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   BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06   

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BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06 (https://dejure.org/2007,1717)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2007 - XII ZB 179/06 (https://dejure.org/2007,1717)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2007 - XII ZB 179/06 (https://dejure.org/2007,1717)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts; Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels als eine nicht mehr zu dem Instanzenzug gehörende Angelegenheit; Anspruch auf völlige Gleichbehandlung einer unbemittelten Partei ...

  • Anwaltsblatt

    § 119 ZPO
    Keine PKH für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1; ; RVG VV Nr. 2100

  • ra.de
  • RA Kotz

    Prozesskostenhilfe kann nur für den jeweiligen Rechtszug beantragt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 119 Abs. 1 S. 1; RVG -VV Nr. 2100
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zwischen den Instanzen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine PKH für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    PKH - Außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts zwischen den Instanzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1439
  • MDR 2007, 1032
  • FamRZ 2007, 1088
  • AnwBl 2007, 634
  • Rpfleger 2007, 476
  • RVGreport 2007, 353
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 81, 347, 355 ff.; BVerfGE 22, 83, 85 f. und Beschluss vom 26. April 1988 - 1BvL 84/86 - NJW 1988, 2231 ff.) verlangt lediglich, dass im Bereich des Rechtsschutzes die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen ist.

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1988, 2231 ff.) betont die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Bereich der darreichenden Verwaltung und legt auch sich selbst größte Zurückhaltung bei der Forderung nach zusätzlichen Leistungsverpflichtungen auf.

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 81, 347, 355 ff.; BVerfGE 22, 83, 85 f. und Beschluss vom 26. April 1988 - 1BvL 84/86 - NJW 1988, 2231 ff.) verlangt lediglich, dass im Bereich des Rechtsschutzes die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen ist.
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 75/88

    Überprüfung der festgesetzten Rechtsmittelbeschwer durch den Rechtsanwalt in der

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Wenngleich zu den Pflichten eines Rechtsanwalts gehört, die Interessen der Partei auch in diesem Zwischenstadium zu wahren (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88 - WM 1989, 1826 ff. und vom 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 - WM 2002, 512 f.), so entsteht doch keine unbillige Benachteiligung, wenn nicht auch dafür Prozesskostenhilfe gewährt wird.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Von ihr kann aber verlangt werden, die Prozessaussichten vernünftig abzuwägen und das Kostenrisiko zu berücksichtigten (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 - MDR 1994, 406).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Die Definition, derzufolge ein Rechtszug mit dem einleitenden Antrag beginnt und mit der abschließenden Entscheidung oder anderweitigen endgültigen Erledigung endet (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 119 Rdn. 1; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 565/02 - FamRZ 2004, 1707, 1708), bleibt verbindlich.
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Wenngleich zu den Pflichten eines Rechtsanwalts gehört, die Interessen der Partei auch in diesem Zwischenstadium zu wahren (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88 - WM 1989, 1826 ff. und vom 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 - WM 2002, 512 f.), so entsteht doch keine unbillige Benachteiligung, wenn nicht auch dafür Prozesskostenhilfe gewährt wird.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 81, 347, 355 ff.; BVerfGE 22, 83, 85 f. und Beschluss vom 26. April 1988 - 1BvL 84/86 - NJW 1988, 2231 ff.) verlangt lediglich, dass im Bereich des Rechtsschutzes die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen ist.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 WF 191/05

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Instanz; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung mit dem gleichen Wortlaut begründet ist wie seine in FamRZ 2006, 628 f. veröffentlichte Entscheidung vom selben Tag in einer gleich gelagerten Sache, hat einen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels schon vor Abschluss der Instanz verneint und dazu ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 28 U 57/15

