Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 31.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05   

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https://dejure.org/2005,1919
OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05 (https://dejure.org/2005,1919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2005 - 2 ARs 154/05 (https://dejure.org/2005,1919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 2 ARs 154/05 (https://dejure.org/2005,1919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Pauschgebühr; Kriterium der Zumutbarkeit

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 BRAGebO, § 51 RVG
    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr

  • Wolters Kluwer

    (Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; Kriterium der Zumutbarkeit

  • Judicialis

    BRAGO § 99; ; RVG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Voraussetzungen einer Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Pauschvergütung eines Pflichtverteidigers; Vorliegen einer umfangreichen oder schwierigen Strafsache; Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 457
  • NStZ-RR 2006, 63
  • NZV 2006, 494
  • RVGreport 2006, 145
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 396/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE a.a.O. S. 242; vgl. auch BGHSt 3, 395 (398)).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Zur Stellung des Pflichtverteidigers hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83 u.a. ausgeführt:.
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Im Gegensatz zum gewählten Verteidiger, der seine Aufgaben in der Hauptverhandlung im Falle kurzfristiger Verhinderung durch sonstige Geschäfte von einem anderen Verteidiger wahrnehmen lassen kann (vgl. BGHSt 15, 306 (308)), hat der Pflichtverteidiger stets und ununterbrochen an der Verhandlung teilzunehmen.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen eine Regelung, die es, wie § 99 BRAGO, ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 (321 f.); 54, 251 (271)).".
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    "Die Bestellung zum Pflichtverteidiger ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 39, 238 (241)).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII-11/05

    Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Unzumutbarkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Soweit das OLG Hamm in dem Beschluss vom 17. Februar 2005 - 2 (s) Sbd VIII 11/05 (Strafo 2005, 173) die Voraussetzungen der "Unzumutbarkeit" i.S. des § 51 Abs. 1 S.1 RVG zumindest immer dann für gegeben erachtet, wenn das Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig" als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist, lehnt der Senat diese Gleichsetzung ab, da sie nach den vorstehenden Ausführungen weder dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 S.1 RVG noch dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
  • BGH, 26.06.1958 - 5 StR 235/58

    Wahrnehmung der Verteidigungsaufgaben eines Pflichtverteidigers durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Er darf zu seiner Entlastung weder Untervollmacht erteilen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, S. 393) noch einem Referendar Verteidigerfunktionen übertragen (vgl. § 139 StPO; BGH, NJW 1958, S. 1308 f.).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Er darf zu seiner Entlastung weder Untervollmacht erteilen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, S. 393) noch einem Referendar Verteidigerfunktionen übertragen (vgl. § 139 StPO; BGH, NJW 1958, S. 1308 f.).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
    Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen eine Regelung, die es, wie § 99 BRAGO, ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 (321 f.); 54, 251 (271)).".
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2005 - 2 ARs 154/05 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22

    Staatsschutzverfahren, umfangreiche Akten. Hauptverhandlungsdauer

    Der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt, wie der Senat in der Besetzung mit drei Richtern in seinem Grundsatzbeschluss vom 14. Dezember 2005 (2 ARs 154/05) ausgeführt hat.
  • OLG Dresden, 15.12.2023 - 1 (S) AR 53/22

    Pauschgebühr. Wirtschaftstrafverfahren, umfangreiches Aktenmaterial, zahlreiche

    Anhaltspunkte für die Bemessung des zeitlichen Aufwandes sind vor allem der Umfang der Akten und die Dauer der Hauptverhandlung, wobei ein als unterdurchschnittlich zu qualifizierender Aspekt des Verfahrens einen überdurchschnittlichen anderen Aspekt zu kompensieren vermag, da es auf eine Gesamtbetrachtung ankommt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 63 f.).

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr kommt nach alledem nur noch in Ausnahmefällen in Betracht (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 63 f.).

  • OLG Dresden, 02.01.2024 - 1 (S) AR 40/23

    Pauschvergütung, besonderer Umfang, Aktenumfang, Grundgebühr, Staffelung

    Anhaltspunkte für die Bemessung des zeitlichen Aufwandes sind vor allem der Umfang der Akten und die Dauer der Hauptverhandlung, wobei ein als unterdurchschnittlich zu qualifizierender Aspekt des Verfahrens einen überdurchschnittlichen anderen Aspekt zu kompensieren vermag, da es auf eine Gesamtbetrachtung ankommt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 63 f.).

    Die Bewilligung einer Pauschgebühr kommt nach alledem nur noch in Ausnahmefällen in Betracht (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 63 f.).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09

    Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt am Main, 14. Dezember 2005, 2 ARs 154/05, NJW 2006, 457) ist der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 2006, 457) ist nämlich der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt.

  • OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für Pflichtverteidiger: Zuerkennung einer

    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 2 ARs 13/17

    Bewilligung einer Pauschvergütung (Einarbeitungsentschädigung) in Strafsache

    Der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt, wie der Senat in der Besetzung mit drei Richtern in seinem Grundsatzbeschluss vom 14. Dezember 2005 (2 ARs 154/05) ausgeführt hat.
  • OLG Hamm, 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX-31/06

    Pauschgebühr; Verhandlungstermin; Verhandeln; Vernehmungstermin

    VIII - 160/05; ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Dezember 2005 in 2 ARs 154/05 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2006 in 2 AR 73/05, deren Auffassung der Senat zuneigt).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2023 - 2 ARs 41/22

    Pauschvergütung nach § 51 RVG

    Für solche besonderen Fallkonstellationen gebietet das Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung eine Regelung, die sicherstellt, dass ihm die Verteidigung kein unzumutbares Opfer abverlangt (so BVerfG NJW 2007, 3420 Rdn. 3 und 6; vgl. BVerfGE 68, 237, 255; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2005 - 2 ARs 154/05 -, juris).
  • OLG Hamburg, 20.03.2018 - 5 S AR 7/18

    Pflichtverteidigervergütung: Bewilligung einer Pauschgebühr in einem

    Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats] Beschl. v. 23.8.2005 - 2 BvR 896/05 - Juris; v. 1.2.2005 - 2 BvR 2456/04 - Juris; OLG Frankfurt a.M., NJW 2006, 457).".
  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-116/06

    Pauschgebühr; Unzumutbarkeit

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - 3 (s) RVG 22/09

    Festsetzung einer Pauschgebühr wegen besonderer Sprachkenntnisse des Verteidigers

  • KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06

    Pflichtverteidigergebühren: Terminsgebühr im Überprüfungsverfahren für eine

  • AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)

    Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers

  • KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11

    Pauschgebühren

  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 2 (s) Sbd IX-7/06

    Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; Schwurgerichtsverfahren

  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 (s) Sbd IX-150/06

    besonderer UmfanG; Gesamtgepräge des Verfahrens

  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-80/06

    besonderer Umfang; Verweisung; Jugendschöffengericht; Jugendkammer

  • OLG Koblenz, 29.06.2016 - 1 AR 99/15

    Zur Gewährung einer Pauschgebühr für den Beistand im Auslieferungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 12.10.2007 - 2 ARs 77/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger,

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17459
OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06 (https://dejure.org/2006,17459)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2006 - 2 ARs 14/06 (https://dejure.org/2006,17459)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 2 ARs 14/06 (https://dejure.org/2006,17459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschalvergütung für einen Pflichtbeistand; Berücksichtigung des erhöhten Besprechungsaufwandes und Betreuungsaufwandes in langwierigen Auslieferungsverfahren

  • Burhoff online

    Gewährung einer Pauschgebühr im Auslieferungsverfahren; Überschreiten der Wahlverteidigerhöchstgebühr;

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    RVG § 51
    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtbeistand im Auslieferungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RVGreport 2006, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06
    Die deswegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2005 (NJW 2005, 3483) zurückgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    cc) Demgegenüber betrachten Teile der Rechtsprechung und die wohl überwiegende Kommentarliteratur die Wahlverteidigergebühren allenfalls als Anhaltspunkt und gehen davon aus, die Pauschvergütung dürfe die gesetzlichen Höchstbeträge der Wahlverteidigervergütung ohne Weiteres übersteigen (OLG Köln RVGreport 2006, 147 Rdn. 4 nach juris; Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 60 ff.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 40; Rehberg, in: Göttlich/Mümmler, RVG 5. Aufl. "Pflichtverteidiger" Anm. 13.3.1; Schneider, in: Schneider/Wolf RVG 7. Aufl. § 51 Rdn. 113) bzw. gewähren eine solche, ohne dies zu problematisieren (vgl. OLG Celle JurBüro 2013, 301 Rdn. 11 nach juris).

    Das OLG Köln hat in einer sehr zeitaufwändigen und schwierigen Auslieferungssache eine Pauschvergütung bewilligt, welche bei einer Vervielfachung der gesetzlichen Gebühren deutlich über der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers lag (OLG Köln RVGreport 2006, 147 Rdn. 4 nach juris).

  • OLG Köln, 26.01.2009 - 2 ARs 2/08

    Festsetzung einer Pauschgebühr für Beistandstätigkeit in Auslieferungssachen

    Den hieraus erwachsenden Anforderungen kann durch eine bloße Verfahrensgebühr nach Nr. 6100 nicht hinreichend Rechnung getragen werden ( ständige Rechtsprechung des Senats , u.a. Beschlüsse vom 31.01.2006 - 2 ARs 14/06 : 3.000,- EUR ; 12.01.2007 - 2 ARs 05/07 -, 27.02.2007 - 2 ARs 16/07 - und 20.09.2007 - 2 ARs 27/07 : 1.000,- EUR ; 5.12.2008 - 2 ARs 3/08 - : 800,- EUR; 14.03.2006 - 2 ARs 35/06 : 700,-EUR ).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08

    Pauschgebühr: Begrenzung auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers

    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass die Zubilligung einer Pauschgebühr deutlich über der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers von § 51 RVG gedeckt ist (OLG Hamm a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2006 - 2 ARs 14/06 - juris).
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