Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 09.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04   

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https://dejure.org/2004,1438
OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,1438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,1438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,1438)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung einer unzulässigen Gebührenunterschreitung durch einen Rechtsanwalt; Pauschale Herabsetzung der Kappungsgrenze des § 20 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Berücksichtigung der Angemessenheit der Herabsetzung; Gebührentatbestand der Erstberatung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsanwaltswerbung - Vergütungsangaben

  • Anwaltsblatt

    § 49b BRAO, § 4 RVG, § 3 BRAGebO

  • Judicialis

    BRAO § 49 b Abs. 1; ; BRAGO § 3 Abs. 5; ; BRAGO § 3 Abs. 5 Satz 3 a.F.; ; BRAGO § ... 3 Abs. 5 Satz 3 2. Alternative a.F.; ; BRAGO § 12 a.F.; ; BRAGO § 20; ; BRAGO § 20 Abs. 1 Satz 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Ziffer 11; ; RVG § 4; ; RVG § 4 Abs. 2; ; BGB § 13

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung mit pauschalen Gebührenbeispielen für die Erstberatung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 49b Abs. 1 BRAO; BRAGO § 3, § 20; RVG § 4; UWG § 3, § 4 Nr. 11
    Anwaltliche Werbung mit pauschalen Gebührenbeispielen für die Erstberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrige anwaltliche Werbung mit niedriger Pauschalgebühr für arbeitsrechtliche Erstberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Das kostet Sie maximal...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwaltskanzlei darf nicht mit reduzierter Erstberatungsgebühr werben - OLG Hamm untersagt jura XX Rechtsberatung zu Discounter-Preisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungsgebühr - Erstberatung eines Arbeitnehmers

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 49b Abs. 1 BRAO; BRAGO § 3, § 20; RVG § 4; UWG § 3, § 4 Nr. 11
    Anwaltliche Werbung mit pauschalen Gebührenbeispielen für die Erstberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3269
  • AnwBl 2004, 653
  • RVGreport 2004, 432
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04
    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Anwalts-Hotline" (BGH NJW 2003, 819) lasse sich gleichsam mit einem Erst-Recht-Schluß ableiten, daß der von der Antragsgegnerin vorgegebene Gebührenrahmen nicht zu beanstanden sei.
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Der Anwaltsgerichtshof hat daher zu Recht die Auffassung vertreten, dass sich die von dem Beschwerdeführer vorgenommene Pauschalierung auf eine ganz bestimmte Vergütung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelmandats verbietet (so auch OLG Hamm, NJW 2004, 3269; OLG Köln, NJW 2006, 923, 924; a.A. Braun in Festschrift für Madert, 2006, S. 43, 51; vgl. aber für Zeitvereinbarungen: BGHZ 152, 153, 160/161 - Anwalts-Hotline; BGH, Urt. vom 30. September 2004 - I ZR 261/02, NJW 2005, 1266, 1267 - Telekanzlei).
  • OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für die

    (5) Soweit die Kläger sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm (NJW 2004, 3269 ff), des LG Essen (NJW 2004, 2835 ff) sowie des OLG Köln (BRAK-Mitt. 2/2006, 99 ff) beziehen, ist darauf hinzuweisen, dass diese Gebührenvereinbarungen betreffen, die unter Geltung der bis zum 30.06.2006 maßgeblichen Fassung des RVG getroffen wurden und durch die die damals noch geltenden gesetzlichen Gebühren für die Beratung nach Nr. 2100 ff VV-RVG a. F. unterschritten wurden.
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05

    Wettbewerbswidriges Angebot einer anwaltlichen Erstberatung mit einer

    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm.

    Dem Senat lagen die Akten 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm zur Information vor.

  • BVerfG, 27.10.2004 - 1 BvR 2292/04

    Wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. August 2004 - 4 U 94/04 -,.
  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 4 U 167/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Schutzbriefs" gegen Abmahnungen durch

    (2) Die Gebührenregelungen des RVG und insoweit auch § 49b BRAO sind Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (Senat, NJW 2004, 3269), denn sie regeln das Entgelt, zu dem der Rechtsanwalt am Markt tätig wird.
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05

