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   OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07   

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https://dejure.org/2007,12894
OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07 (https://dejure.org/2007,12894)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.2007 - 2 Ws 300/07 (https://dejure.org/2007,12894)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 2 Ws 300/07 (https://dejure.org/2007,12894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des § 48 Abs. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt und der vor der Beiordnung entstandenen Gebührentatbestände; Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe in eingeschränktem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung des beigeordneten Nebenklägervertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 48 RVG
    Strafkosten: Nebenkläger - Rückwirkung der PKH-Beiordnung -

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Erstreckung beim Nebenkläger

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Erstreckung beim Nebenkläger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2008, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07
    Rückwirkung kann das Gericht dem Beschluss frühestens auf den Zeitpunkt beilegen, in dem ihm der Antrag samt den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlag (vgl. BGH NJW 1985, 921 ).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1997 - 11 W 21/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07
    Im Zweifel ist stillschweigende Rückwirkung auf den Zeitpunkt anzunehmen, zu dem Prozesskostenhilfe frühestens hätte bewilligt werden können (BGH NJW-RR 1998, 442).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07
    Dadurch wird verhindert, dass dem zunächst als Wahlverteidiger tätigen Rechtsanwalt nur wegen des späteren Zeitpunkts seiner Beiordnung oder Bestellung nicht seine gesamte Tätigkeit aus der Staatskasse vergütet wird (vgl. OLG Köln NJW 2003, 2038 zum inhaltsgleichen § 97 Abs. 3 BRAGO ; Hartung in Hartung/Römermann/Schons, Praxiskommentar zum RVG , § 48 Rdnr. 79).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07
    b) Diese Grundsätze finden, soweit es sich um die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe im obigen Sinne handelt, auch im Rahmen des § 397a Abs. 2 StPO Anwendung (vgl. BGH NJVV 1985, 921; OLG Hamm ivStZ-RR 2003, 335; OLG Köln NStZ-RR 2000, 285 ).
  • OLG Celle, 13.11.2018 - 2 Ws 426/18

    Keine Anwendbarkeit von § 48 Abs. 6 Satz 1 RVK auf Nebenklagevertreter bei

    § 48 Abs. 6 S. 1 RVG ist für einen Rechtsanwalt, der als Nebenklagevertreter unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinzugezogen wird, nicht anwendbar (entgegen: OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2007, Az.: 2 Ws 300/07).

    Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2007, Az.: 2 Ws 300/07, RVGreport 2008, 139, 140 m. Anm. Burhoff = AGS 2007, 507-508 = JurBüro 2007, 644-645, juris Rn. 8; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Auflage 2017, § 48 Rn. 197; BeckOK RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt, 41. Ed. 01.09.2018, RVG § 48 Rn. 99; Hartung/Schons/Enders/Hartung, 3. Auflage 2017, RVG § 48 Rn. 61; Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage 2018, § 48 Rn. 122) ergibt sich ein solcher Anspruch jedoch nicht aus den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

  • LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der

    Dadurch wird verhindert, dass dem zunächst als Wahlverteidiger tätigen Rechtsanwalt nur wegen des späteren Zeitpunkts seiner Beiordnung bzw. Bestellung nicht seine gesamte Tätigkeit aus der Staatskasse vergütet wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2007, 2 Ws 300/07).
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