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   OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06   

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https://dejure.org/2006,9794
OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06 (https://dejure.org/2006,9794)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2006 - 2 Ws 214/06 (https://dejure.org/2006,9794)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2006 - 2 Ws 214/06 (https://dejure.org/2006,9794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung: Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots; Ausnahmefall bei Straftaten, die mehr als elf Jahre zurückliegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriff auf das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgebot im Rahmen der Bewährungsüberwachung in Ausnahmefällen; Folge des Zurückliegens von Straftaten, deretwegen der Verurteilte unter Bewährung steht, von mehr als 11 Jahren; Folge des Ablaufs einer unter ...

  • Judicialis

    StGB § 56 f

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 01.08.2002 - 3 Ws 342/02

    Widerruf von Strafaussetzung, lange zurückliegende Taten, zeitnaher Widerruf,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06
    Darüber hinaus muss in seltenen Ausnahmefällen auf das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip zurückgegriffen und auf eine Reaktion nach § 56 f StGB verzichtet werden (so auch Groß in Münchner Kommentar StGB, § 56 f Rdn. 21 m. w. N., Zweibrücken MDR 1989, 477; Hamm, 3 Ws 342/02, www.burhoff.de).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 2 Ws 222/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06
    Dies ist nach inzwischen einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht zulässig (vgl. OLG Stuttgart, StV 2003, 346; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 56 f Rdn. 3a m. w. N.; soweit die Staatsanwaltschaft Memmingen in ihrer Stellungnahme vom 2. November 2006 auf die Entscheidung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Mai 1984 verweist, hat dieser seine frühere Rechtsprechung inzwischen aufgegeben, vgl. Die Justiz 1989, 19 f).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1988 - 1 Ws 603/88

    Widerruf der Strafaussetzung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Lebensmittel;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06
    Darüber hinaus muss in seltenen Ausnahmefällen auf das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip zurückgegriffen und auf eine Reaktion nach § 56 f StGB verzichtet werden (so auch Groß in Münchner Kommentar StGB, § 56 f Rdn. 21 m. w. N., Zweibrücken MDR 1989, 477; Hamm, 3 Ws 342/02, www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 14.10.2010 - 1 Ws 520/10

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten

    Es ist zwar nicht unumstritten, aber in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass über § 56f Abs. 2 StGB hinaus, welcher Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, in besonderen Fällen der Widerruf der Strafaussetzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen sein kann (Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl.-Stree/Kinzig § 56 Rdnr 9; OLG Stuttgart B. v. 10.11.2006, 2 Ws 214/06, RPfleger 2007, 224, JURIS Rdnr 26, jew. m.w.N.).
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