; Ziegler, Rpfleger 1991, 485/486).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6111
KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04 (https://dejure.org/2004,6111)
KG, Entscheidung vom 01.11.2004 - 19 WF 222/04 (https://dejure.org/2004,6111)
KG, Entscheidung vom 01. November 2004 - 19 WF 222/04 (https://dejure.org/2004,6111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen

  • Judicialis

    BRAGO § 31; ; BRAGO § 53; ; BRAGO § 123; ; BRAGO § 126; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts bei Terminswahrnehmung durch ortsansässigen Unterbevollmächtigten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 120 F 3663/03
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 179 AR 68/04
  • KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 12.08.2022 - 11 W 467/22

    Kosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten

    Soweit teilweise in der Literatur und vereinzelt auch in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die dem Prozessbevollmächtigten aufgrund der pauschalen Vergütungsvereinbarung mit dem Terminsvertreter entstandenen Kosten seien als Auslagen des Hauptbevollmächtigten nach Vorbemerkung Teil 7 Anm. Abs. 1 VV RVG i.V.m. §§ 670, 675 BGB, ähnlich den Kosten von Hilfspersonen, im Rahmen der Kostenfestsetzung - zumindest bis zur Höhe der ersparten (fiktiven) Reisekosten des Prozessbevollmächtigten - erstattungsfähig (so Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Auflage, zu VV 3401 Rn. 137 b und N. Schneider in AGS 2018, 489 ff; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5.03.2007 - 10 WF 45/07 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 1.11.2004 - 19 WF 222/04 -, juris), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen:.
  • OLG Dresden, 07.11.2022 - 12 W 561/22

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Kosten eines

    Zudem haben sich zumindest vereinzelt auch Obergerichte zu der Rechtsfrage, ob die an einen Terminsvertreter gezahlte Vergütung als Auslage i.S.v. § 46 Abs. 1 RVG zu vergüten ist, im Sinne eines Erstattungsanspruchs geäußert, und zwar nach dem Verständnis des Senats auch für Fälle, in denen der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter beauftragt hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 28.9.2021, 2 W 40/21; KG, Beschluss vom 18.08.2017, 5 W 130/17; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 05.03.2007, 10 WF 45/07; KG, Beschluss vom 01.11.2004, 19 WF 222/04).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 45/07

    Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalt: Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr

    In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.; Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26; N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Der Vergütungsanspruch bestimmt sich aber gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Umfang der Beiordnung im Beiordnungsbeschluss, der bindend für das nachfolgende Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 55 RVG ist und nicht umgedeutet werden kann (von Eicken/Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, § 46 RVG Rdnr. 30d m. w. N.; KG Berlin JurBüro 2005, 264).
  • LAG Niedersachsen, 12.07.2006 - 10 Ta 351/06

    Zulässigkeit der Beiordnung eines neuen Anwalts im Falle einer unverschuldeten

    Somit sind die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen gemäß § 46 RVG erstattungsfähig (vgl. KG Berlin, 01.11.2004, 19 WF 222/04, Rpfl 2005, S. 200; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 22. Aufl., § 121, Rz. 37 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06

    Prozesskostenhilfe; Terminsgebühr: Anspruch auf die Terminsgebühr bei Wahrnehmung

    In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.; Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26; N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15125
LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04 (https://dejure.org/2004,15125)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25.11.2004 - 2 T 884/04 (https://dejure.org/2004,15125)
LG Koblenz, Entscheidung vom 25. November 2004 - 2 T 884/04 (https://dejure.org/2004,15125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung für die Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen für die Beiordnung eines zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalts; Kriterien für die Bemessung der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Auszug aus LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04
    Die Gläubigerin ist unter diesen Umständen zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Möglichkeit einer grundsätzlich kostenfreien Beistandschaft durch das Jugendamt zu verweisen ( § 1712 BGB ; vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 592 [OLG Zweibrücken 12.06.2003 - 2 WF 101/03] ).
  • OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Festsetzung

    Auszug aus LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04
    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (KG, FamRZ 1995, 629) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG München, FamRZ 1999, 792 [OLG München 16.11.1998 - 12 WF 1302/98] ).
  • KG, 16.08.1994 - 19 WF 3495/94

    Mutwillig; Einleitung; Sorgerecht; Sorgerechtsverfahren; Beiordnung; Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04
    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (KG, FamRZ 1995, 629) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG München, FamRZ 1999, 792 [OLG München 16.11.1998 - 12 WF 1302/98] ).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.1985 - 2 WF 41/85
    Auszug aus LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04
    Gefordert wird das Bestehen eines sachlichen und persönlichen Bedürfnisses nach anwaltlicher Unterstützung (Pfalzisches OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 287).
  • BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04
    Die Notwendigkeit der Beiordnung hängt einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse gerade des Antragstellers ab (BGH FamRZ 2003, 1921; vgl. auch BGH ZVI2003, 457).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht