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   OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07   

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https://dejure.org/2007,6842
OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07 (https://dejure.org/2007,6842)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.12.2007 - 5 W 2195/07 (https://dejure.org/2007,6842)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 5 W 2195/07 (https://dejure.org/2007,6842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff "derselben Tätigkeit" im Sinne des § 7 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anteilige Erstattungspflicht an zwei Einigungsgebühren bei Beitritt des Zedenten der streitgegenständlichen Forderung zum Rechtsstreit zum Zwecke des Vergleichsschlusses

  • Judicialis

    RVG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwei Einigungsgebühren des Rechtsanwalts bei Vertretung von Zedent und Zessionar derselben Forderung im Prozessvergleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zivilrecht - Dieselbe Angelegenheit: Tätigkeit für Partei und dem zum Vergleich beitretenden Zedenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 352
  • RVGreport 2008, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 193/82

    Berechnung der Höhe von Rechtsvertretungskosten und Gebühren mehrerer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07
    Die selbe Angelegenheit liegt vor, wenn zwischen den verschiedenen Aufträgen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH NJW 1984, 1188; Rpfleger 1978, 370).
  • OLG Koblenz, 09.03.2005 - 14 W 153/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Parteiwechsel auf Beklagtenseite durch subjektive

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07
    Dort wird in der Regel eine Angelegenheit im Sinne des Gebührenrechts angenommen, soweit der Rechtsanwalt die ursprüngliche Partei und die neue Partei zumindest vorübergehend gleichzeitig vertritt (BGH Rpfleger 1978, 370; OLG Koblenz AGS 2005, 194; OLG München, AGS 1997, 113; OLG Hamm, JurBüro 2002, 192).
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 134/01

    Sich überschneidender Parteiwechsel; Einbeziehung der Erhöhungsgebühr;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07
    Dort wird in der Regel eine Angelegenheit im Sinne des Gebührenrechts angenommen, soweit der Rechtsanwalt die ursprüngliche Partei und die neue Partei zumindest vorübergehend gleichzeitig vertritt (BGH Rpfleger 1978, 370; OLG Koblenz AGS 2005, 194; OLG München, AGS 1997, 113; OLG Hamm, JurBüro 2002, 192).
  • OLG Koblenz, 10.02.1989 - 14 W 105/89

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit; Streithelfer; Alternative Schuldnerschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07
    Dies wurde unter anderem bei der Beauftragung desselben Anwalts durch die Partei und ihren Streithelfer (OLG Koblenz, JurBüro 1990, 42), bei einem Prozessauftrag dreier Familienmitglieder nach einem erlittenen Verkehrsunfall (OLG Frankfurt, JurBüro 1978, 697) und bei der Vertretung mehrerer Eigentümer im Enteignungsverfahren bejaht deren Aufträge sich nach Inhalt, Ziel und Zweck weitgehend entsprechen (BGH JurBüro 1984, 537).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 10 W 32/09

    Reisekosten eines Sachverständigen; Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die

    Nach § 5 Abs. 1 JVEG können bei Benutzung von öffentlich, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln aber nur die tatsächlich entstandenen Auslagen ersetzt werden, nicht dagegen fiktive Reisekosten oder Anteile allgemeiner Geschäftskosten (vgl. zur entsprechenden Situation bei der Vergütung des Rechtsanwalts: OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513; OLG Düsseldorf RVGReport 2008, 259 "ticket 2000").
  • OLG Bamberg, 24.02.2015 - 1 W 38/14

    Anwaltlicher Gebührenanspruch bei Vertretung von Klägerin und Drittwiderbeklagtem

    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (vgl. BGH NJW 2014, 2126; NJW 2011, 3167; OLG Celle, Beschluss vom 30.12.2014, Az. 2 W 279/14 - juris; OLG Nürnberg MDR 2008, 352).
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