Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.11.2006

Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07   

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https://dejure.org/2007,9665
AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07 (https://dejure.org/2007,9665)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 11.04.2007 - 215 C 8/07 (https://dejure.org/2007,9665)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 11. April 2007 - 215 C 8/07 (https://dejure.org/2007,9665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der endgültigen Verfahrenseinstellung bei anwaltlicher Mitteilung über das zukünftige Gebrauchmachen vom Schweigerecht seines Mandanten an die Bußgeldstelle; Endgültige Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts; ...

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr; Mitwirkung; gezieltes Schweigen

  • ra-samimi.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141, Nr. 5115
    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Befriedungsgebühr, Mitwirkungserfordernis des Verteidigers, Beratung des Mandanten zu "gezieltem Schweigen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 5115 VV RVG, Nr. 4141 VV RVG
    Die Erklärung, dass der Mandant vorläufig von seinem Schweigerecht Gebrauch machen werde, kann eine Entbehrlichkeitsgebühr Nr. 5115 VV RVG auslösen ("gezieltes Schweigen").

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Schweigen ist Geld

Papierfundstellen

  • RVGreport 2007, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Dinslaken, 07.02.1996 - 9 C 443/95
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07
    Diese Umstände verkennt jedoch offenbar das AG Dinslaken in seiner auch von der Beklagten zitierten Entscheidung (JurBüro 1996, 308 in Bezug auf § 84 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1998 - 4 Ws 310/98
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07
    Daraus ergibt sich zum einen, dass die Kausalität der anwaltlichen Tätigkeit gerade nicht geprüft werden muss und eben auch nicht Voraussetzung des anwaltlichen Gebührenanspruchs ist, sondern nur die objektive Eignung des vom Anwalt geleisteten Beitrags entscheidend ist, und zum anderen, dass diese Eignung grundsätzlich vermutet wird, also nur offensichtlich nicht förderliche sachfremde oder neutrale (Bestellungsanzeige, Akteneinsichtsbitte) anwaltliche Äußerungen von der Vergütung ausgeschlossen werden sollten (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 131 (132)).
  • AG Achern, 06.07.2000 - 1 C 170/00
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.04.2007 - 215 C 8/07
    Zwar ist die diesbezüglich auch in der Rechtsprechung vertretene Meinung (so AG Achern, JurBüro 2001, 304 (305) zu dem vom Wortlaut her entsprechend formulierten § 84 Abs. 2 BRAGO) durchaus plausibel, da der Anwalt im Falle von gezieltem Schweigen eben keine nach außen tretende Tätigkeit entfaltet, sondern sich rein passiv verhalten hat.
  • AG Augsburg, 20.12.2021 - 21 C 2535/21

    Erledigungsgebühr bei Verfahrenseinstellung nach anwaltlichem Einspruch gegen

    Daraus ergibt sich zum einen, dass die Kausalität der anwaltlichen Tätigkeit gerade nicht geprüft werden muss und eben auch nicht Voraussetzung des anwaltlichen Gebührenanspruchs ist, sondern nur die objektive Eignung des vom Anwalt geleisteten Beitrags entscheidend ist, und zum anderen, dass diese Eignung grundsätzlich vermutet wird, also nur offensichtlich nicht förderliche sachfremde oder neutrale anwaltliche Äußerungen von der Vergütung ausgeschlossen werden sollten (vgl. AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

    Auch dies legt nahe, dass der Inhalt des Schreibens von nicht unerheblicher Bedeutung für die Einstellungsentscheidung war; die Feststellung, dass eine verfahrensfördernde Tätigkeit nicht ersichtlich wäre (Ziffer 5151 Abs. 2 VV RVG), wird damit jedenfalls ausgeschlossen (vgl. Zum Ganzen AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

    Der Stadt Augsburg als Ordnungsbehörde war daher schon nach dieser Äußerung eine umfassende Würdigung der Beweislage möglich, die letztlich die Entscheidung über die endgültige Verfahrenseinstellung beeinflusste (vgl. Zum Ganzen AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

