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   LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06   

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https://dejure.org/2006,10502
LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06 (https://dejure.org/2006,10502)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.03.2006 - 13 Ta 81/06 (https://dejure.org/2006,10502)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. März 2006 - 13 Ta 81/06 (https://dejure.org/2006,10502)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anl 1 Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 RVG
    Terminsgebühr für telefonische Besprechung - Erledigung des Verfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Mitwirkung an einer auf Erledigung eines Verfahrens gerichteten Besprechung

  • Judicialis

    VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbemerkung 3 Abs. 3
    Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung durch telefonische Bemühungen um Kostenverzicht der Gegenseite bei Berufungsrücknahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 37
  • RVGreport 2006, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 03.05.2005 - 14 W 265/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei telefonischer

    Auszug aus LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06
    Aufgedrängte Gespräche, das Einreden auf einen Gegner, der nichts besprechen will und dies eventuell sogar noch ausdrücklich erklärt, kann nicht ausreichen (Gerold/.../, a. a. O. Randziffer 90; a.A. wohl OLG Koblenz vom 03. Mai 2005, NJW-RR 2005, 1592).
  • OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06
    Damit zielt z. B. auch ein Versuch des Rechtsanwalts, den Gegner zu einer Klagerücknahme oder einem Annerkenntnis zu bewegen, auf die Erledigung des Verfahrens (OLG Koblenz vom 29. April 2005, NJW 2005, 2162; Gerold/.../, a. a. O., Randziffer 92; zu streng deshalb OLG Karlsruhe vom 02. Dezember 2005 - 15 W 55/05 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen einer Terminsgebühr für eine

    Auszug aus LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06
    Damit zielt z. B. auch ein Versuch des Rechtsanwalts, den Gegner zu einer Klagerücknahme oder einem Annerkenntnis zu bewegen, auf die Erledigung des Verfahrens (OLG Koblenz vom 29. April 2005, NJW 2005, 2162; Gerold/.../, a. a. O., Randziffer 92; zu streng deshalb OLG Karlsruhe vom 02. Dezember 2005 - 15 W 55/05 -, zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.11.2018 - 5 Ta 113/18

    Termingebühr für außergerichtliche Besprechung - Telefonat mit dem Gericht

    Das Vorliegen einer Besprechung setzt voraus, dass beide (oder mehrere) Beteiligte sich inhaltlich auf ein Gespräch einlassen (Hessisches LAG vom 01.03.2006 - 13 Ta 81/06 - Juris, Rz. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2012 - 17 Ta 6112/12

    Terminsgebühr durch außergerichtliche Besprechung

    Der entgegenstehenden Auffassung (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 1. März 2006 - 13 Ta 81/06 - NZA-RR 2007, 37 f.), wonach bei bereits beschlossener Berufungsrücknahme auch ein Gespräch über den Verzicht auf Kostenerstattung zur Terminsgebühr führt, folgt die Beschwerdekammer nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 13 E 739/10

    Erstattung einer Terminsgebühr im Fall einer Vorsprache des

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 -, FamRZ 2007, 279, und vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05 -, NJW 2007, 2858; Hamb. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 So 177/05 -, NJW 2006, 1544; Hess. LAG, Beschluss vom 1. März 2006 - 13 Ta 81/06 -, juris; Gerold/Schmidt/ von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG,19. Aufl., Vorb.
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