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   OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06   

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https://dejure.org/2006,9045
OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06 (https://dejure.org/2006,9045)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06 (https://dejure.org/2006,9045)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 4 WF 49/06, 4 WF 75/06 (https://dejure.org/2006,9045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Entstehung einer Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Folgen einer Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages mit der Folge der Beseitigung eines Streits oder einer Beseitigung der Ungewissheit der Parteien über ein ...

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1000

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV 1000
    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2007, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05

    Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06
    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - = 44 F 259/04 (PKH II) Amtsgericht Bonn - entschieden, dass dann, wenn die Parteien lediglich nach ausgiebiger Erörterung des Sach- und Streitstandes den Rechtsstreit in der Hauptsache gemäß § 91 a ZPO übereinstimmend für erledigt erklärt haben, darin allein noch keine vertragliche Regelung der Parteien zu sehen ist, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt worden ist.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich jedoch von dem, der dem Senat in seinem Beschluss vom 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - zugrunde gelegen hat.

  • OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11

    Erfallen der Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • OLG Köln, 11.11.2010 - 17 W 229/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei einseitiger Erledigungserklärung

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • VG Berlin, 25.01.2008 - 36 X 5.06

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Kurden, Dorfschützer, PKK, Verdacht der

    Nach ihrer ständigen Rechtsprechung ist die Kammer der Auffassung, dass die Reformen in der Türkei noch nicht zu einer solch nachhaltigen Verbesserung der Menschenrechtslage geführt haben, dass früher von Verfolgung Bedrohte bei ihrer Rückkehr nur mit rechtsstaatlichen Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätten (vgl. zur weiteren Begründung das (rechtskräftige) Urteil der Kammer vom 20. Juni 2007 im Verfahren VG 36 X 75/06).
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