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AG Hamburg, 08.05.2001 - 21b C 26/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RRa 2002, 24
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88
Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht
Auszug aus AG Hamburg, 08.05.2001 - 21b C 26/01
Etwas Anderes gilt für den Ausschluss der Abtretung nur vom Anmelder einer Reise geltend zu machender Ansprüche aus dem Reisevertrag, weil damit auch ausgeschlossen wird, dass ein Vertragspartner, der bei der Anmeldung vertreten worden ist, seine Ansprüche an den Anmelder abtritt, obwohl nur der Anmelder diese geltend machen darf (BGH, NJW 1989, 2750 ff.). - LG Frankfurt/Main, 30.04.1984 - 24 S 328/82
Auszug aus AG Hamburg, 08.05.2001 - 21b C 26/01
Zwar kann dann nicht von einer endgültigen Zurückweisung ausgegangen werden, wenn der Veranstalter lediglich eine Teilzahlung anbietet ohne ausdrücklich Ansprüche zurückzuweisen (LG Frankfurt am Main, NJW 1985, 147).
- AG Düsseldorf, 08.04.2004 - 28 C 8239/01
Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises wegen Baulärms am Hotel; Anforderungen …
Vorliegend hat die Beklagte aber nicht ausgeschlossen, dass der Vertragspartner seine Ansprüche auch dann geltend machen kann, wenn er bei dem Vertragsabschluß vertreten worden ist (vgl. AG Hamburg RRa 2002, 24).