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   LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04 ZV II   

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LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04 ZV II (https://dejure.org/2007,25690)
LG Mannheim, Entscheidung vom 25.10.2007 - 7 O 391/04 ZV II (https://dejure.org/2007,25690)
LG Mannheim, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 7 O 391/04 ZV II (https://dejure.org/2007,25690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Erneutes Anfallen der Vollstreckungsgebühr bei einer mehrfachen Beantragung von Zwangsmitteln wegen Nichterfüllung eines titulierten Auskunftsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Anwaltsvergütung des Gläubigervertreters für einen zweiten Zwangsmittelantrag nach § 888 Zivilprozessordnung (ZPO); Erneutes Anfallen der Vollstreckungsgebühr bei mehrfacher Beantragung von Zwangsmitteln wegen Nichterfüllung eines titulierten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.10.1983 - 23 W 541/83
    Auszug aus LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04
    Das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung umfasst nicht lediglich die schriftsätzliche Androhung der Zwangsvollstreckung einschließlich des später betriebenen Verfahrens nach § 888 ZPO (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 18.10.1983 - 23 W 541/83, RPfleger 1984, 117), sondern auch jeden weiteren Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln bis zur Erfüllung der begehrten Handlung.
  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03

    Anwaltsgebühren für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners im

    Auszug aus LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass - allgemein gesprochen - jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch sie vorbereiteten Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine Angelegenheit gilt, dass deshalb die gesamten zu einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden, miteinander in einem inneren Zusammenhang stehenden Einzelmaßnahmen von der Vorbereitung der Vollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers oder bis zum sonstigen Abschluss der Vollstreckung dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bilden, wenn die weitere Vollstreckungshandlung die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzt (BGH, Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 77/04, NJW-RR 2005, 706, 707; Beschl. v. 12.12.2003 - IXa ZB 234/03, RPfleger 2004, 250).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 77/04

    Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung bei Erteilung mehrerer

    Auszug aus LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass - allgemein gesprochen - jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch sie vorbereiteten Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine Angelegenheit gilt, dass deshalb die gesamten zu einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden, miteinander in einem inneren Zusammenhang stehenden Einzelmaßnahmen von der Vorbereitung der Vollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers oder bis zum sonstigen Abschluss der Vollstreckung dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bilden, wenn die weitere Vollstreckungshandlung die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzt (BGH, Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 77/04, NJW-RR 2005, 706, 707; Beschl. v. 12.12.2003 - IXa ZB 234/03, RPfleger 2004, 250).
  • BGH, 10.10.2006 - X ZB 6/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Amtsgericht

    Auszug aus LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04
    Das Gericht, welches bei Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger über die Erinnerung entscheidet, wird nicht dadurch zum Beschwerdegericht, dass nach § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG auf die Kostenerinnerung ergänzend die Vorschriften über die Beschwerde sinngemäß anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 10.10.2006 - X ZB 6/06, NJW-RR 2007, 285).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19

    Zur Frage, ob mehrere aufeinander folgende Zwangsgeldfestsetzungen mit sich

    aa) Nach der überwiegenden Meinung löst ein wiederholter Zwangsmittelantrag keine neue Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus (vgl. LG Mannheim, NJOZ 2008, 1462; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., VV 3309 Rn. 290; Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 18 Rn. 40; Bräuer in Bischof/Jungbauer, RVG, 8. Aufl., § 18 Rn. 37; BeckOK.RVG/Hofmann/Schneider, 46. Edition [Stand 1. Dezember 2019], VV 3309 Rn. 37; Rohn in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 18 Rn. 91; Mock/N. Schneider/Volpert in Schneider/Wolf, RVG, 8. Aufl., § 18 Rn. 144; Göttlich/Mümmler, RVG, Z 2.14; Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl., § 888 Rn. 18; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 888 Rn. 43; Saenger/Kießling, ZPO, 8. Aufl., § 888 Rn. 26; MünchKomm.ZPO/Gruber, 5. Aufl., § 888 Rn. 35; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 888 Rn. 40; Walker/Koranyi in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 888 Rn. 56; Hansens, RVGreport 2008, 23 f.; Hess, JurisPR.WettbR, 12/2007, Anm. 6).

    Der wiederholt nach § 888 ZPO vorgehende Gläubiger begehre dagegen mit jedem Zwangsmittelantrag die Erfüllung seines gleichbleibenden Vollstreckungsziels (vgl. LG Mannheim, NJOZ 2008, 1462, 1464 f. [juris Rn. 21 f.]).

    Im Gegensatz zur Vollstreckung nach § 890 ZPO, die gebührenrechtlich in § 18 Abs. 1 Nr. 14 RVG geregelt ist und für die "jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld" als besondere Angelegenheit ausgestaltet ist, bildet nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG "das Verfahren" zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel nach § 888 ZPO eine besondere Angelegenheit (vgl. LG Mannheim, NJOZ 2008, 1462, 1464 [juris Rn. 21]).

    (1) Bei der Vollstreckung nach § 888 ZPO begehrt der Gläubiger mit jedem Zwangsmittelantrag die Erfüllung derselben Verpflichtung des Schuldners (vgl. Hansens, RVGreport 2008, 23, 24).

  • OLG Hamm, 07.06.2017 - 2 WF 30/16

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag auf

    Während bei der Beantragung eines Zwangsmittels nach § 33 FGG a.F. bis zum 31.08.2008 überwiegend davon ausgegangen worden ist, dass es sich auch im Fall der mehrfachen Festsetzung von Zwangsmitteln insbesondere gebührenrechtlich um eine einzige Angelegenheit handelte (vgl. LG Mannheim, RPfleger 2008, 160ff, bei juris Langtext Rn. 18 m.w.N.), bestand bei der Festsetzung von Ordnungsmitteln stets Einigkeit, dass jede Festsetzung eines Ordnungsgeldes den Abschluss des beantragten Vollstreckungsverfahrens bedeutete (vgl. LG Mannheim, RPfleger 2008, 160ff, bei juris Langtext Rn. 19, 21 m.w.N.).

    Das Vollstreckungsverfahren ist in diesem Fall erst beendet, wenn das Vollstreckungsziel erreicht ist (vgl. zum Vorstehenden: LG Mannheim, RPfleger 2008, 160ff, bei juris Langtext Rn. 22; Giers, in: Keidel, Kommentar zum FamFG, 19. Auflage 2017, § 89 FamFG Rn. 13 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.09.2018 - 5 M 12/17

    Entstehung mehrerer Vollstreckungsgebühren; Zwangsvollstreckung aus einem

    Der Gläubiger verlangt durch die Zwangsvollstreckung seines Zahlungsanspruches nichts anderes als dessen Erfüllung, indem er mit den weiteren Vollstreckungshandlungen die einmal eingeleitete Maßnahme mit dem selben Ziel der Befriedigung fortsetzt (vergleiche hierzu auch LG Mannheim, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 7 O 391/04 ZV II,7 O 391/04, zitiert nach juris).
  • BPatG, 19.07.2007 - 5 W (pat) 446/03
    Ergänzend hat sie hierzu auf das rechtskräftige Urteil des LG Mannheim vom 22. April 2005 (7 O 391/04) verwiesen.
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