Rechtsprechung
OLG Celle, 06.05.2004 - 2 U 213/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsanwaltskosten: Anwaltliche Vollstreckungsgebühr für Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung gegen eine Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 57 BRAGO; § 62 Abs. 1 KV,MV; § 882a ZPO
Entstehung einer Anwaltsgebühr für das Vollstreckungsverfahren; Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung gegen politische Gemeinde wegen Geldforderung; Zulassungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde als Vollstreckungsvoraussetzung; Notwendigkeit der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung einer Anwaltsgebühr für das Vollstreckungsverfahren; Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung gegen politische Gemeinde wegen Geldforderung; Zulassungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde als Vollstreckungsvoraussetzung; Notwendigkeit der ...
- Judicialis
BRAGO § 57; ; Kommunalverfassung des Landes § 62 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckungsgebühr gemäß § 57 BRAGO bei Antrag gemäß § 62 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 27.10.2003 - 20 O 9/03
- OLG Celle, 06.05.2004 - 2 U 213/03
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 215
- NVwZ-RR 2005, 215
- RVGreport 2006, 109
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 26.11.1985 - 10 W 143/85
Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 2 U 213/03
Der Senat schließt sich deshalb der überzeugenden Auffassung des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1986, 109) an, dass das Ziel der beiden Erklärungen entscheidend ist, den Weg für die Zwangsvollstreckung frei zu machen und nicht etwa mit dem Antrag die Vollstreckbarkeit der Entscheidung erst hergestellt werden soll.
- OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09
Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung; …
Dann muss der Verteidiger die Erforderlichkeit der Auslagen belegen, wobei ihm ein gewisser Ermessensspielraum verbleibt (vgl. KG RVGreport 2006, 109;… OLG Brandenburg a.a.O.).Die Kosten solcher Vereinfachung sind aber nicht erstattungsfähig (vgl. KG RVGreport 2006, 109).