    Forderungseinzug durch Rechtsanwälte zum Pauschalpreis

    Das Landgericht hat dabei zu Recht die Auffassung vertreten, dass sich die von der Antragsgegnerin von vornherein vorgenommene Pauschalierung auf eine ganz bestimmte Vergütung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelmandats verbietet (in diesem Sinne auch OLG Hamm NJW 2004, 3269, 3270; LG Arnsberg JurBüro 2004, 610, 612; LG Arnsberg Rbeistand 2005, 106, 107).
  • LG Ravensburg, 28.07.2006 - 8 O 89/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung von Rechtsanwälten mit niedrigen Pauschalvergütungen

    d) Nach Ansicht der Kammer steht eine Pauschalvergütung in Höhe von 20, 00 EUR für eine Beratungsleistung in allen Angelegenheiten eines Verbrauchers nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Rechtsanwalts (vgl. OLG Hamm NJW 2004, 3269).
  • OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 70/07

    Zulässigkeit anwaltlicher Werbung mit "ab-Preisen" und der Bezeichnung "anwalt

    Eine Wettbewerbswidrigkeit von Preisen für eine anwaltliche Erstberatung kann vorliegen, wenn der Anwalt standardisiert die gesetzlichen Gebühren für eine Erstberatung unterschreitet (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 3. August 2004, 4 U 94/04 - NJW 2004, 3269); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2005 - 20 U 116/05
    Gegenstand des Verfahrens war von Anfang an auch (vgl. auch den Schriftsatz vom 4.4.2005) der Vorwurf, die Antragsgegner verstießen bei ihrer Preisgestaltung gegen § 4 Abs. 2 RVG, so wie das OLG Hamm [Anmerkung der Redaktion: vgl. OLG Hamm, AnwBl 2004, 653] die Vorschrift ausgelegt hat.

    b) Wie das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2005 (4 U 12/05 [Anmerkung der Redaktion: vgl. OLG Hamm, AnwBl 2004, 653]) zutreffend ausführt, verlangt die Vorschrift des § 4 Abs. 2 S. 3 RVG, dass in jedem Einzelfalle, dass bei der Vereinbarung einer Pauschalvergütung Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko eines Rechtsanwalts berücksichtigt werden.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 1 AGH 36/15

    Verleihung, Fachanwaltsbezeichnung, Lehrgang, Fortbildungspflicht

    Im Hinblick auf die durch den Fachanwaltstitel herausgestellte besondere Qualifikation des Rechtsanwalts für das Fachgebiet ist es erforderlich, dass der entsprechende Wissensstand nicht nur zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung besteht, sondern auch kontinuierlich vorgehalten wird (vgl. BGH BRAK Mitt. 2005, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2004 - 14 W 511/04   

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https://dejure.org/2004,22879
OLG Koblenz, 09.08.2004 - 14 W 511/04 (https://dejure.org/2004,22879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.08.2004 - 14 W 511/04 (https://dejure.org/2004,22879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. August 2004 - 14 W 511/04 (https://dejure.org/2004,22879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Übergangsrecht: §§ 61, 11 RVG: Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 76
  • RVGreport 2004, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung

    So wurden in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Beispiel das Bestreiten des Mandanten, dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben (OLG Koblenz NJOZ 2005, 1689, 1690; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - juris Rn. 4), die Aufrechnung des Auftraggebers gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütungsforderung mit einer Gegenforderung (OLG Frankfurt JurBüro 2017, 409), die Behauptung, der Rechtsanwalt habe die geltend gemachte Vergütungsforderung gestundet (OLG Naumburg AGS 2017, 117) oder die Erfüllung der zur Festsetzung angemeldeten Vergütungsforderung (OLG Köln JurBüro 2012, 654, 655) als nicht gebührenrechtliche Einwendungen beurteilt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 5 KO 121/13

    Erinnerungsverfahrens gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss: Keine Aufhebung

    Dies gilt aber nicht, wenn die Einwendung offensichtlich aus der Luft gegriffen ist, weil sich - wie hier - aus den aktenkundigen Schreiben und Unterlagen zweifelsfrei ergibt, dass der Mandant den Rechtsanwalt bevollmächtigt und beauftragt hat [OLG Koblenz, Beschluss vom 09. August 2004 - 14 W 511/04 - JurBüro 2004, S. 592; Mayer , in: Mayer/Kroiß, RVG, 5. Auflage, Baden-Baden 2012, § 11 RVG RdNr. 109 m.w.N.].
  • OLG Jena, 15.01.2015 - 1 W 9/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Beachtlichkeit der Einwendung fehlender Beauftragung

    Schon das Bestreiten eines Auftrags ist eine nicht gebührenrechtliche Einwendung (OLG Koblenz JurBüro 2004, 592).
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