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   OLG Düsseldorf, 14.08.2008 - I-24 W 62/08   

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https://dejure.org/2008,7206
OLG Düsseldorf, 14.08.2008 - I-24 W 62/08 (https://dejure.org/2008,7206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2008 - I-24 W 62/08 (https://dejure.org/2008,7206)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2008 - I-24 W 62/08 (https://dejure.org/2008,7206)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Verfahrensgebühr für den Berufungsrechtszug ab Entgegennahme von Informationen zur Verteidigung gegen das eingelegte Rechtsmittel; Einigungsgebühr bei Zustimmung des Berufungsbeklagen zur Berufungsrücknahme mit einer vom Gesetz abweichenden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufungsverfahren - Entstehung von Verfahrens- und Terminsgebühr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufungsverfahren - Entstehung von Verfahrens- und Terminsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 2 RVG, § 104 ZPO
    Verfahrens- und Einigungsgebühr in der Berufung

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2; ; RVG VV Nr. 1000; ; RVG VV Nr. 3201; ; ZPO § 104 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 2; ZPO § 104 Abs. 2
    Zur Entstehung der Verfahrensgebühr für den Berufungsrechtszug für den Rechtsanwalt des Berufungsbeklagten - Die Einigungsgebühr entsteht durch Zustimmung des Berufungsbeklagten zur Rücknahme des Rechtsmittels mit abweichender Kostenfolge und durch die Rücknahme durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 63
  • AnwBl 2009, 72
  • RVGreport 2009, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2008 - 24 W 62/08
    Der Vertrag kann auch stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (BGH NJW 2007, 2187, 2188).

    Ergibt sich, wie hier, die Erfüllung der in Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV für das Entstehen der Einigungsgebühr erforderlichen Voraussetzungen aus dem Schriftwechsel der Parteivertreter, ist die Gebühr im Kostenfestsetzungsverfahren glaubhaft gemacht und damit festsetzbar (vgl. BGH NJW 2007, 2187, 2188).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2008 - 24 W 62/08
    Unter der Geltung des RVG kommt es deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an (vgl. BGH aaO.; ferner BGH-Report 2007, 183 f.; Hartmann, Kostengesetze 37. Aufl. Nr. 1000 VV RVG Rn. 5 und 10; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 18. Aufl. Nr. 1000 VV RVG Rn. 55; Madert/Müller-Raabe, NJW 2006, 1927, 1929 f.).
  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 11/06

    Voraussetzungen der Terminsgebühr und Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2008 - 24 W 62/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lösen die außergerichtlichen Gespräche der anwaltlichen Vertreter, die die Klägerin in der Beschwerdeschrift zugestanden hat (§ 288 ZPO), diese Gebühr aus (so zutreffend BGH Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 11/06 - ferner BGH NJW-RR 2007, 787; 2007, 286).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 11/06

    Festsetzung der durch außergerichtliche Verhandlungen entstandenen Teminsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2008 - 24 W 62/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lösen die außergerichtlichen Gespräche der anwaltlichen Vertreter, die die Klägerin in der Beschwerdeschrift zugestanden hat (§ 288 ZPO), diese Gebühr aus (so zutreffend BGH Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 11/06 - ferner BGH NJW-RR 2007, 787; 2007, 286).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2008 - 24 W 62/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lösen die außergerichtlichen Gespräche der anwaltlichen Vertreter, die die Klägerin in der Beschwerdeschrift zugestanden hat (§ 288 ZPO), diese Gebühr aus (so zutreffend BGH Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 11/06 - ferner BGH NJW-RR 2007, 787; 2007, 286).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2015 - 6 WF 22/15

    Kostenfestsetzung in Familiensache: Entstehen der Einigungsgebühr bei Rücknahme

    Entgegen der Auffassung des Erstgerichts entsteht in den Fällen, dass ein verfahrenseinleitender Antrag zurückgenommen wird und der Antragsgegner auf Kostenerstattung verzichtet, eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 RVG-VV (vgl. dazu OLG Düsseldorf AGS 2009, 17 und FamRZ 10, 63; KG Rpfleger 2009, 275; OLG Hamm JurBüro 2002, 364; Hartmann, KostG 44. Aufl. VV 1000 Rdnr. 40; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 21. Aufl. VV 1000 Rdnr. 42; Klees in Mayer/Kroiß, RVG, Nr. 1000 VVG Rdnr. 44 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 6 W 64/12

    Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr

    Im Streitfall ist auch das Entstehen der Einigungsgebühr anhand der vorgelegten Vergleichsurkunde und des unstreitigen Vorbringens der Beteiligten als nach § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO glaubhaft gemacht anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.08.2008, 24 W 62/08, JurBüro 2009, 28 ).

    Ein solcher Titel, der die Einigungsgebühr erfasst, liegt im Streitfall - anders als in den vom Bundesgerichtshof und vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fällen, in denen nach Vergleichsabschluss und anschließender Klage- bzw. Berufungsrücknahme über die Kosten des Rechtsstreits entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschluss v. 13.04.2007 aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.08.2008 aaO.) - nicht vor.

  • LG Karlsruhe, 28.08.2018 - 19 T 26/18

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Verzicht

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts entsteht jedoch in den Fällen, in denen ein verfahrenseinleitender Antrag zurückgenommen wird und der Antragsgegner auf Kostenerstattung verzichtet, eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 RVG-VV (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2015, Az. 6 WF 22/15; OLG Düsseldorf AGS 2009, 17; OLG Hamm JurBüro 2002, 464; zit. n. beck-online).
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