Rechtsprechung
AG Bochum, 10.01.2008 - 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Nr. 7000 VV RVG
Kopierkosten; Erforderlichkeit der Kopien; Beurteilung - openjur.de
Pflichtverteidiger / Kostenfestsetzungsbeschluss / Fotokopierkosten / Erinnerung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflichtverteidiger / Kostenfestsetzungsbeschluss / Fotokopierkosten / Erinnerung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von im Zusammenhang mit einer Erstellung von Fotokopien angefallenen Verteidigergebühren; Pflicht eines Rechtspflegers zur lediglich stichprobenartigen Überprüfung der entstandenen Kopierkosten für die Pflichtverteidung bei umfangreichen Akten mit mehreren ...
- Burhoff online
Kopierkosten; Erforderlichkeit der Kopien; Beurteilung;
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 7000 VV RVG
Kopierkosten können lediglich dann in Abzug gebracht werden, wenn ein Missbrauch vorliegt. Die Entscheidung, welche Kopien für die Verteidigung notwendig sind, trifft grundsätzlich der Verteidiger.
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafrecht - Entscheidung des Verteidigers für Erforderlichkeit der Kopierkosten maßgeblich
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 296
- RVGreport 2008, 141
Wird zitiert von ... (6)
- VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30075
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss
Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).
Die von der Urkundsbeamtin gefundene Lösung ist gerade auch angesichts der gesetzlichen Vorgaben des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Belange der Beteiligten sowie der Verfahrensökonomie und auch der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angemessen und sachgerecht, zumal auch eine Überprüfung jeder einzelnen Kopie auf ihre individuelle Notwendigkeit unter Berücksichtigung des damit verbundenen personellen und organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten gerade den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspräche und daher nicht zu verantworten ist (vgl. AG Bochum, B.v. 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06; LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).
- VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss
Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).
Die Pauschalierung infolge einer typisierenden Betrachtungsweise ist auch angesichts der gesetzlichen Vorgaben des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Belange der Beteiligten sowie der Verfahrensökonomie und auch der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angemessen und sachgerecht, zumal auch eine Überprüfung jeder einzelnen Kopie auf ihre individuelle Notwendigkeit unter Berücksichtigung des damit verbundenen personellen und organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten gerade den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspräche und daher nicht zu verantworten ist (vgl. AG Bochum, B.v. 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06; LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474).
- LG Essen, 09.06.2011 - 56 Qs 28/11
Grundsatz der Effizienz rechtfertigt die Ablichtung einer vollständigen Akte ohne …
Im Einzelnen ist vieles streitig (eher großzügig z. B. AG Bochum, NStZ-RR 2008, 296; eher eng z. B. AG Mettmann, Beschluss vom 29.04.2010, bei juris).
- VG Würzburg, 20.03.2020 - W 7 M 19.1560
Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, B.v. 10.1.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 6.1.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127). - LG Rostock, 07.08.2013 - 18 Qs 170/13
Verteidigervergütung: Notwendigkeit der Auslagen bei der Anfertigung von …
Im Regelfall wird die Beurteilung des Verteidigers ohne tiefgehende Prüfung hinzunehmen sein, soweit kein Missbrauchsfall vorliegt und erkennbar ist, dass nicht kritiklos die gesamten Akten kopiert wurden (vgl. AG Bochum, Beschluss vom 10.1. 2008 - 74 Ls 2 Js 556-05, 38/06, NStZ-RR 2008, 296). - SG Hildesheim, 27.04.2010 - S 12 SF 22/10 Im Übrigen bezieht er sich auf einen Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 10. Januar 2008, Aktenzeichen 74 Ls 2 Js 556/05/36/06.