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   KG, 22.08.2003 - 7 U 181/02   

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https://dejure.org/2003,9214
KG, 22.08.2003 - 7 U 181/02 (https://dejure.org/2003,9214)
KG, Entscheidung vom 22.08.2003 - 7 U 181/02 (https://dejure.org/2003,9214)
KG, Entscheidung vom 22. August 2003 - 7 U 181/02 (https://dejure.org/2003,9214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines Mandatsvertrages durch Vernachlässigung der Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts; Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs bezüglich der an den Rechtsanwalt gezahlten Gebühren für die Durchführung eines Berufungsverfahren; Allgemeine Verpflichtung des ...

  • Judicialis

    BRAGO § 52; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 313 a; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 52; BGB § 249; BGB § 675
    Zur Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf die mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten und Gebühren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Informationspflicht über die Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2004, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98

    Pflicht des Verkehrsanwalts zur Aufklärung über die Höhe und das Entstehen der

    Auszug aus KG, 22.08.2003 - 7 U 181/02
    Nur wenn sich der Mandant darüber für den Anwalt erkennbar falsche Vorstellungen macht oder deutlich wird, dass er wegen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung von der Kostentragungspflicht befreit werden möchte, hat der Anwalt auch darüber zu belehren, ob und in welchem Umfang der Mandant möglicherweise mit den Kosten der Rechtsverfolgung belastet werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 1650; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 276 Rdnr. 45).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung -

    Auszug aus KG, 22.08.2003 - 7 U 181/02
    Dazu hat er dem Auftraggeber den relativ sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH NJW 1991, 2079).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Nach herrschender Meinung kann dagegen der Verstoß auch einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Mandanten begründen (Hansens ZAP 2005 Fach 24 S. 885, 888; derselbe auch in RVGreport 2004, 182, 183; 2004, 443, 448; Rick AnwBl. 2006, 648, 650 f; Hartmann NJW 2004, 2884; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, aaO § 4 Rn. 98 ff; Bischof in Bischof/Jungbauer/Brauer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG 2. Aufl. § 1 Rn. 48; Rick/N. Schneider in Schneider/Wolf, aaO 3. Aufl. § 2 Rn. 72 ff; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, aaO 2. Aufl. Rn. 805, 814, 819; stark einschränkend Hartung MDR 2004, 1092, 1093).
  • LG Düsseldorf, 10.10.2006 - 10 O 5/01

    Anrechnung von Barzuwendungen auf den Pflichtteil

    Unter Berufung u.a. auf die psychiatrischen Sachverständigengutachten des Sachverständigen X vom 27.02.2004 und des Sachverständigen X vom 22.01.2001 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in den Berufungsverfahren I-7 U 181/02 - 10 O 211/98 und I-7 U 182/02 - 10 O 80/01 mit den rechtskräftigen Urteilen vom 08.04.2005 festgestellt, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Verträge vom 31.12.1995 testier- bzw. geschäftsfähig gewesen sei, dieser Zustand aber nicht für die Verträge vom 20.05.1997 vorgelegen habe, hier sei der Erblasser testier- und geschäftsunfähig gewesen.

    Sie ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Ausführungen des Oberlandesgericht Düsseldorf (I-7 U 181/02, Seite 32 ff) und unter Berufung auf die §§ 2319, 2320 und 2328 BGB Pflichtteilsansprüche ihr gegenüber nicht in Betracht kämen.

  • OLG Köln, 20.03.2023 - 18 U 193/22

    Ausstehende Vergütung für Sachverständigenleistungen im Zusammenhang mit Arbeiten

    Es besteht schon keine allgemeine Pflicht des Dienstverpflichteten, über die mit der beauftragten Tätigkeit verbundenen Kosten aufzuklären (vgl. zum Anwaltsvertrag nur KG Berlin NJOZ 2004, 738).
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