    Die Kausalität der mitwirkenden Tätigkeit ist dagegen - wie oben bereits ausgeführt - nicht erforderlich, die tatsächliche Förderung des Verfahrens wird gemäß Ziffer 5115 VV RVG vermutet (vgl. AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 11.4.2007 - 215 C 8/07, BeckRS 2011, 13355, beck-online).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Ws 614/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11292
OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Ws 614/06 (https://dejure.org/2006,11292)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2006 - 2 Ws 614/06 (https://dejure.org/2006,11292)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 (https://dejure.org/2006,11292)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Anfalls der Gebühr gemäß VV Nr. 4142 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) für Tätigkeiten des Strafverteidigers im Rahmen einer Beschlagnahme zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe nach § 111b Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO)

  • Burhoff online

    Einziehungsgebühr; Beschlagnahme; Rückgewinnungshilfe

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 4142

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4142
    Gebühren des Strafverteidigers bei Beschlagnahme zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RVGreport 2007, 273
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15

    Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    Zu den "verwandten Maßnahmen' nach Nr. 4142 VV zählte auch die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO aF: Entscheidend für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestands ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die dem Betroffenen den Vermögensgegenstand endgültig entziehen bzw. die es zu einem endgültigen Vermögensverlust kommen lassen soll (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., 4142 VV Rn. 6 mwN; so auch KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07, ZfS 2008, 647; OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06, StraFo 2007, 131).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2014 - 1 Ws 212/13

    Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum

    Nach überwiegender Ansicht unterfallen Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests, der zur Sicherung der Rückgewinnungshilfe angeordnet worden ist, nicht der Nr. 4142 VV RVG (OLG Köln, StraFo 2007, 131; KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309/07, 310/07 -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 2 Ws 378/08 -, BeckRS 2009, 08073; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 2 Qs 18/11 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/15

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen Arrests

    Eine Gebühr nach Nr. VV 4142 RVG soll dann nicht ausgelöst werden, wenn ein Arrest allein zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5 StPO) angeordnet ist, da dieser nicht zu den "vorgenannten Maßnahmen" im Tatbestand der Nr. VV 4142 RVG gehöre (OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 Ws 614/06).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 2 Ws 378/08

    Einziehungsgebühr; Eigentumssicherung; Gebührenanfall

    Insoweit werden u. U. erst zivilrechtliche Verfahren eine Klärung herbeiführen, in denen dann wiederum anwaltliche Gebühren entstehen (OLG Köln 22.11.2006 - 2 Ws 614/06, veröff. unter www.burhoff.de, StraFo 2007, 131, LG Mainz AGS 2007, 139).
  • KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07

    Verteidigergebühren: Gebührenanspruch bei Tätigkeiten gegen vermögenssichernde

    Dies ist auch sachgerecht, weil entscheidend für die Anwendung der Nr. 4142 VV RVG ist, ob es sich um eine Maßnahme handelt, die darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und dadurch einen endgültigen Vermögensverlust bewirken soll (vgl. OLG Köln Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 - LG Chemnitz, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 310 Js 844/07 -).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/17

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen

    Eine Gebühr nach Nr. VV 4142 RVG soll dann nicht ausgelöst werden, wenn ein Arrest allein zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5 StPO) angeordnet ist, da dieser nicht zu den "vorgenannten Maßnahmen" im Tatbestand der Nr. VV 4142 RVG gehöre (OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 Ws 614/06).
  • KG, 06.03.2019 - 1 Ws 31/18

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Zusätzliche anwaltliche Verfahrensgebühr bei

