Rechtsprechung
BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Anspruch auf die Erstattung einer Terminsgebühr für das Klageverfahren; Gebührenverzicht aus einer außergerichtlichen Vereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RVGreport 2008, 58
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Köln, 15.04.2002 - 10 T 54/02
Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07
Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nur bei eindeutigen Verhältnissen die ihm sonst nicht zugängliche und verwehrte Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen selbst zuverlässig vornehmen kann (…vgl. Belz a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 8 W 162/85 -, JurBüro 1985, 1720; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 13 W 1306/00 -, MDR 2000, 908; LG Köln, Beschluss vom 15. April 2002 - 10 T 54/120 -, JurBüro 2003, 200). - OLG Nürnberg, 03.05.2000 - 13 W 1306/00
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr bei Teil-Anerkenntnis und …
Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07
Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nur bei eindeutigen Verhältnissen die ihm sonst nicht zugängliche und verwehrte Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen selbst zuverlässig vornehmen kann (…vgl. Belz a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 8 W 162/85 -, JurBüro 1985, 1720; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 13 W 1306/00 -, MDR 2000, 908; LG Köln, Beschluss vom 15. April 2002 - 10 T 54/120 -, JurBüro 2003, 200). - OLG Hamburg, 03.07.1985 - 8 W 162/85
Auszug aus BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07
Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nur bei eindeutigen Verhältnissen die ihm sonst nicht zugängliche und verwehrte Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen selbst zuverlässig vornehmen kann (…vgl. Belz a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 8 W 162/85 -, JurBüro 1985, 1720; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 13 W 1306/00 -, MDR 2000, 908; LG Köln, Beschluss vom 15. April 2002 - 10 T 54/120 -, JurBüro 2003, 200).
- SG Berlin, 18.03.2011 - S 165 SF 1563/09
Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; einstweiliges …
Soweit die Erinnerung bezogen auf die zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts -4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06)- und des Bundesgerichtshofs -V ZB 110/06- einwendet, das BVerwG habe gar nicht über den Fall der Gebühr nach Nr. 3104 Ziff. 3 oder 3106 Ziff. 3 VV RVG und der BGH über das Entstehen der Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 zu Teil III VV RVG entschieden, trifft dies zwar zu. - SG Berlin, 20.01.2010 - S 165 SF 657/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - …
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 05.12.2007 zum Verfahren 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) nachvollziehbar dargelegt, dass grundsätzlich in Beschlussverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung oder eine Erörterung tatsächlich nicht stattfindet, eine Terminsgebühr nicht anfallen kann. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2008 - 1 O 5/08
Prüfung materieller Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch
Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Erwägungen stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07 -, JurBüro 2008, 142; Beschl. v. 21.03.2005 - 7 C 13.04 -, NJW 2005, 1962 - jeweils zitiert nach juris), der sich der Senat anschließt:.
- SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 5/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - …
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 05.12.2007 zum Verfahren 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) nachvollziehbar dargelegt, dass grundsätzlich in Beschlussverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung oder eine Erörterung tatsächlich nicht stattfindet, eine Terminsgebühr nicht anfallen kann. - SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 7/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - …
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 05.12.2007 zum Verfahren 4 KSt 1007.07 (4 A 1070.06) nachvollziehbar dargelegt, dass grundsätzlich in Beschlussverfahren, in denen eine mündliche Verhandlung oder eine Erörterung tatsächlich nicht stattfindet, eine Terminsgebühr nicht anfallen kann. - VG Augsburg, 19.04.2017 - Au 3 M 17.468
Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch des Gegners sind im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 5.12.2007 - 4 KSt 1007.07 - juris Rn. 7).
Rechtsprechung
SG Aachen, 16.03.2007 - S 8 AS 91/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Höhe erstattungsfähiger Anwaltskosten; Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt in Form von Unterkunftskosten; Notwendigkeit der Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RVGreport 2008, 58
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R
Entstehen der Erledigungsgebühr
Auszug aus SG Aachen, 16.03.2007 - S 8 AS 91/06
Der Kläger meint, auch angesichts des Urteils des BSG vom 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R - stehe ihm die Gebührenerhöhung zu.Mit Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R - hat das BSG (ebenso wie in den Entscheidungen vom selben Tage B 1 KR 13/06 und B 1 KR 22/06) entschieden, dass die Zubilligung der Erledigungsgebühr regelmäßig eine Tätigkeit des Rechtsanwalts erfordert, die über die bloße Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgeht.
- BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R
Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 RVG -VV
Auszug aus SG Aachen, 16.03.2007 - S 8 AS 91/06
Mit Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R - hat das BSG (ebenso wie in den Entscheidungen vom selben Tage B 1 KR 13/06 und B 1 KR 22/06) entschieden, dass die Zubilligung der Erledigungsgebühr regelmäßig eine Tätigkeit des Rechtsanwalts erfordert, die über die bloße Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgeht. - BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R
Entstehen der Erledigungsgebühr
Auszug aus SG Aachen, 16.03.2007 - S 8 AS 91/06
Mit Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R - hat das BSG (ebenso wie in den Entscheidungen vom selben Tage B 1 KR 13/06 und B 1 KR 22/06) entschieden, dass die Zubilligung der Erledigungsgebühr regelmäßig eine Tätigkeit des Rechtsanwalts erfordert, die über die bloße Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgeht.