Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.05.2002 - 5 U 181/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 25 LuftRAbk
Luftbeförderung: Beweislast bei Berufung auf die unbeschränkte Haftung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Warschauer Abkommen; Verlust einer Lieferung; Darlegungslast; Unbeschränkte Haftung
- reise-recht-wiki.de
Haftung beim grob fahrlässigen Verschulden
- Judicialis
WA 1955 Art. 25
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WA 1955 Art. 25
Unbeschränkte Haftung / Darlegungslast - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.09.2000 - 5 O 10/99
- OLG Frankfurt, 28.05.2002 - 5 U 181/00
Papierfundstellen
- MDR 2002, 946
- RRa 2002, 185
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2002 - 5 U 181/00
Der Anspruchsteller "erfüllt allerdings die ihm obliegende Darlegungslast für ein grob fahrlässiges Verschulden des Spediteurs oder Frachtführers bereits dann, wenn der Klägervortrag nach den Umständen des Falles ein grob fahrlässiges Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahe legt und allein der Spediteur bzw. der Frachtführer zur Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens zumutbarerweise beitragen kann", oder wenn sich "die Anhaltspunkte für das Verschulden aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben" (BGH vom 21. September 2000, I ZR 135/98, S. 18 = transpR 2001, 29).
- OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 5 U 111/02
Beschränkte Haftung des Luftfrachtführers bei ungeklärtem Verlust von …
Denn ein ausreichender Anhaltspunkt für einen Diebstahl durch Leute der Beklagten, der eine sekundäre Darlegungslast der Beklagten auslösen könnte (vgl. zur Eingangsvermutung BGH vom 21.09.2000, BGHZ 145, 170 = Transportrecht 2001, 29, 31; auch Senat 5 U 181/00, MDR 2002, 946 = Transportrecht 2003, 169; eingehend auch Senat 5 U 22/02 - nicht veröffentlicht), liegt nicht vor.
Rechtsprechung
AG Duisburg, 21.01.2002 - 53 C 5169/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Minderung des Reisepreises; Definition des Reisefehlers; Reisepreisminderung wegen Fluggeräuschen durch den nahe gelegenen Flughafen; Verfügbarkeit von Liegestühlen und Sonnenschirmen als Minderungsgrund
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Liegestuhl- und Sonnenschirm-Garantie
Papierfundstellen
- RRa 2002, 185
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG München, 17.02.1999 - 212 C 39735/98
Anspruch auf Minderung wegen Mängel an einer Pauschalreise; Erhebliche …
Auszug aus AG Duisburg, 21.01.2002 - 53 C 5169/01
Der Umstand, dass die Zahl der liegen und Sonnenschirme geringer als die Zahl der Hotelgäste ist, stellt in der Regel keinen Mangel dar (vgl. Landgericht Kleve, RRa 1995, 57; Amtsgericht München NJW-RR 1999, 1146).
- AG Hannover, 20.12.2023 - 553 C 5141/23
Die reservierten Poolliegen als Reisemangel
Hingegen muss die vorhandene Anzahl der vom Reiseveranstalter beziehungsweis der Leistungserbringerin vorgehaltenen Sonnen- und Poolliege in einem angemessenen Verhältnis zu den Hotelgästen stehen, was bereits bei einem Anteil von 20% anzunehmen ist (vgl. Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 21.01.2002 - 53 C 5169/01 = BeckRS 2002, 10531).