    Im Zeitpunkt der Bestellung des Rechtsanwalts R... zum Pflichtverteidiger am 3. Mai 2017, mithin vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, bestand in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend Einigkeit, dass Tätigkeiten des Verteidigers, die sich gegen vermögenssichernde Maßnahmen im Rahmen einer Rückgewinnungshilfe (§§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73a, 73b StGB a.F.) wenden, keinen Gebührenanspruch nach Nr. 4142 RVG auslösen (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06 -, StraFo 2007, 131; Senat, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07 -, AGS 2009, 224 = StRR 2009, 154 mit zustimmender Anmerkung Burhoff = ZfS 2008, 647 mit zustimmender Anmerkung Hansens; OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017 - III-5 Ws 130/17 -, JurBüro 2017, 355; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 Ws 551/17 -, JurBüro 2018, 356; N. Schneider in AnwK-RVG 8. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 14; Hartmann, KostG 48. Aufl., RVG Nr. 4142 VV Rdn. 3; Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG 7. Aufl., Nrn. 4141-4147 VV Rdn. 16; Kremer in Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 5; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 8 [mit wohl distanzierendem Hinweis "nach früherer Auffassung"]; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014 - 1 Ws 212/13 -, NStZ-RR 2014, 360; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 130/17

    Gebühr nach 4142 VV RVG; Rückgewinnungshilfe; Arrest

    Für diese Fälle fällt eine Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG nicht an (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 17. Februar 2009, - Az. 2 Ws 378/08 - OLG Köln, StraFo 2007, 131; KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2008, - Az. 1 Ws 309-310/07 - dem zustimmend: Hansens, zfs 2008, 647; LG Chemnitz, Beschluss vom 08. Januar 2008, -Az. 5 Qs 17/07-310 Js 844/07 - jeweils zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Januar 2012, - Az. 2 Qs 18/11 -, zitiert nach beck-online; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 4141-4147 VV Rdn. 16; Burhoff, RVG in Straf- und Bußgeldsachen, 4. Auflage 2014, Nr. 4142 VV Rdn. 7; ders., RVGreport 2016, 282, jeweils zitiert nach jurion; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, VV 4142 Rdn. 8; Schneider/Wolf, Anwaltkommentar RVG, 7. Auflage 2014, VV 4142 Rdn. 14; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage 2014, Nr. 4142 VV Rdn. 2; anderer Ansicht: OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2014, - Az. 1 Ws 212/13 - LG Essen, Beschluss vom 3. Dezember 2014, - Az. 56 Qs 5/14 - ).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2019 - 2 Ws 48/19

    Entstehen der Verfahrensgebühr nach Ziffer 4142 VV-RVG

    Nach wie vor sieht es der Senat als entscheidend für die Anwendung des Nr. 4142 VV RVG an, dass es sich um eine Maßnahme handelt, welche darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und somit einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (so auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 Ws 614/06; OLG München Beschl. v. 30.07.2013 - 4 Ws 74/13; KG Berlin Beschl. v. 15.04.2008 - 1 Ws 309/07).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2020 - 2 Ws 48/19

    Einziehung, Strafcharakter, Neuregelung

    4142 VV RVG an, dass es sich um eine Maßnahme handelt, welche darauf gerichtet ist, dem Betroffenen den Gegenstand endgültig zu entziehen und somit einen endgültigen Vermögensverlust zu bewirken (so auch OLG Köln, Beschl. v. 22.112006 - 2 Ws 614/06; OLG München Beschl. v. 30.07.2013 4 Ws 74/13; KG Berlin Beschl. v. 15.04.2008 - 1 Ws 309/07).
  • OLG Oldenburg, 11.01.2018 - 1 Ws 551/17

    Keine Wertgebühr bei Rückgewinnungshilfe

  • KG, 29.10.2018 - 1 Ws 49/18

    Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Verfahrensgebühr, Arrest, Gegenstandswert

  • LG Saarbrücken, 10.01.2012 - 2 Qs 18/11

    Rückgewinnungshilfe; dinglicher Arrest, zusätzliche Verfahrensgebühr

  • LG Essen, 03.12.2014 - 56 Qs 5/14

    Anwaltliche Vergütung der Vertretung des Arrestbetroffenen im Arrestverfahren zur

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