Weitere Entscheidung unten: KG, 05.09.2007

Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7134
LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06 (https://dejure.org/2007,7134)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.08.2007 - 546 StVK 482/06 (https://dejure.org/2007,7134)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. August 2007 - 546 StVK 482/06 (https://dejure.org/2007,7134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Höhe der Vergütung eines Pflichtverteidigers in einem Verfahren zur Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gewährung eines Haftzuschlags bei dauerhafter Unterbringung des Mandaten in einem externen Pflegeheim; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Überprüfungsverfahren gemäß § 67e StGB - ["Haft"-] Zuschlag bei "extramuraler" Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 4 Abs. 4 VV RVG
    Haftzuschlag, Pflegeheim:

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Haftzuschlag bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2007, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 29.09.2005 - 5 Ws 485/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit des Verteidigers im Verfahren zur Prüfung der

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06
    Eine Grundgebühr steht der Erinnerungsführerin nicht zu, weil sich die Vergütung im Überprüfungsverfahren gemäß § 67e StGB nicht nach Nrn. 4100 ff., sondern nach Nrn. 4200 ff. des Vergütungsverzeichnisses des RVG bemisst (Kammergericht, Beschluss vom 31. Januar 2005, NStZ-RR 2005, 127; ebenso Kammergericht, Beschluss vom 29. September 2005, 5 Ws 485/05, Juris sowie Kammergericht, Beschluss vom 25. Oktober 2005, 5 Ws 528/05).
  • KG, 29.06.2006 - 4 Ws 76/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags;

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06
    Hiergegen hat jedoch das Kammergericht (Beschluss vom 29. Juni 2006, 4 Ws 76/06 sowie Beschluss vom 05. Dezember 2006, 3 Ws 213/06) bereits entschieden, dass die vorgenannte Vorbemerkung mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung enthalte, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gelte, und es deshalb für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankomme, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben seien, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit der Rechtsanwältin geführt haben.
  • KG, 05.12.2006 - 3 Ws 213/06

    Pflichtverteidigergebühren im beschleunigten Verfahren: Voraussetzungen eines

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06
    Hiergegen hat jedoch das Kammergericht (Beschluss vom 29. Juni 2006, 4 Ws 76/06 sowie Beschluss vom 05. Dezember 2006, 3 Ws 213/06) bereits entschieden, dass die vorgenannte Vorbemerkung mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung enthalte, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gelte, und es deshalb für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankomme, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben seien, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit der Rechtsanwältin geführt haben.
  • KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren

    Denn wenn überhaupt keine Erschwernisse mehr entstehen können, weil der Untergebrachte sich frei bewegen kann, ist die Zuerkennung eines Haftzuschlages nicht gerechtfertigt (ebenso Burhoff StRR 2007, 280).
  • LG Wuppertal, 19.06.2009 - 23 Qs 122/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen auf Bewährung verurteilten

    Die Kammer teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass dies vorliegend nicht der Fall gewesen ist, weil der vormalige Angeklagte sich in einer freiwilligen stationären Maßnahme, nicht jedoch in einer beispielsweise der Haft oder Untersuchungshaft oder Unterbringung nach Psych KG entsprechenden unfreiwilligen Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt befand (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Beschl.v. 07.09.2007, 1 Ws 584/07; LG Berlin, Beschl. v. 17.08.2007, 546 StVK 482/06; AG Koblenz, Beschl. v. 26.09.2006 2090 Js #####/####Ls).

    Dass der Haftzuschlag im offenen Vollzug unstreitig bestünde, wie es der Verteidiger behauptet, trifft im Übrigen nicht zu (vgl. dazu LG Berlin, 546 StVK 482/06 vom 17.08.2007).

  • OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09

    Haftzuschlag (erhöhte Terminsgebühr des Pflichtverteidigers) bei Aufenthalt des

    Davon geht grundsätzlich auch der angefochtene Beschluss aus, kommt aber unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Berlin vom 17.08.2007 (veröffentlicht in AGS 2007, 562 , zitiert nach juris), die durch o.g. Entscheidung des Kammergerichts in NStZ-RR 2009, 31 bestätigt wurde, zur Würdigung, dass hier der Verurteilte im Übergangswohnheim in Bad Klosterlausnitz praktisch auf "freiem Fuße" lebte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7223
KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 (https://dejure.org/2007,7223)
KG, Entscheidung vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 (https://dejure.org/2007,7223)
KG, Entscheidung vom 05. September 2007 - 1 Ws 122/07 (https://dejure.org/2007,7223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des gebührenrechtlichen Haftzuschlags für den Verteidiger eines Beschuldigten im offenen Vollzug

  • Judicialis

    RVG Teil 4 Vorbem. 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4
    ["Haft"-] Zuschlag auch bei sog. offenem Vollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 4 Abs. 4 VV RVG
    Strafsachen: Gebühren mit Zuschlag -

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 98
  • RVGreport 2007, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 05.12.2006 - 3 Ws 213/06

    Pflichtverteidigergebühren im beschleunigten Verfahren: Voraussetzungen eines

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
    Denn die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - und vom 5. Dezember 2006 - 3 Ws 213/06 -).
  • KG, 29.06.2006 - 4 Ws 76/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags;

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
    Denn die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - und vom 5. Dezember 2006 - 3 Ws 213/06 -).
  • KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren

    Die genannte Vorbemerkung enthält nach ihrem Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, so dass es für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben (vgl. KG StraFo 2007, 482; Senat StraFo 2007, 483).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 5 Ws 120/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Maßregelvollzug: Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Zwar liegt darin eine Ungleichbehandlung mit dem Verteidiger, der einem Verurteilten beigeordnet ist, der Strafhaft im offenen Vollzug verbüßt, und dafür mit dem Haftzuschlag honoriert wird (KG Berlin StraFo 2007, 483; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 19. Auflage, Vorb. 4 VV, Rn. 46 m.w.N.).
  • OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09

    Haftzuschlag (erhöhte Terminsgebühr des Pflichtverteidigers) bei Aufenthalt des

    Die (amtliche) Vorbemerkung Nr. 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält nach ihrem klaren Wortlaut nämlich eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG StraFo 2007, 483).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22

    Gebührenrechtlicher Haftzuschlag für Terminsgebühr des Verteidigers bei Wohnen

    Nach ganz überwiegender Auffassung ist in diesem Sinne inhaftiert auch der im offenen Vollzug befindliche Mandant (vgl. Knaudt in BeckOK RVG, 57. Ed. Stand 01.09.2022, RVG VV Vorbemerkung 4 Rn. 64; Kremer in Riedel/Sußbauer RVG, 10 Aufl. 2015, RVG [VV Vorbemerkung 4] Rn. 41; KG, Beschluss vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 -, BeckRS 2007, 15746; OLG Jena, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht