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   KG, 03.11.2006 - 1 W 312/06   

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https://dejure.org/2006,39014
KG, 03.11.2006 - 1 W 312/06 (https://dejure.org/2006,39014)
KG, Entscheidung vom 03.11.2006 - 1 W 312/06 (https://dejure.org/2006,39014)
KG, Entscheidung vom 03. November 2006 - 1 W 312/06 (https://dejure.org/2006,39014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RVGreport 2007, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 04.01.1989 - 12 W 280/88

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus KG, 03.11.2006 - 1 W 312/06
    Bestehen insoweit aber verschiedene Möglichkeiten, die zu einer unterschiedlichen Kostenbelastung führen, greift der Grundsatz der sparsamen Prozessführung ein, nach dem jede Partei die Kosten der Prozessführung so niedrig zu halten hat, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer berechtigten prozessualen Belange vereinbaren lässt (vgl. OLG München JurBüro 1989, 977; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 12).
  • FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 3591/08

    Gebührenbemessung im Anschluss an einen Wechsel des Bevollmächtigten

    Als notwendig sind regelmäßig nur die Gebühren und Auslagen eines mit der Prozessvertretung beauftragten Rechtsanwalts anzusehen (KG Berlin Beschluss vom 3. November 2006 1 W 312/06, RVGreport 2007, 193; zum alten Recht bereits OLG Hamm, Beschluss vom 12. April 2002 23 W 113/02, OLGR Hamm 2002, 412).

    Danach kommt eine Erstattung der (vollen) Kosten des späteren Prozessbevollmächtigten nicht in Betracht, wenn diesem aufgrund der Berechnung nach dem RVG höhere Gebühren zustehen, als dies der Fall gewesen wäre, wenn die Partei von ihrem bisherigen Rechtsanwalt weiter vertreten worden wäre, dem wegen seiner Beauftragung vor dem 1. Juli 2004 nur Gebühren nach der BRAGO zugestanden hätten (KG Berlin Beschluss vom 3. November 2006 1 W 312/06, RVGreport 2007, 193 unter Hinweis auf Müller/Rabe, NJW 2005, 1609, 1617; Mayer/Kroiß, RVG, 2. Aufl., § 60 Rn. 20; Hartung/Römermann, RVG, 2006, § 60 Rn. 54; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 60 RVG Rn. 27; zum alten Recht bereits OLG Hamm, Beschluss vom 12. April 2002 23 W 113/02, OLGR Hamm 2002, 412).

  • FG Köln, 30.07.2009 - 10 Ko 1450/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr für ein finanzbehördliches Vorverfahren auf die

    Als notwendig sind daher regelmäßig nur die Gebühren und Auslagen eines mit der Prozessvertretung beauftragten Rechtsanwalts anzusehen (KG, Beschluss vom 3. November 2006 1 W 312/06, RVGreport 2007, 193; zum alten Recht bereits OLG Hamm, Beschluss vom 12. April 2002 23 W 113/02, OLGR Hamm 2002, 412).
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