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   AG Köln, 05.01.2005 - 117 C 269/04   

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https://dejure.org/2005,9303
AG Köln, 05.01.2005 - 117 C 269/04 (https://dejure.org/2005,9303)
AG Köln, Entscheidung vom 05.01.2005 - 117 C 269/04 (https://dejure.org/2005,9303)
AG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 117 C 269/04 (https://dejure.org/2005,9303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterbringung eines Flugtransportes; Verweigerungsrecht der Fluggesellschaft wegen Nichteinhaltung der Reihenfolge von einzelnen Reiseabschnitten eines Flugcoupons; Ledigliche Wahrnehmung des Rückfluges bei Nichtantreten des gebuchten ...

  • Wolters Kluwer
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Beförderungsbedingungen / "Überkreuz-Buchung" / Beförderungsverweigerung / Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überkreuz-Buchungen und Reise-AGB

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggast buchte Hin- und Rückflug Darf die Fluggesellschaft den Rückflug verweigern, wenn er den Hinflug nicht antritt?

  • law-blog.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    AGB der Deutschen Lufthansa - Ticketkauf - Verfall des Rückfluges

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Streit um AGB-Klausel: Lufthansa AG

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    FLUGTARIFE - Freie Bahn für Schnäppchenjäger

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2716
  • RRa 2005, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht

    Auszug aus AG Köln, 05.01.2005 - 117 C 269/04
    Eine Beschneidung des Kündigungsrechts stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden gemäß § 307 Absatz 2 BGB dar (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.1999 - VII ZR 237/98 - in NJW 1999, 3261).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 16 U 76/08

    Formularmäßiger Flugtransportvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher

    Das Amtsgericht Köln (RRa 2005, 138 f.) hat den Verstoß gegen § 307 Abs. 2 BGB darin gesehen, dass § 649 BGB den Besteller beim Werkvertrag berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen und auch eine Teilkündigung zulässig ist.
  • AG Köln, 15.05.2007 - 28 C 633/06

    Kündigung des Rückfluges wegen Nichtantritt des Hinfluges

    Eine Verpflichtung gemäß § 642 BGB zur Wahrnehmung des Hinflugs, um die Geltung der Rückflugtickets aufrechtzuerhalten, bestand seitens des Klägers nicht (so schon AG Frankfurt, RRa 2006, 179, 180; AG Köln, RRa 2005, 138, 139).

    Dies gilt freilich auch für den Ausschluss eines Teilkündigungsrechts (AG Köln, RRa 2005, 138, 139; Staudinger/Löwisch, Kommentar zum BGB, 13. Aufl., § 308 Rn. 20).

    Der Rückflug ist hiervon nicht berührt (AG Köln, RRa 2005, 138, 139).

    Wenn die Beklagte entsprechende Buchungen verhindern will, obliegt es ihr, derartige Möglichkeiten durch eine andere Tarifierung auszuschließen (AG Köln RRa 2005, 138, 139).

  • AG Köln, 15.05.2007 - 128 C 633/06

    Auswirkungen des Nichtantritts eines Hinfluges für das Recht des Kunden auf

    Eine Verpflichtung gemäß § 642 BGB zur Wahrnehmung des Hinflugs, um die Geltung der Rückflugtickets aufrechtzuerhalten, bestand seitens des Klägers nicht (so schon AG Frankfurt, RRa 2006, 179, 180; AG Köln, RRa 2005, 138, 139).

    Dies gilt freilich auch für den Ausschluss eines Teilkündigungsrechts (AG Köln, RRa 2005, 138, 139; Staudinger/Löwisch, Kommentar zum BGB, 13. Aufl., § 308 Rn. 20).

    Der Rückflug ist hiervon nicht berührt (AG Köln, RRa 2005, 138, 139).

    Wenn die Beklagte entsprechende Buchungen verhindern will, obliegt es ihr, derartige Möglichkeiten durch eine andere Tarifierung auszuschließen (AG Köln RRa 2005, 138, 139).

  • AG Erding, 27.03.2007 - 4 C 129/07

    Gültigkeit des Rückflugs auch bei fehlender Inanspruchnahme des Hinflugs

    Die erbrachte Leistung ist hiervon hinsichtlich ihrer möglichen Mangelfreiheit nicht berührt (vgl. AG Köln, NJW 2005, 2716 ff).
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