    Regress des Rechtsschutzversicherers gegenüber dem Prozessbevollmächtigten wegen

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gehört in der Regel nicht zum bereits abgeschlossenen Rechtszug (BGH, Beschluss vom 25.04.2007 in NJW-RR 2007, 1439) und ist gesondert zu vergüten.
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Im Unterschied zur Prozess- und zur Verfahrenskostenhilfe (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 76 Abs. 1 FamFG) kommt es für die Beratungshilfe nicht maßgeblich auf die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtswahrnehmung an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - XII ZB 179/06 -, FamRZ 2007, S. 1088 ; Köpf, in: Poller/Teubel, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2014, § 1 BerHG Rn. 123 ff.).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an

    Der Begriff des Rechtszuges ist kostenrechtlich zu verstehen und erfasst jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - XII ZB 179/06 - FamRZ 2007, 1088 unter Hinweis auf Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 119 Rn. 1 und Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 565/02 - FamRZ 2004, 1707 ).
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    Denn es gehört auch zu den Pflichten eines erstinstanzlich beigeordneten Rechtsanwalts, die Interessen der Partei in dem Zwischenstadium zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und dem Rechtsmittelverfahren zu wahren (Senatsbeschluss vom 25. April 2007 - XII ZB 179/06 - FamRZ 2007, 1088 Tz. 15 und BGH Urteile vom 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 - WM 2002, 512 f. und vom 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88 - WM 1989, 1826 ff.).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei vorherigem Anfallen einer Geschäftsgebühr

    Damit ist auch der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit der Prüfung der materiell-rechtlichen Frage befasst, ob dem Rechtsanwalt der erstattungsberechtigten Partei überhaupt eine Geschäftsgebühr angefallen ist und ob ggf. die Bestimmung der Geschäftsgebühr billigem Ermessen entspricht (Hansens, RVGreport 2007, 353 a.E.).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 182/05

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages mangels Bedürftigkeit

    Der Senat wird die klärungsbedürftige Frage, ob Prozesskostenhilfe auch vorab für eine nach Abschluss der Instanz fällige Prüfung der Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsmittels in Betracht kommt, ohnehin in dem Rechtsbeschwerdeverfahren XII ZB 179/06 (früher XII ZA 4/06) in Kürze zu entscheiden haben.
  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 14 U 73/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten

    Denn ein Anspruch auf völlige gebührenrechtliche Gleichbehandlung besteht gerade nicht (BGH NJW-RR 2007, 1439; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 119 Rdnr. 16).
  • LSG Sachsen, 15.07.2015 - L 3 AL 83/15

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; neuer Rechtszug;

    Der zeitliche Rahmen eines Rechtzuges wird für beide Regelungen dahingehend definiert, dass ein Rechtszug mit dem einleitenden Antrag beginnt und mit der abschließenden Entscheidung oder anderweitigen endgültigen Erledigung endet (vgl. zu § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO: BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - XII ZB 179/06 - NJW-RR 2007, 1439 = MDR 2007, 1032 = JURIS-Dokument Rdnr. 11, m. w. N.; zu § 35 GKG: Hartmann, Kostengesetze [45. Aufl., 2015], § 35 GKG Rdnr. 5).
  • OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer

    Der Begriff des Rechtszuges ist kostenrechtlich zu verstehen und erfasst jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1088 ).
  • OLG Koblenz, 08.11.2007 - 14 W 740/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Damit ist auch der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit der Prüfung der materiell-rechtlichen Frage befasst, ob dem Rechtsanwalt der erstattungsberechtigten Partei überhaupt eine Geschäftsgebühr angefallen ist und ob ggf. die Bestimmung der Geschäftsgebühr billigem Ermessen entspricht (Hansens, RVGreport 2007, 353 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2007 - 6 UF 156/06

    Wiedereinsetzung: Verfassungsmäßigkeit der durch das erste

  • OLG Bamberg, 07.11.2007 - 2 WF 54/07

    Regelung des Umgangsrechts mit Kindern sowie Freistellung von

  • OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 5 WF 93/18

    Verfahrenskostenhilfe: Keine Beiordnung eines Anwalts nach instanzbeendendem

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